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                            Prüfbericht 366-0062-24-WIRD
                            zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 002293
                            ANLAGE: 9.10                                                         Radtyp: TKF1
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 21.02.2024
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                          Seite: 1 von 3


                                            Fahrzeughersteller              TOYOTA




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 7 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 50
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.       gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll     ab
                                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                    last       umf.       Fertig
                                                   Rad                     Zentrierring                                    in kg      in mm      datum
                            TKF10BP50TEO60         TKF1 ET50               ohne                        60,1                     750      2254     01/24
                            1
                            TKF10SA50TEO60         TKF1 ET50               ohne                        60,1                    750        2254     01/24
                            1
R124 E1*124R00/03*2293*00




                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
                            Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5
                            Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZOET1
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : AX1T(EU,M); XPB1F(EU,M)-TGRE; XPB1F(M)
                                                                         110 Nm für Typ : AX1T(EU,M)-TMG
                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.., 72 - 112 225/50R18              12K; 51G                   inkl. Hybrid;
                                           e6*2007/46*0338*..
                             M)                                                                                           10B; 11H; 11N;       51A;
                                                                                                                          7NO; 711; 714;       721;
                                                                                                                          73C; 74C; 76V
                             AX1T(EU,      e13*2007/46*1765*.. 72 - 112      225/50R18         12K; 51G                   inkl. Hybrid;
                             M)-TMG                                                                                       10B; 11H; 11N;       51A;
                                                                                                                          7NO; 711; 714;       721;
                                                                                                                          73C; 74C; 76V

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS CROSS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68    215/50R18                   12K; 51G                   inkl. Hybrid;
                             )-TGRE       .
                                                                                                                          10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          7PZ; 711; 714; 721;
                                                                                                                          73C; 74C; 76V




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0062-24-WIRD
                            zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 002293
                            ANLAGE: 9.10                                                     Radtyp: TKF1
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2024
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                            Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS CROSS
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            XPB1F(M)     e6*2018/858*00013*.. 68  215/50R18                12K; 51G                  inkl. Hybrid;
                                                                                                                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                     7PZ; 711; 714; 721;
                                                                                                                     73C; 74C; 76V


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                                 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatz rades darauf zu achten, daß
R124 E1*124R00/03*2293*00




                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                                 werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                                 Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                                 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                                 zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.




                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0062-24-WIRD
                            zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 002293
                            ANLAGE: 9.10                                                     Radtyp: TKF1
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2024
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                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            7NO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 42607 - 48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            7PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 42607 - 02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
R124 E1*124R00/03*2293*00




                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.