Gutachten 366-0219-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55161 ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: TKGF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 24 Fahrzeughersteller Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TKGF8BA25EO666 PCD112 ET25 ohne 66,6 810 2260 02/24 TKGF8BP25EO666 PCD112 ET25 ohne 66,6 810 2260 02/24 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 55161*00 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: TKGA KBA: 55164 Lochkreis: 5x112 ET: 42 oder Radtyp: TKG8 KBA: 55160 Lochkreis: 5x112 ET: 36 oder Radtyp: TKG8 KBA: 55160 Lochkreis: 5x112 ET: 40 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KC72, KC73, KC8E Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G3C; G2C; G3L; G3K Zubehör : OE-Schraube ww. ZJBC Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G6L; (Kegelbund) Zubehör : OE-Schraube ww. ZJBC Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G2C; U2X; G6GT; G5L; G3K; F2GC; G3C; G3L; F2X; U1X; F1H; G5K; UMX; G4X; G6K; 7L; G3X Zubehör : OE-Schraube ww. ZJBC Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0219-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55161 ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: TKGF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 24 Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 205/55R18 96 11A; 24J; 244; 26B; BMW X2 (F39); 26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R18 92 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 7NM; 71C; 26J; 27B; 27H 71K; 721; 725; 73C; 215/55R18 95 11A; 24J; 244; 26B; 74C; 76O 26J; 27B; 27H 225/50R18 95 11A; 24C; 244; 26B; 26J; 27B; 27F 235/45R18 94 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27H 235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 245/45R18 96 11A; 24C; 244; 26B; 26J; 27B; 27F G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 225/60R18 104 12I inkl. Hybrid; 235/55R18 104 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R18 103 12A 51A; 7MU; 7ON; 71C; 245/55R18 103 11A; 12A; 26P 71K; 721; 725; 73C; 255/50R18 102 11A; 12A; 26N; 26P 74C; 76O 255/55R18 105 11A; 12A; 26N; 26P Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X1, iX1) §22 55161*00 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U1X e1*2018/858*00153*.. 100 - 150 205/60R18 99 11A; 24J; 248; 26P; Allradantrieb; 27I Frontantrieb; nicht 215/55R18 99 11A; 242; 244; 245; Elektro; inkl. Hybrid; 26B; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R18 99W 11A; 24C; 244; 26B; 12A; 51A; 7OO; 71C; 27B 71K; 721; 725; 73C; 225/55R18 98 11A; 24C; 244; 26B; 74C; 76O 27B 235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; 26B; 27B 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 27B 100 - 221 205/60R18 M+S 11A; 24J; 248; 26P; 27I; 52J 215/55R18 M+S 11A; 242; 244; 245; 26B; 27B; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0219-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55161 ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: TKGF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 24 Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X1, iX1) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U1X e1*2018/858*00153*.. 68 - 104 205/60R18 99 11A; 24J; 248; 26P; Allradantrieb; 27I Frontantrieb; Elektro; 215/55R18 99 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 27B 12A; 51A; 7OO; 71C; 225/50R18 99W 11A; 24C; 244; 26B; 71K; 721; 725; 73C; 27B 74C; 76O 225/55R18 102 11A; 24C; 244; 26B; 27B 235/50R18 101 11A; 24C; 244; 247; 26B; 27B 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 27B Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X2, iX2) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U2X e1*2018/858*00371*.. 68 - 104 205/60R18 M+S 11A; 24J; 248; 26N; mit Standard 27I; 52J Radhausverbreiterung; 205/60R18 99 11A; 24J; 248; 26N; Allradantrieb; 27I Frontantrieb; Elektro; 215/55R18 M+S 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27H; 27I; 52J 12A; 51A; 7OO; 71C; 215/55R18 99 11A; 242; 244; 245; 71K; 721; 725; 73C; §22 55161*00 26N; 27H; 27I 74C; 76O 225/50R18 99 11A; 24C; 244; 26J; 27B; 27F 225/55R18 102 11A; 24C; 244; 26J; 27B; 27F 235/50R18 101 11A; 24C; 244; 247; 26J; 27B; 27F 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 26J; 27B; 27F U2X e1*2018/858*00371*.. 100 - 115 225/50R18 95 11A; 241; 244; 246; mit M Sportpaket 247; 26J; 27B; 27F Radhausverbreiterung; 225/55R18 98 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 247; 26J; 27B; 27F Frontantrieb; nicht 235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; Elektro; inkl. Hybrid; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7OO; 71C; 26J; 27B; 27F 71K; 721; 725; 73C; 100 - 221 205/60R18 M+S 11A; 245; 248; 26N; 74C; 76O 27I; 52J 215/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26N; 27H; 27I; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0219-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55161 ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: TKGF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 24 Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X2, iX2) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U2X e1*2018/858*00371*.. 100 - 115 205/60R18 M+S 11A; 24J; 248; 26N; mit Standard 27I; 52J Radhausverbreiterung; 215/55R18 M+S 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb; 26N; 27H; 27I; 52J Frontantrieb; nicht 225/50R18 95 11A; 24C; 244; 26J; Elektro; inkl. Hybrid; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R18 98 11A; 24C; 244; 26J; 12A; 51A; 7OO; 71C; 27B; 27F 71K; 721; 725; 73C; 235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; 74C; 76O 26J; 27B; 27F 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 26J; 27B; 27F U2X e1*2018/858*00371*.. 68 - 104 205/60R18 M+S 11A; 245; 248; 26N; mit M Sportpaket 27I; 52J Radhausverbreiterung; 205/60R18 99 11A; 245; 248; 26N; Allradantrieb; 27I Frontantrieb; Elektro; 215/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 27I; 52J 12A; 51A; 7OO; 71C; 215/55R18 99 11A; 24J; 248; 26N; 71K; 721; 725; 73C; 27H; 27I 74C; 76O 225/50R18 99 11A; 241; 244; 246; 247; 26J; 27B; 27F §22 55161*00 225/55R18 102 11A; 241; 244; 246; 247; 26J; 27B; 27F 235/50R18 101 11A; 24C; 244; 247; 26J; 27B; 27F 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 225/60R18 104 12O Allradantrieb; 235/55R18 104 11A; 12A; 248 Heckantrieb; Adaptive 235/60R18 103 11A; 12A; 248 BMW M Fahrwerk; BMW 245/55R18 103 11A; 12A; 248; 26P; Standard Fahrwerk; 27I inkl. Hybrid; 255/50R18 102 11A; 12A; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27I 51A; 7MU; 7ON; 71C; 255/55R18 105 11A; 12A; 245; 248; 71K; 721; 725; 73C; 26P; 27I 74C; 75I; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0219-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55161 ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: TKGF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 24 Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1H e1*2007/46*2018*.. 80 - 225 205/45R18 90 11A; 24J; 244; 247; Schräghecklimousine; 26B; 27H Allradantrieb; 215/45R18 93 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 91 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 7OO; 71C; 26N; 27F 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2GC e1*2007/46*2064*.. 85 - 225 205/45R18 90 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26B; 26N; 27F 12A; 51A; 7NM; 7OO; 225/40R18 91 11A; 24C; 24D; 26B; 71C; 71K; 721; 725; 26J; 27F 73C; 74C; 76O G2C e1*2018/858*00123*.. 115 - 180 225/45R18 91 YBE; YBG; 57E; Allradantrieb; 58W; KC72; KC73 Heckantrieb; inkl. 235/45R18 94 YAR; YAS; YDA; Hybrid; 57E; KC72; KC73 10B; 11B; 11G; 11H; 115 - 275 225/45R18 M+S YBE; YBG; 52J; 57E; 12A; 51A; 7OO; 71C; 58W; KC72; KC73 71K; 721; 725; 73C; 235/45R18 M+S YAR; YAS; YDA; 52J; 74C; 76A; 76O; 97K 57E; KC72; KC73 §22 55161*00 G2C e1*2018/858*00123*.. 115 - 180 225/45R18 91 12R; 5GG; KC72; Allradantrieb; KC73 Heckantrieb; inkl. 235/45R18 94 12A; KC72; KC73 Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 115 - 275 225/45R18 M+S 12R; 52J; KC72; 51A; 7OO; 71C; 71K; KC73 721; 725; 73C; 74C; 235/45R18 M+S 12A; 52J; KC72; 76O KC73 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 225/45R18 95 GA3; 57E; KC72; Allradantrieb; KC73 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76A; 76O G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 225/45R18 95 12T; 5HR; KC72; Allradantrieb; KC73 Heckantrieb; 235/45R18 98 12A; 5JA 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7OO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 225/45R18 95 12T; KC72; KC73 Allradantrieb; Heckantrieb; 235/45R18 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7OO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0219-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55161 ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: TKGF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 24 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 225/45R18 95 GA3; 57E; KC72; Allradantrieb; KC73 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76A; 76O Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 225/45R18 95 12T; 5HR Cabrio; Coupe; inkl. 235/45R18 97 11A; 12A; 248 Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7OO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 225/45R18 95 GA3; 57E; 58W; Cabrio; Coupe; inkl. KC72; KC73 Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76A; 76O §22 55161*00 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 235/45R18 97Y nicht 530e/530e 235/50R18 97Y 11A; 245; 248; 26P xDrive; 245/45R18 100W GA9; 11A; 26P; Kombilimousine; KC8E Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 235/45R18 97Y Limousine; 235/50R18 97Y 11A; 245; 248; 26P Allradantrieb; 245/45R18 100W GA9; 11A; 26P; Heckantrieb; KC8E 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 390 245/45R18 100 11A; 26P; KC8E 12A; 51A; 7NN; 71C; M+S 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 145 225/55R18 102 12T nicht 530e; nicht 235/50R18 101 12A 550e xDrive; 245/50R18 100 12A Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7OO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O; 934 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0219-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55161 ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: TKGF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 24 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 145 225/55R18 102 12T nicht 530e; nicht 235/50R18 101 12A 550e xDrive; 245/50R18 100 12A Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7OO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O; 930 G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 145 225/55R18 98 12T nicht 530e; nicht 235/50R18 101 12A 550e xDrive; 245/50R18 100 12A Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7OO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O; 930 G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 145 225/55R18 98 12T nicht 530e; nicht 235/50R18 101 12A 550e xDrive; 245/50R18 100 12A Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7OO; 71C; 71K; §22 55161*00 721; 725; 73C; 74C; 76O; 934 Verkaufsbezeichnung: BMW 6ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G6GT e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 235/50R18 101 12O Allradantrieb; 245/50R18 100 12I Heckantrieb; 255/50R18 102 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7MU; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O; 98D Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 250 235/50R18 101 12O ab e1*2007/46*0276*10; 245/50R18 100 11A; 12A; 248 Allradantrieb; Heckantrieb; Luftfederung; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7BD; 7MU; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O; 4CG; 4DA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0219-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55161 ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: TKGF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 24 Verkaufsbezeichnung: COUNTRYMAN C/D/E, JCW COUNTRYMAN ALL4, COUNTRYMAN S ALL4, COUNTRYMAN SE ALL4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UMX e1*2018/858*00370*.. 100 - 150 205/60R18 99 11A; 248; 27I mit 215/55R18 95 11A; 24J; 248; 26P; Radhausverbreiterung 27I (Flap) Serie; 225/50R18 95 11A; 24J; 244; 26P; Allradantrieb; 27B; 27H Frontantrieb; nicht 225/55R18 98 11A; 24J; 244; 26P; Elektro; inkl. Hybrid; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7OO; 71C; 26B; 27B; 27H 71K; 721; 725; 73C; 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 74C; 76O 26B; 26N; 27B; 27F 100 - 221 205/60R18 M+S 11A; 248; 27I; 52J 215/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26P; 27I; 52J UMX e1*2018/858*00370*.. 68 - 104 205/60R18 M+S 11A; 248; 27I; 52J mit 205/60R18 99 11A; 248; 27I Radhausverbreiterung 215/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26P; (Flap) Serie; 27I; 52J Allradantrieb; 215/55R18 99 11A; 24J; 248; 26P; Frontantrieb; Elektro; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R18 99 11A; 24J; 244; 26P; 12A; 51A; 7OO; 71C; §22 55161*00 27B; 27H 71K; 721; 725; 73C; 225/55R18 102 11A; 24J; 244; 26P; 74C; 76O 27B; 27H 235/50R18 101 11A; 24C; 244; 247; 26B; 27B; 27H 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27F Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0219-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55161 ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: TKGF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 24 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt §22 55161*00 wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlic h Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betri ebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte B reite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0219-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55161 ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: TKGF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 24 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 55161*00 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0219-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55161 ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: TKGF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 24 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4CG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 67 90 054 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zuläs sig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. §22 55161*00 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 285/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0219-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55161 ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: TKGF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 24 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. §22 55161*00 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 872 803 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 872 774 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7ON) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 887 147 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0219-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55161 ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: TKGF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 24 7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig. 934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 98D) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 19" -Bremsanlage ausgerüstet sind, nicht zulässig. GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: §22 55161*00 Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. KC72) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse TKG8 KBA: 55160 Lochkreis 5x112 ET: 36 KC73) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse TKG8 KBA: 55160 Lochkreis 5x112 ET: 40 KC8E) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse TKGA KBA: 55164 Lochkreis 5x112 ET: 42 YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0219-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55161 ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: TKGF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 24 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. §22 55161*00 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 295/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0219-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55161 ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: TKGF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: UMX Genehm.Nr.: e1*2018/858*00370*.. Handelsbez.: COUNTRYMAN C/D/E, JCW COUNTRYMAN ALL4, COUNTRYMAN S ALL4, COUNTRYMAN SE ALL4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 310 VA 27I x = 250 y = 260 HA 27B x = 300 y = 310 HA 26P x = 230 y = 260 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 55161*00 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 310 20 VA 27H x = 300 y = 310 8 HA 27F x = 300 y = 310 25 HA 26N x = 280 y = 310 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0219-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55161 ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: TKGF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: F2GC Genehm.Nr.: e1*2007/46*2064*.. Handelsbez.: BMW 2ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 150 y = 200 VA 26B x = 150 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 250 8 VA §22 55161*00 27F x = 200 y = 250 30 HA 27H x = 200 y = 250 8 HA 26J x = 200 y = 250 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0219-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55161 ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: TKGF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: U2X Genehm.Nr.: e1*2018/858*00371*.. Handelsbez.: BMW X REIHE (X2, iX2) Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 290 HA 27I x = 250 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 300 30 VA §22 55161*00 27H x = 300 y = 290 8 HA 27F x = 300 y = 290 30 HA 26N x = 290 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0219-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55161 ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: TKGF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: U1X Genehm.Nr.: e1*2018/858*00153*.. Handelsbez.: BMW X REIHE (X1, iX1) Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 320 y = 330 HA 27I x = 270 y = 280 HA 26B x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55161*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 320 y = 330 15 HA 27H x = 320 y = 330 8 HA 26J x = 300 y = 250 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0219-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55161 ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: TKGF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G3X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*.. Handelsbez.: BMW X-REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA §22 55161*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0219-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55161 ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: TKGF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F1H Genehm.Nr.: e1*2007/46*2018*.. Handelsbez.: BMW 1ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 195 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA 26B x = 245 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 55161*00 26N x = 245 y = 270 8 VA 27F x = 280 y = 330 25 HA 27H x280 y = 330 8 HA 26J x245 y = 270 18 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0219-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55161 ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: TKGF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5K Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA 26B x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55161*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 250 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0219-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55161 ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: TKGF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F2X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55161*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 25 HA 26N x = 250 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0219-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55161 ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: TKGF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5L Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA 26B x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55161*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 250 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0219-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55161 ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: TKGF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G4X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1881*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 200 y = 200 HA 27I x = 200 y = 200 HA 26B x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55161*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 250 25 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA 26J x = 250 y = 250 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.