Gutachten 366-0207-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55665 ANLAGE: 4 BMW, BMW AG Radtyp: TKGR Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 41 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TKGR8BA41EK666 PCD112 ET41 ohne 66,6 780 2217 06/24 TKGR8BP41EK666 PCD112 ET41 ohne 66,6 780 2217 06/24 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 55665*00 Hinweis zum Verwendungsbereich: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : OE-Schraube ww. ZJBC Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 205/55R18 M+S 12T; 5IE; 52J BMW X1 (F48); 215/55R18 95 11A; 12A; 248 Allradantrieb; 225/50R18 95 11A; 12A; 248 Frontantrieb; 235/50R18 97 11A; 12A; 245; 248; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O; 4DL F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 205/55R18 M+S 51G; 52J BMW X2 (F39); 215/50R18 M+S 11A; 248; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R18 M+S 11A; 248; 52J 12A; 51A; 7NM; 71C; 225/50R18 95 11A; 244 71K; 721; 725; 73C; 235/50R18 97 11A; 244; 26P 74C; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0207-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55665 ANLAGE: 4 BMW, BMW AG Radtyp: TKGR Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X1, iX1) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U1X e1*2018/858*00153*.. 100 - 150 205/60R18 99 122 Allradantrieb; 215/55R18 99 12O Frontantrieb; nicht 225/50R18 99W 12O Elektro; inkl. Hybrid; 225/55R18 98 12O 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R18 97 12R 51A; 7OO; 71C; 71K; 100 - 221 205/60R18 M+S 122; 52J 721; 725; 73C; 74C; 215/55R18 M+S 12O; 52J 76O 225/50R18 M+S 12O; 52J 225/55R18 M+S 12O; 52J 235/50R18 M+S 12R; 52J U1X e1*2018/858*00153*.. 68 - 104 205/60R18 99 122 Allradantrieb; 215/55R18 99 12O Frontantrieb; Elektro; 225/50R18 99W 12O 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R18 102 12O 51A; 7OO; 71C; 71K; 235/50R18 101 12R 721; 725; 73C; 74C; 76O Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X2, iX2) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U2X e1*2018/858*00371*.. 68 - 104 205/60R18 M+S 12R; 52J mit M Sportpaket 215/55R18 M+S 12R; 52J Radhausverbreiterung; §22 55665*00 225/50R18 M+S 12R; 52J Allradantrieb; 225/55R18 M+S 12R; 52J Frontantrieb; Elektro; 235/50R18 M+S 12R; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7OO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O U2X e1*2018/858*00371*.. 68 - 104 205/60R18 M+S 12R; 52J mit Standard 215/55R18 M+S 12R; 52J Radhausverbreiterung; 225/50R18 M+S 12R; 52J Allradantrieb; 225/55R18 M+S 12R; 52J Frontantrieb; Elektro; 235/50R18 M+S 12R; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O U2X e1*2018/858*00371*.. 100 - 115 205/60R18 M+S 12R; 52J mit Standard 215/55R18 M+S 12R; 52J Radhausverbreiterung; 225/50R18 M+S 12R; 52J Allradantrieb; 225/55R18 M+S 12R; 52J Frontantrieb; nicht 235/50R18 M+S 12R; 52J Elektro; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7OO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0207-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55665 ANLAGE: 4 BMW, BMW AG Radtyp: TKGR Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X2, iX2) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U2X e1*2018/858*00371*.. 100 - 221 205/60R18 M+S 12R; 52J mit M Sportpaket 215/55R18 M+S 12R; 52J Radhausverbreiterung; 225/50R18 M+S 12R; 52J Allradantrieb; 225/55R18 M+S 12R; 52J Frontantrieb; nicht 235/50R18 M+S 12R; 52J Elektro; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7OO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1H e1*2007/46*2018*.. 80 - 225 205/45R18 M+S 12T; 52J Schräghecklimousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7OO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 55665*00 F2GC e1*2007/46*2064*.. 85 - 225 205/45R18 90 12N 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7NM; 7OO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O Verkaufsbezeichnung: COUNTRYMAN C/D/E, JCW COUNTRYMAN ALL4, COUNTRYMAN S ALL4, COUNTRYMAN SE ALL4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UMX e1*2018/858*00370*.. 68 - 104 205/60R18 M+S 12R; 52J mit 215/55R18 M+S 12R; 52J Radhausverbreiterung 225/50R18 M+S 12R; 52J (Flap) Serie; 225/55R18 M+S 12R; 52J Allradantrieb; 235/50R18 M+S 12R; 52J Frontantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7OO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O UMX e1*2018/858*00370*.. 100 - 221 205/60R18 M+S 12R; 52J mit 215/55R18 M+S 12R; 52J Radhausverbreiterung 225/50R18 M+S 12R; 52J (Flap) Serie; 225/55R18 M+S 12R; 52J Allradantrieb; 235/50R18 M+S 12R; 52J Frontantrieb; nicht Elektro; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7OO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0207-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55665 ANLAGE: 4 BMW, BMW AG Radtyp: TKGR Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex besc hreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die §22 55665*00 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0207-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55665 ANLAGE: 4 BMW, BMW AG Radtyp: TKGR Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbrei terung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem §22 55665*00 beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0207-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55665 ANLAGE: 4 BMW, BMW AG Radtyp: TKGR Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Rads chrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. §22 55665*00 7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0207-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55665 ANLAGE: 4 BMW, BMW AG Radtyp: TKGR Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F2X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55665*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 25 HA 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0207-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55665 ANLAGE: 4 BMW, BMW AG Radtyp: TKGR Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F1X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1676*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA 27B x = 210 y = 270 HA 27I x = 160 y = 220 HA §22 55665*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.