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							               Gutachten 366-0219-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55161
               ANLAGE: 45 MAZDA                                                     Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 21.08.2024
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                               Fahrzeughersteller              MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                               Europe




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TKGF0BA45ED671          PCD114.3 ET45          ohne                        67,1                     810      2260    02/24
               TKGF0BA45EO671          PCD114.3 ET45          ohne                        67,1                     810      2260    02/24
               TKGF0BP45ED671          PCD114.3 ET45          ohne                        67,1                     810      2260    02/24
               TKGF0BP45EO671          PCD114.3 ET45          ohne                        67,1                     810      2260    02/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 55161*01




               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                            Europe
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF; KFE;
                                                            NC1; NC1E
                                                            120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ
                                                            125 Nm für Typ : DR
                                                            126 Nm für Typ : DJ1
                                                            130 Nm für Typ : BP; BPE; KH01
                                                            135 Nm für Typ : DM
                                                            140 Nm für Typ : BL; TB1




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55161
               ANLAGE: 45 MAZDA                                                   Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 21.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     CX-60
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               KH01         e13*2018/858*00255*. 141 - 187 235/60R18 103          12O                     mit
                             .
                                                                                                          Radhausverbreiterung
                                                                                                          (Flap) Serie;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Heckantrieb; inkl.
                                                                                                          Hybrid;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 7OX; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                          76O

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-30
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               DM           e13*2007/46*2041*.. 85 - 137 215/55R18 95             124                     Kombilimousine;
                                                         225/50R18 95             124                     Allradantrieb;
                                                         235/45R18 94             12A                     Frontantrieb; inkl.
                                                                                                          Hybrid;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 7OX; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74C
§22 55161*01




               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/55R18       98      122                     inkl. Mj.2015; nur CX-
               KF           e13*2007/46*1803*..           225/60R18       100     122                     5; Allradantrieb;
                                                          235/55R18       100     122                     Frontantrieb;
                                                          235/60R18       103     12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74C; 76O; 77E
               KFE           e13*2007/46*1832*.. 110 - 143 225/55R18 98           122                     nur CX-5;
                                                              225/60R18 100       122                     Allradantrieb;
                                                              235/55R18 100       122                     Frontantrieb;
                                                              235/60R18 103       12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74C; 76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/60R18 103                                  Allradantrieb;
               ERE          e13*2007/46*1109*..            255/55R18 105          11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74C; 76O




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55161
               ANLAGE: 45 MAZDA                                                 Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-9
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               TB1          e13*KS07/46*0005*.. 204         245/60R18           51G                     Allradantrieb;
                                                            255/60R18           51G                     10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-30
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               DR           e13*2007/46*2300*.. 60 - 81     215/55R18 95        12Q                     Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                                        Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7PK; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R18 80          11A; 24J; 24M           MX-5 "Softtop"; MX-5
               NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/40R18 85          11A; 24J; 24M           "Roadster Coupe";
                                                          225/35R18 83          11A; 24C; 24D           Cabrio;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C
§22 55161*01




               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2, MAZDA CX-3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/45R18       89                              Mazda CX-3; Kombi;
                                                        215/50R18       92                              Allradantrieb;
                                                        225/45R18       91                              Frontantrieb;
                                                        235/45R18       94                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        245/45R18       96      11A; 24J                12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 215/40R18 85                                   Stufenheck;
                                                         225/40R18 88           11A; 22B; 24J           Schrägheck;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C
               BK            e1*2001/116*0234*.. 191        215/45R18 89        11A; 22I                Mazda 3 MPS;
                                                            225/40R18 88        11A; 22I                Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55161
               ANLAGE: 45 MAZDA                                                 Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BL           e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 215/40R18 89W         11A; 21P; 22I; 51J      bis Mj.2013;
               BLE          e13*2007/46*1071*..           225/40R18 92          11A; 21P; 22I; 246      Stufenheck;
                                                                                                        Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E
               BL            e11*2001/116*0262*.. 191        225/40R18 92       11A; 21P; 22I           bis Mj.2013;
                                                                                                        Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E
               BL            e11*2001/116*0262*.. 74 - 121   205/45R18   90     11A;   26P              ab Mj.2013; ab
                                                             215/45R18   89     11A;   26P              e11*2001/116*0262*10;
                                                             225/40R18   88     11A;   26N; 26P; 27I    (Typ BM/BN);
                                                             225/45R18   91     11A;   26N; 26P; 27I    Limousine; Schrägheck;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
§22 55161*01




                                                                                                        74C; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 225/40R18 91          11A; 22I; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C
               CW            e1*2007/46*0433*..   85 - 110 225/40R18 92         11A; 21P; 22B; 24J;     Kombi; Frontantrieb;
                                                                                270                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 225/35R18 87W         11A; 22B; 24J; 24M;     Kombi; Stufenheck;
               GG1          e11*2001/116*0203*..                                5ET                     Schrägheck;
                                                          225/40R18 88W         11A; 22B; 24J; 24M      Allradantrieb;
                                                 122      215/45R18             11A; 22I; 51G           Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C
               GG1           e11*2001/116*0203*.. 191        215/45R18          11A; 22I; 51G           Nur Mazda MPS;
                                                             225/40R18 92       11A; 22I; 24J; 24M      Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55161
               ANLAGE: 45 MAZDA                                                 Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 225/45R18 91           11A; 21P; 22I; 22M;     ab
               GHE          e13*2007/46*1075*..                                 245                     e13*2007/46*1075*02;
                                                88 - 132 215/45R18 93           11A; 22I; 245; 51J      ab
                                                         225/40R18 92           11A; 21P; 22I; 22M;     e1*2001/116*0448*06;
                                                                                245                     bis Mj.2012;
                                                            225/45R18 91W       11A; 21P; 22I; 22M;     Stufenheck;
                                                                                245                     Schrägheck;
                                                            235/45R18 94        11A; 21P; 22I; 22M;     Frontantrieb; nur
                                                                                24J; 248                Mazda 6;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E
               GH            e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 225/45R18 91W                                ab Mj.2012; inkl.
               GJ            e1*2007/46*1001*..            225/50R18 95                                 Mj.2015; Kombi;
                                                            235/45R18 94                                Stufenheck;
                                                            235/50R18 97        11A; 26P; 27I           Allradantrieb;
                                                            245/45R18 96                                Frontantrieb; nur
                                                                                                        Mazda 6;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
§22 55161*01




                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76O; 77E
               GH            e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/55R18 98         122                     inkl. Mj.2015; nur CX-
                                                            225/60R18 100       122                     5; Allradantrieb;
                                                            235/55R18 100       122                     Frontantrieb;
                                                            235/60R18 103       12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76O; 77E
               GH            e1*2001/116*0448*.. 83 - 125   215/45R18 89W       11A; 21S;   24J; 24M;   bis Mj.2012; Kombi;
               GHE           e13*2007/46*1075*..                                5FM; 51J                Frontantrieb; nur
                                                  83 - 136 215/45R18 93         11A; 21S;   24J; 24M;   Mazda 6;
                                                                                51J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/40R18 91        11A; 21S;   22I; 24J;   12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                24M                     71K; 721; 725; 73C;
                                                            225/45R18 91        11A; 21S;   22I; 24J;   74C; 77E
                                                                                24M
                                                            235/45R18 94        11A; 21S;   22I; 24J;
                                                                                24M




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55161
               ANLAGE: 45 MAZDA                                                 Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 215/45R18      89W     11A; 24J; 24M; 5FM;     nur bis
               GHE          e13*2007/46*1075*..                                 51J                     e13*2007/46*1075*01;
                                                         225/40R18      91      11A; 22I; 24J; 24M      nur bis
                                                         225/45R18      91      11A; 22I; 24J; 24M      e1*2001/116*0448*05;
                                                88 - 136 215/45R18      93      11A; 24J; 24M; 51J      Schrägheck;
                                                         225/40R18      91W     11A; 22I; 24J; 24M      Frontantrieb; nur
                                                         225/45R18      91W     11A; 22I; 24J; 24M      Mazda 6;
                                                         235/45R18      94      11A; 21P; 22I; 22M;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24J; 24M                12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E
               GJ            e1*2007/46*1001*..   107 - 141 225/45R18   91                              Kombi; Stufenheck;
                                                            225/50R18   95                              Frontantrieb;
                                                            235/45R18   94                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/50R18   97      11A; 26P; 27I           12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                            245/45R18   96                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 137 205/45R18      90                              Limousine;
               BPE          e13*2007/46*2249*..          215/45R18      89      11A; 26P                Schräghecklimousine;
§22 55161*01




                                                         225/40R18      91      11A; 26P                Allradantrieb;
                                                         225/45R18      91      11A; 26P                Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7G3; 7OX;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55161
               ANLAGE: 45 MAZDA                                                  Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.08.2024
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                      Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                      der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§22 55161*01




               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeugherst eller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bz w. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55161
               ANLAGE: 45 MAZDA                                                  Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.08.2024
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                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 55161*01




                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55161
               ANLAGE: 45 MAZDA                                                  Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 15
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
§22 55161*01




                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bi s zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1160kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55161
               ANLAGE: 45 MAZDA                                                  Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 15
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BDMC-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 55161*01




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55161
               ANLAGE: 45 MAZDA                                                 Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.08.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BPE
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2249*..
                      Handelsbez.:     MAZDA3

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 285              y = 365                  HA
                            26B                     x = 290              y = 325                  VA
                            26P                     x = 340              y = 375                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 55161*01




                            27F                  x = 285        y = 365            22                HA
                            27H                  x = 285        y = 365             8                HA
                            26J                  x = 290        y = 325            30                VA
                            26J                  x = 290        y = 325             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55161
               ANLAGE: 45 MAZDA                                                 Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BP
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1972*..
                      Handelsbez.:     MAZDA3

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 285              y = 365                  HA
                            26B                     x = 290              y = 325                  VA
                            26P                     x = 340              y = 375                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 55161*01




                            27F                  x = 285        y = 365            22                HA
                            27H                  x = 285        y = 365             8                HA
                            26J                  x = 290        y = 325            30                VA
                            26J                  x = 290        y = 325             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55161
               ANLAGE: 45 MAZDA                                                 Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 15

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BL
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 3

                      Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 350              y = 400                  HA
                            26P                     x = 320              y = 375                  VA
                            26B                     x = 370              y = 400                  VA
                            27I                     x = 300              y = 370                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55161*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 350        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 350        y = 400            15                HA
                            26N                  x = 370        y = 400             8                VA
                            26J                  x = 370        y = 400            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55161
               ANLAGE: 45 MAZDA                                                 Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.08.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     GH
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0448*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

                      Variante(n):     ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 215              y = 350                  HA
                            27B                     x = 265              y = 400                  HA
                            26P                     x = 385              y = 400                  VA
                            26B                     x = 400              y = 400                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55161*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 265        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 265        y = 400            24                HA
                            26N                  x = 400        y = 400             8                VA
                            26J                  x = 400        y = 400            24                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55161
               ANLAGE: 45 MAZDA                                                 Radtyp: TKGF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     GJ
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1001*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

                      Variante(n):     Frontantrieb, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 215              y = 350                  HA
                            27B                     x = 265              y = 400                  HA
                            26P                     x = 385              y = 400                  VA
                            26B                     x = 400              y = 400                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55161*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 265        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 265        y = 400            24                HA
                            26N                  x = 400        y = 400             8                VA
                            26J                  x = 400        y = 400            24                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.