Gutachten 366-0218-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55159
ANLAGE: 23 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TKG7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.01.2025
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Fahrzeughersteller DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TKG78BA44EO666 PCD112 ET44 ohne 66,6 830 2288 01/24
TKG78BP44EO666 PCD112 ET44 ohne 66,6 830 2288 01/24
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 55159*03
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 212; (Baureihe W212)
Zubehör : OE-Schraube
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : R2CS; 204 K; 204; 163; R2CW; 639/2; 639/5; 207; 169; 639;
245; F2A; 212K; 639/4
Zubehör : OE-Schraube
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm, für
Typ : F2B; 176; 245G; 117; 246
Zubehör : OE-Schraube
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; F2B; 117; 169; 176; 204; 204 K; 207; 212K;
245; 245G; 246
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55159
ANLAGE: 23 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TKG7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.01.2025
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150 Nm für Typ : R2CS; R2CW; 163; 639; 639/2; 639/4; 639/5
180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung: A-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 205/50R17 91 11A; 26B; 26N Limousine;
205/55R17 91 11A; 26B; 26N Allradantrieb;
215/50R17 91 11A; 26B; 26N; 27I Frontantrieb; inkl.
235/45R17 94 11A; 26B; 26N; 27I Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OK; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76S
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 205/50R17 89 11A; 26N; 26P Kombilimousine;
205/55R17 91 11A; 26N; 26P Allradantrieb;
215/50R17 91 11A; 26B; 26N Frontantrieb; inkl.
225/50R17 94 11A; 245; 26B; 26J; Hybrid;
27I 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 26B; 26N 12A; 51A; 7OK; 71C;
245/45R17 95 11A; 245; 26B; 26J; 71K; 721; 725; 73C;
27I 74D; 76S
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17 84 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
60 - 142 205/45R17 84W 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/45R17 88 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74D
§22 55159*03
215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M
225/45R17 90 11A; 21P; 22I; 24J;
24M
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 135 205/50R17 93 11A; 248; 26P A-Klasse;
215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 12A; 51A; 7AC; 7BU;
66 - 160 225/45R17 91 11A; 248; 26P 71C; 71K; 721; 725;
235/45R17 94 11A; 248; 26P 73C; 74D; 76S; 77E;
155 - 160 205/50R17 93 11A; 248; 26P; 52J 4B8
215/45R17 91 52J
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R17 89 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R17 87 721; 725; 73C; 74D
225/45R17 90 11A; 24J; 24M
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011;
215/45R17 91 11A; 26P nicht Natural Gas
225/45R17 91 11A; 26P Drive; nicht Electric
235/45R17 94 11A; 26P Drive; Kombi;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7AC;
7BU; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S;
77E; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55159
ANLAGE: 23 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TKG7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.01.2025
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Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 Sportfahrwerk; GLA;
225/55R17 97 nicht Offroad-
225/60R17 99 Fahrwerk; Fahrdynamik-
Paket; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76S; 77E;
4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 248; 26B; 26J CLA; Sportfahrwerk;
215/45R17 91 11A; 26B; 26N CLA Limousine; CLA
225/45R17 91 11A; 248; 26B; 26N Shooting brake;
235/45R17 94 11A; 246; 248; 26B; Kombilimousine;
26J Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76S; 77E;
4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 248; 26P CLA; nicht
§22 55159*03
215/45R17 91 11A; 26P Sportfahrwerk; CLA
225/45R17 91 11A; 248; 26P Limousine; CLA
235/45R17 94 11A; 246; 248; 26P Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76S; 77E;
4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 nicht Sportfahrwerk;
225/55R17 97 GLA; nicht
225/60R17 99 Fahrdynamik Paket;
nicht Offroad-
Fahrwerk;
Komfortfahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76S; 77E;
4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55159
ANLAGE: 23 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TKG7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.01.2025
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Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/55R17 97 nicht Sportfahrwerk;
225/60R17 99 GLA; nicht
Fahrdynamik Paket;
Offroad-Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76S; 77E;
4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 225/45R17 91 11A; 26B; 26N CLA; CLA Limousine;
235/45R17 94 11A; 26B; 26J CLA Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76S; 77E;
4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 65 205/50R17 93 B-Klasse ab Mj. 2011;
§22 55159*03
205/55R17 91 electric drive; Kombi;
215/50R17 91 Frontantrieb;
215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 51G 12A; 51A; 7AC; 7BU;
235/45R17 94 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76S; 77E;
4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011;
215/45R17 91 11A; 26P nicht Natural Gas
225/45R17 91 11A; 26P Drive; nicht Electric
235/45R17 94 11A; 26P Drive; Kombi;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7AC;
7BU; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S;
77E; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 135 205/50R17 93 11A; 248; 26P A-Klasse;
215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 12A; 51A; 7AC; 7BU;
66 - 160 225/45R17 91 11A; 248; 26P 71C; 71K; 721; 725;
235/45R17 94 11A; 248; 26P 73C; 74D; 76S; 77E;
155 - 160 205/50R17 93 11A; 248; 26P; 52J 4B8
215/45R17 91 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55159
ANLAGE: 23 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TKG7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.01.2025
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Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 215/65R17 99 GLB-KLASSE;
225/65R17 101 11A; 26P Allradantrieb;
235/60R17 102 11A; 26P Frontantrieb;
245/55R17 102 11A; 24J; 24M; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
255/55R17 104 11A; 24J; 24M; 26B 12A; 51A; 7OK; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76S
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 215/65R17 99 12O GLA-KLASSE;
225/60R17 99 11A; 12A; 246; 26P Allradantrieb;
225/65R17 101 11A; 12A; 246; 26P Frontantrieb; inkl.
235/60R17 102 11A; 12A; 24J; 248; Hybrid;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/55R17 102 11A; 12A; 24J; 248; 51A; 7OK; 71C; 71K;
26B 721; 725; 73C; 74D;
255/55R17 104 11A; 12A; 242; 244; 76S
245; 247; 26B
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 150 205/55R17 95 12Q; 5HR nicht All-Terrain;
215/55R17 98 12A nicht C 300 e; nicht
§22 55159*03
120 - 195 235/45R17 97 12A C 300 de; nicht C 300
de 4MATIC;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7PI; 7PL; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76S
R2CS e1*2018/858*00017*.. 147 - 150 225/55R17 97 12R All-Terrain;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7PI; 7PL; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76S
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 150 205/55R17 95 12Q; 5HR nicht C 300 e; nicht
215/55R17 98 12A C 300 e 4MATIC; nicht
120 - 195 235/45R17 97 12A C 400 e 4MATIC; nicht
C 300 de; nicht C 300
de 4MATIC; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7PI; 7PL; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55159
ANLAGE: 23 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TKG7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.01.2025
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Seite: 6 von 28
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 225/50R17 98Y 11A; 26N; 26P Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 235/45R17 97 11A; 26P; 5IM Cabrio;
245/45R17 99 11A; 26N; 26P Kombilimousine; Coupe;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nur
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7FG;
7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S;
77E; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/45R17 91 bis
235/45R17 94 11A; 26P e1*2001/116*0431*36;
Coupe; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S;
77E; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 205/55R17 95 nicht Coupe; nicht Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. Allradantrieb Cabrio;
§22 55159*03
215/50R17 95 nicht Coupe; nicht Kombilimousine; Coupe;
Allradantrieb; 11A; Limousine;
26P
215/55R17 94 nicht Coupe; nicht Allradantrieb;
Allradantrieb; 11A; Heckantrieb; nicht
26P
85 - 245 225/50R17 98 11A; 26N; 26P; 67T Hybrid;
235/45R17 94Y 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95Y 11A; 26N; 26P 12A; 51A; 7AC; 7FG;
7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S;
77E; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/45R17 91 Nur Baureihe 204; Nur
235/45R17 94 4-MATIC; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S;
77E; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/45R17 94 Nur Baureihe 204;
235/45R17 94 Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S;
77E; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55159
ANLAGE: 23 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TKG7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.01.2025
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Seite: 7 von 28
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/45R17 91Y bis
235/45R17 97 e1*2001/116*0457*24;
Kombi; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7PH;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76S; 77E;
4B8
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/45R17 94 GA1 Nur 4-MATIC; bis
235/45R17 94 e1*2001/116*0457*24;
Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7PH;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76S; 77E;
4B8
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 248; 26B; 26J CLA; Sportfahrwerk;
215/45R17 91 11A; 26B; 26N CLA Limousine; CLA
225/45R17 91 11A; 248; 26B; 26N Shooting brake;
§22 55159*03
235/45R17 94 11A; 246; 248; 26B; Kombilimousine;
26J Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76S; 77E;
4B8
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 248; 26P CLA; nicht
215/45R17 91 11A; 26P Sportfahrwerk; CLA
225/45R17 91 11A; 248; 26P Limousine; CLA
235/45R17 94 11A; 246; 248; 26P Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76S; 77E;
4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55159
ANLAGE: 23 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TKG7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.01.2025
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Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W Baureihe W212; nicht
235/45R17 94W 51J AMG-Paket;
Stufenheck;
100 - 225 225/50R17 94Y Heckantrieb;
245/45R17 95W 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95Y 12A; 51A; 7AC; 7MT;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76S; 76T;
4B8
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 225 235/45R17 94 Coupe; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 7AC; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76Z; 4B8
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 235/45R17 94 GCN; 68A Coupe; Heckantrieb;
225 - 245 235/45R17 94 GCN 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76S; 4B8
§22 55159*03
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/45R17 94 GCN Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76S; 4B8
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 225 225/50R17 98Y Kombi; Heckantrieb;
245/45R17 99 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76S; 76T; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55159
ANLAGE: 23 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TKG7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.01.2025
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Verkaufsbezeichnung: Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 215/60R17 100 5KA V-Klasse; Vito; Vito
225/55R17 104 11A; 245; 248 Tourer; Vito Mixto;
225/60R17 99 11A; 245; 248; 5JK ab
e1*2007/46*0459*06;
235/50R17 100 11A; 24J; 248; 5KA ab
e1*2007/46*0458*08;
235/55R17 103 11A; 24J; 248; 5LK ab
e1*2007/46*0457*09;
245/55R17 106 11A; 24J; 248 Marco Polo; EQV;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb; inkl.
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AR; 7BV;
7OK; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 75I;
76S
Verkaufsbezeichnung: M-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
163 e1*96/79*0083*.. 110 - 160 255/60R17 11A; 24N; 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
§22 55159*03
11H; 12K; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 75I; 76R; 76S;
76T; BE0; DEB
Verkaufsbezeichnung: VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 L275 65 - 170 225/55R17 11A; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99W 11A; 24D; 24J; 54A 12A; 51A; 7AR; 71C;
245/45R17 99W 11A; 24D; 24J 71K; 721; 725; 73C;
74D
639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 165 225/55R17 101 11A; 24J; 244; 5KK bis
639/5 e1*2007/46*0459*.., 70 - 190 225/55R17 11A; 24J; 244; 51G e1*2007/46*0459*05;
L720 235/55R17 103 11A; 24J; 244; 54A bis
235/55R17 99W 11A; 24J; 244; 5JK; e1*2007/46*0458*07;
54A Allradantrieb;
245/45R17 99W 11A; 24J; 244; 5JK Heckantrieb;
190 225/55R17 101W 11A; 24J; 244; 5KK 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AR; 7FI;
7H2; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 75I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55159
ANLAGE: 23 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TKG7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.01.2025
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Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 225/55R17 11A; 24J; 24M; 51G Heckantrieb;
235/55R17 99W 11A; 24D; 24J; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 99W 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 7AR; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D
Verkaufsbezeichnung: VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 225/55R17 101 11A; 24J; 244; 5KK bis
70 - 190 225/55R17 11A; 24J; 244; 51G e1*2007/46*0457*08;
235/55R17 103 11A; 24J; 244; 54A Allradantrieb;
235/55R17 99W 11A; 24J; 244; 5JK; Heckantrieb;
54A 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 99W 11A; 24J; 244; 5JK 12A; 51A; 7AR; 7BV;
190 225/55R17 101W 11A; 24J; 244; 5KK 7OK; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 75I
Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 176 215/60R17 100 5KA V-Klasse; Vito; Vito
639/5 e1*2007/46*0459*.. 225/55R17 104 11A; 245; 248 Tourer; Vito Mixto;
§22 55159*03
225/60R17 99 11A; 245; 248; 5JK ab
e1*2007/46*0459*06;
235/50R17 100 11A; 24J; 248; 5KA ab
e1*2007/46*0458*08;
235/55R17 103 11A; 24J; 248; 5LK ab
e1*2007/46*0457*09;
245/55R17 106 11A; 24J; 248 Marco Polo;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb; inkl.
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AR; 7BV;
7OK; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 75I;
76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55159
ANLAGE: 23 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TKG7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.01.2025
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 55159*03
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55159
ANLAGE: 23 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TKG7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.01.2025
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244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 55159*03
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55159
ANLAGE: 23 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TKG7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.01.2025
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30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 55159*03
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anl age zu entnehmen.
4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Gesc hwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55159
ANLAGE: 23 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TKG7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.01.2025
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässi gen
Achslast von 1380kg.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1650kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1750kg.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
§22 55159*03
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 235/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55159
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§22 55159*03
7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 9517 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 447 905 0500 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrolls ystem verwendet
werden.
7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 447 905 0500 ( nur e1*2007/46*0458*..,e1*2007/46*0459*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7H2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4104 ( nur e1*2007/46*0458*..,e1*2007/46*0459*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55159
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zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das S ystem muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 8413 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 8706 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsyst em verwendet
werden.
§22 55159*03
BE0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 343-348 mm
(Dicke 30mm bzw. 32mm bzw. 36mm bzw. 44mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an
der Vorderachse nicht zulässig
GA1) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GCN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55159
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.01.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55159*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-23-WIRD/N3
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
§22 55159*03
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55159*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
§22 55159*03
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
§22 55159*03
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
§22 55159*03
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55159
ANLAGE: 23 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TKG7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.01.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55159*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 15 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55159
ANLAGE: 23 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TKG7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.01.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-Klasse
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55159*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55159
ANLAGE: 23 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TKG7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.01.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
Handelsbez.: B-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
§22 55159*03
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55159
ANLAGE: 23 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TKG7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.01.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55159*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55159
ANLAGE: 23 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TKG7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.01.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 20 VA
§22 55159*03
26N x = 300 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55159
ANLAGE: 23 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TKG7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.01.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 400 VA
26B x = 300 y = 450 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 450 20 VA
§22 55159*03
26N x = 300 y = 450 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.