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							                                                                                                                        Anlage 9 - Verwendungsbereich
                                      Prüfbericht 366-0001-24-WIRD/N3
                                      zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002300
                                      ANLAGE: 9.4                                                          Radtyp: TKG7
                                      Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 16.01.2025
                                      ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                                 Seite: 1 von 2


                                                      Fahrzeughersteller              AUDI




                                      Raddaten:
                                      Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 36
                                      Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                                      Technische Daten, Kurzfassung
                                      Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                            och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                     Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                     Rad                             Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                                      TKG78BA36EO666 TKG7 ET36                       ohne                        66,6                     830      2288    01/24
                                      TKG78BP36EO666 TKG7 ET36                       ohne                        66,6                     830      2288    01/24
R124 E1*124R00/03*2300*03, Korr. 01




                                      Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                                      Räder funktionsfähig bleiben.
                                      Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                                      von 50km hingewiesen werden.
                                      Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                                      Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
                                      Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8
                                      Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                                       Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                                                TFSI e
                                       Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
                                       F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 210 205/65R17     12K; 51G               A6;
                                                                       100 - 250 225/60R17     12K; 51G               10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                      7BN; 711; 714; 721;
                                                                                                                      73C; 74C; 76V; 77E;
                                                                                                                      BEN


                                      Auflagen
                                      10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                           Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                           zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                           nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                           der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                           Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                                           es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                           wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                                      11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                           erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                           Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatz rades darauf zu achten, daß
                                           nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                                     Anlage 9 - Verwendungsbereich
                                      Prüfbericht 366-0001-24-WIRD/N3
                                      zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002300
                                      ANLAGE: 9.4                                                       Radtyp: TKG7
                                      Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.01.2025
                                      ______________________________________________________________________________________________________________
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                                      11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                           berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                                      12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                           Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                                      51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                           Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                           Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                           Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                                      51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                           Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                           EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                           Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                           des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                      711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                                      714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                                           werden.
R124 E1*124R00/03*2300*03, Korr. 01




                                      721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                           außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                           Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                           Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                           Ventilherstellers zu beachten.
                                      73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                                      74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                                           Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                                           serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                                           zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                                      76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                           wird.
                                      77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                           Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                                      7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                           Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                           Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                           werden.
                                      BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
                                           (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                                                                     Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                                       von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.