Gutachten 366-0225-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55166 ANLAGE: 16 BYD Radtyp: TKG9J Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.04.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller BYD AUTO CO LTD Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TKG9J9BA40ED641 PCD120 ET40 ohne 64,1 840 2260 03/25 TKG9J9BP40ED641 PCD120 ET40 ohne 64,1 840 2260 03/25 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 55166*01 Hinweis zum Verwendungsbereich: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BYD AUTO CO LTD Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: TKG9L KBA: 55167 Lochkreis: 5x120 ET: 40 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDYO Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : UK Zubehör : OE-Mutter Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EKE; EK; (Kegelbund) Zubehör : OE-Mutter Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SA3; SA3-E Zubehör : OE-Mutter Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55166 ANLAGE: 16 BYD Radtyp: TKG9J Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.04.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BYD SEAL U, BYD SEAL U DM-i Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SA3 e9*2018/858*11535*.. 65 - 96 235/50R19 99 11A; 26P Mit 245/45R19 98 Radhausverbreiterung Serie; Allradantrieb; Frontantrieb; Hybrid; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7P5; 7UQ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 765 SA3-E e9*KS18/858*11477*.. 65 - 96 235/50R19 99 11A; 26P Mit 245/45R19 98 Radhausverbreiterung Serie; Allradantrieb; Frontantrieb; Hybrid; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7P5; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 765 §22 55166*01 Verkaufsbezeichnung: BYD SEALION 7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UK e9*2018/858*11658*.. 70 235/50R19 99 GDD; 57E; KDYO Heckantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7P5; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76A; 765; 97G Verkaufsbezeichnung: SEAL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EK e13*KS18/858*00023* 70 235/45R19 99 121 mit .. Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Heckantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7P5; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 765 EKE e13*2018/858*00639*. 70 235/45R19 99 121 mit . Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Heckantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7P5; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 765 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55166 ANLAGE: 16 BYD Radtyp: TKG9J Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.04.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die §22 55166*01 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55166 ANLAGE: 16 BYD Radtyp: TKG9J Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.04.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. §22 55166*01 7P5) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: SC-3609200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7UQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: SA3HE-3609200B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse. GDD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R19 Hinterachse: 255/45R19 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. KDYO) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse TKG9L KBA: 55167 Lochkreis 5x120 ET: 40 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55166 ANLAGE: 16 BYD Radtyp: TKG9J Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.04.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BYD Fahrzeugtyp: SA3-E Genehm.Nr.: e9*KS18/858*11477*.. Handelsbez.: BYD SEAL U, BYD SEAL U DM-i Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 240 VA 26B x = 300 y = 290 VA §22 55166*01 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55166 ANLAGE: 16 BYD Radtyp: TKG9J Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.04.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BYD Fahrzeugtyp: SA3 Genehm.Nr.: e9*2018/858*11535*.. Handelsbez.: BYD SEAL U, BYD SEAL U DM-i Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 240 VA 26B x = 300 y = 290 VA §22 55166*01 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.