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							               Gutachten 366-0219-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55161
               ANLAGE: 33 AUDI                                                      Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 15.05.2024
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                               Fahrzeughersteller              AUDI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 25
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TKGF8BA25EO666          PCD112 ET25            ohne                        66,6                     810      2260    02/24
               TKGF8BP25EO666          PCD112 ET25            ohne                        66,6                     810      2260    02/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmitt el nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 55161*00




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TKG8 KBA: 55160 Lochkreis: 5x112 ET: 36


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KC72
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJMM


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1; 4H
                                                            140 Nm für Typ : FY; F2; 8R; 8R1; 8R2
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 180 235/45R18 94             51J; 52J                 Nur A4 Allroad
                                                           245/45R18 96             52J                      Quattro bis MJ2015;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74A; 76O; 76Z; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55161
               ANLAGE: 33 AUDI                                                  Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.05.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 225/45R18 95          YBE; YBG; 12O           A5 Coupé (B9) ab
                                                          235/45R18 95          YAS; YBH; 12I           MJ2016; A5 Sportback
                                                                                                        (B9) ab MJ2016; A5
                                                                                                        Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 76O;
                                                                                                        77E
               B81           e13*2007/46*1084*.. 100 - 210 225/50R18 95         11A; 26P; 27H           A4 Allroad Quattro ab
                                                            235/45R18 94                                MJ2016;
                                                            245/45R18 96        11A; 26P; 27H           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76O; 77E
               B81           e13*2007/46*1084*.. 90 - 200   225/40R18   91Y     11A;   26P; 27I         Nicht A4 Allroad
                                                            225/45R18   91Y     11A;   26P; 27I         Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                            235/45R18   94      11A;   248; 26P; 27I    ab MJ2016; AUDI S4
                                                  260       225/40R18   M+S     11A;   26P; 27I; 52J    (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                            225/45R18   M+S     11A;   26P; 27I; 52J    Limousine;
                                                            235/45R18   M+S     11A;   248; 26P; 27I;   Allradantrieb;
§22 55161*00




                                                                                52J                     Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 235/45R18 94   51J; 52J                       Nur A4 Allroad
                                                          245/45R18 96   52J                            Quattro bis MJ2015;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 76O; 76Z; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/45R18 95         YBE; YBG; 12O           A5 Coupé (B9) ab
                                                            235/45R18 95        YAS; YBH; 12I           MJ2016; A5 Sportback
                                                                                                        (B9) ab MJ2016; A5
                                                                                                        Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 76O;
                                                                                                        77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55161
               ANLAGE: 33 AUDI                                                  Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 20
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 210 225/50R18 95   11A; 26P; 27H                  A4 Allroad Quattro ab
                                                          235/45R18 94                                  MJ2016;
                                                          245/45R18 96   11A; 26P; 27H                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76O; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 90 - 200   225/40R18   91Y     11A;   26P; 27I         Nicht A4 Allroad
                                                            225/45R18   91Y     11A;   26P; 27I         Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                            235/45R18   94      11A;   248; 26P; 27I    ab MJ2016; AUDI S4
                                                  260       225/40R18   M+S     11A;   26P; 27I; 52J    (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                            225/45R18   M+S     11A;   26P; 27I; 52J    Limousine;
                                                            235/45R18   M+S     11A;   248; 26P; 27I;   Allradantrieb;
                                                                                52J                     Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8L, A8, S8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               4H           e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 235/50R18 101          52J                     kurzer Radstand;
                                                         235/55R18              51G; 52J                langer Radstand;
§22 55161*00




                                                         245/50R18 100          11A; 21P; 52J           Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 76O; 76Z; 77E;
                                                                                                        4B3

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103         11A; 24N; 24O; 52J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 7BN;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 76S; 76Z;
                                                                                                        77E

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 103         11A; 24N; 24O; 52J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 7BN;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 76S; 76Z;
                                                                                                        77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55161
               ANLAGE: 33 AUDI                                                  Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.05.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 103         11A; 24N; 24O; 52J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 7BN;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 76S; 76Z;
                                                                                                        77E

               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
               4G1          e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/45R18 94     12M; 52J                     A7 Sportback; Coupe;
                                                          235/50R18 97     11A; 12A; 26P; 52J           4-türig;
                                                          245/45R18 96     12A; 52J                     Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76O; 76Z; 77E
               4G1           e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 235/45R18 94         11A; 270; 5HI; 52J      A6; nicht A6 allroad
                                                  100 - 245 225/50R18 95        11A; 245; 248; 26P;     quattro; Kombi;
                                                                                270; 52J                Stufenheck;
                                                            235/45R18 98        11A; 270; 52J           Allradantrieb;
                                                            235/50R18 97        11A; 245; 248; 26P;     Frontantrieb;
                                                                                271; 52J; KC72          10B; 11B; 11G; 11H;
§22 55161*00




                                                            245/45R18 96        11A; 245; 248; 26P;     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                270; 52J                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 76O; 76Z; 77E
               4G1           e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/50R18 97         11A;   245; 27I; 52J    Nur A6 allroad
                                                            235/55R18 100       11A;   245; 27I; 52J    quattro;
                                                            245/50R18 100       11A;   24J; 248; 26P;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                27B;   52J              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 76O; 76Z; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
               4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94     12M; 52J             A7 Sportback; Coupe;
                                                         235/50R18 97     11A; 12A; 26P; 52J   4-türig;
                                                         245/45R18 96     12A; 52J             Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               76O; 76Z; 77E
               4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94     11A; 270; 5HI; 52J   A6; nicht A6 allroad
                                               100 - 245 225/50R18 95     11A; 245; 248; 26P; quattro; Kombi;
                                                                          270; 52J             Stufenheck;
                                                         235/45R18 98     11A; 270; 52J        Allradantrieb;
                                                         235/50R18 97     11A; 245; 248; 26P; Frontantrieb;
                                                                          271; 52J; KC72       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/45R18 96     11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 573; 71C;
                                                                          270; 52J             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                               74A; 76O; 76Z; 77E


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55161
               ANLAGE: 33 AUDI                                                  Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 20
               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
               4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R18 97     11A; 245; 27I; 52J   Nur A6 allroad
                                                         235/55R18 100    11A; 245; 27I; 52J   quattro;
                                                         245/50R18 100    11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          27B; 52J             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                               74A; 76O; 76Z; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                        TFSI e
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen    Auflagen
               F2          e1*2007/46*1801*..  150 - 257 235/50R18 101  11A; 248; 26N; 26P A6 ALLROAD
                                                                                              QUATTRO;
                                                         235/55R18 100  11A; 248; 26N; 26P Allradantrieb; Hybrid;
                                                         235/60R18 103  11A; 248; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/50R18 100  11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                        26N; 27H              71K; 721; 725; 73C;
                                                         245/55R18 103  11A; 24J; 248; 26B; 74A; 76O; 77E
                                                                        26N; 27H
                                                         255/50R18 102  11A; 24J; 244; 26B;
                                                                        26J; 27H
                                                         255/55R18 105  11A; 24J; 244; 26B;
                                                                        26J; 27H
§22 55161*00




               F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 250 215/55R18 99   11A; 26P; 5JK         A6; nicht A6 Avant
                                                         215/60R18 98   11A; 26P; 5JA         50/55 TFSI e; nicht
                                                         225/55R18 102  11A; 245; 248; 26P    A6 50/55 TFSI e;
                                                         235/50R18 101  11A; 245; 248; 26B    Kombilimousine;
                                                         235/55R18 100  11A; 245; 248; 26B    Limousine;
                                                         245/50R18 100  11A; 24J; 244; 26B; Allradantrieb;
                                                                        27H                   Frontantrieb;
                                                         255/50R18 102  11A; 241; 244; 246;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        247; 26B; 26N; 27H 12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 76O; 77E
               F2          e1*2007/46*1801*..  120 - 250 245/50R18 100  11A; 26P              A7 Sportback;
                                                         255/50R18 102  11A; 248; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
               FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 235/60R18 103     11A; 245; 248; 26N           Q5; Q5 Sportback;
                                                         245/55R18 103     11A; 24J; 244; 26N           Allradantrieb;
                                                         245/60R18 105     11A; 24J; 244; 26N           Frontantrieb; inkl.
                                                         255/55R18 105     11A; 241; 244; 246;          Hybrid;
                                                                           26J; 26P; 27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         275/50R18 107     11A; 24C; 244; 247;          12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                           26B; 26J; 27B                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 76O; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55161
               ANLAGE: 33 AUDI                                                   Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.05.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5, SQ5 TDI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               8R1          e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103          11A; 24N; 24O; 52J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 7BN;
                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 76S; 76Z;
                                                                                                         77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
§22 55161*00




               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubni s
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutac hten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55161
               ANLAGE: 33 AUDI                                                  Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.05.2024
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               12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
§22 55161*00




                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebs maßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55161
               ANLAGE: 33 AUDI                                                   Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.05.2024
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               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                    Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                    30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                    Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                    30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 55161*00




                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverstän digen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster besc heinigen zu
                    lassen.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55161
               ANLAGE: 33 AUDI                                                   Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.05.2024
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               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4B3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sens oren Art.
                    Nr.: 7PP 907 275 F (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
§22 55161*00




                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1340kg.
               5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1500kg.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprec hen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55161
               ANLAGE: 33 AUDI                                                    Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 15.05.2024
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                       Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                       Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
§22 55161*00




                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               KC72)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                         Hinterachse TKG8 KBA: 55160 Lochkreis 5x112 ET: 36
               YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        235/45R18
                                     Hinterachse:                        255/40R18
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es
                       wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitz uführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          225/45R18
                                     Hinterachse:                          255/40R18
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                   Vorderachse:                           225/45R18
                                   Hinterachse:                           245/40R18



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55161
               ANLAGE: 33 AUDI                                                  Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.05.2024
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                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beacht en.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/45R18
                                   Hinterachse:                          265/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 55161*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55161
               ANLAGE: 33 AUDI                                                  Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.05.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     4G
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
                      Handelsbez.:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

                      Variante(n):     Allradantrieb, Coupe, Nur A7

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 230              y = 250                  VA
                            26P                     x = 180              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 230        y = 250            28                VA
§22 55161*00




                            26N                  x = 230        y = 250             8                VA
                            27H                  x = 270        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 270        y = 350            27                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55161
               ANLAGE: 33 AUDI                                                  Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.05.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
§22 55161*00




                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 300            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55161
               ANLAGE: 33 AUDI                                                  Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     4G
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
                      Handelsbez.:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

                      Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 400              y = 200                  VA
                            26P                     x = 350              y = 150                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 400        y = 200            22                VA
§22 55161*00




                            26N                  x = 400        y = 200             8                VA
                            27F                  x = 270        y = 400            30                HA
                            27H                  x = 270        y = 400             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55161
               ANLAGE: 33 AUDI                                                  Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     B8
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0430*..
                      Handelsbez.:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            20                VA
§22 55161*00




                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 350            30                HA
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55161
               ANLAGE: 33 AUDI                                                  Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.05.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     4G
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
                      Handelsbez.:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

                      Variante(n):     Nur A6 allroad quattro

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 450              y = 270                  VA
                            26P                     x = 400              y = 220                  VA
                            27B                     x = 325              y = 390                  HA
                            27I                     x = 275              y = 340                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 55161*00




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 450        y = 270            7                VA
                            27H                   x = 325        y = 390            8                HA
                            27F                   x = 325        y = 390           18                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55161
               ANLAGE: 33 AUDI                                                  Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.05.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 300                  VA
                            26B                     x = 250              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        y = 350             8                VA
§22 55161*00




                            26J                  x = 250        y = 350            30                VA
                            27F                  x = 200        y = 350            30                HA
                            27H                  x = 200        y = 350             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55161
               ANLAGE: 33 AUDI                                                  Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 18 von 20

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     B8
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0430*..
                      Handelsbez.:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA
                            27I                     x = 250              y = 300                  HA
                            27B                     x = 300              y = 350                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55161*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 250            25                VA
                            27H                  x = 300        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 350            25                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55161
               ANLAGE: 33 AUDI                                                  Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.05.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     FY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1550*..
                      Handelsbez.:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55161*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            10                VA
                            26N                  x = 250        y = 250            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55161
               ANLAGE: 33 AUDI                                                  Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      QUATTRO
                      Fahrzeugtyp:     FY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1685*..
                      Handelsbez.:     Q5

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55161*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            10                VA
                            26N                  x = 250        y = 250            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.