Gutachten 366-0226-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55168
ANLAGE: 60 AUDI Radtyp: TKG9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.09.2024
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Fahrzeughersteller AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 34
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TKG9K8BA34ED66 PCD112 ET34 ohne 66,6 895 2364 04/24
6
TKG9K8BA34ED66 PCD112 ET34 ohne 66,6 910 2333 04/24
6
TKG9K8BP34ED66 PCD112 ET34 ohne 66,6 910 2333 04/24
6
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 55168*01
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu m ontieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: TKG9L KBA: 55167 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder
Radtyp: TKG9L KBA: 55167 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder
Radtyp: TKG9L KBA: 55167 Lochkreis: 5x112 ET: 29 oder
Radtyp: TKG9M KBA: 55163 Lochkreis: 5x112 ET: 41 oder
Radtyp: TKG9M KBA: 55163 Lochkreis: 5x112 ET: 42
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDB0, KDB1, KDBY, KDBZ,
KDDC
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : FY; 4G1; B81; 8R1; 8R; 4G; 8R2; F2; B8; F8
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMM
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0226-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55168
ANLAGE: 60 AUDI Radtyp: TKG9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.09.2024
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : GE
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMP
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1
140 Nm für Typ : FY; F2; 8R; 8R1; 8R2
160 Nm für Typ : GE
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 210 235/40R19 92Y A4 Allroad Quattro ab
MJ2016;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 21P; 22I; 5GG; AUDI A4 bis MJ2015;
51J Nicht A4 Allroad
100 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 21P; 22B; Quattro; AUDI S4 bis
24J; 24M; 51J; MJ2016; Kombi;
KDBY; KDBZ; KDB0; Allradantrieb;
KDB1; KDDC 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
§22 55168*01
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76T; 77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 21P; 22I; 51J AUDI A4 bis MJ2015;
245/35R19 93 YDE; 11A; 21P; 22B; Kombi; Frontantrieb;
24J; 24M; 51J; 10B; 11B; 11G; 11H;
KDBY; KDBZ; KDB0; 12A; 51A; 71C; 71K;
KDB1; KDDC 721; 725; 73C; 74A;
76T; 77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 180 245/40R19 94 Nur A4 Allroad
Quattro bis MJ2015;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 245/35R19 93Y YBC A5 Coupé (B9) ab
MJ2016; A5 Sportback
(B9) ab MJ2016; S5
Sportback (B9) ab
MJ2016; A5 Cabrio
(B9) ab MJ2016; S5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0226-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55168
ANLAGE: 60 AUDI Radtyp: TKG9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.09.2024
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/40R19 93 52J; 54F AUDI A5 Sportback bis
235/35R19 91 52J MJ2016; 4-türig;
100 - 245 245/35R19 93 YDE; KDBY; KDBZ Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 765; 77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/40R19 93W Nicht A4 Allroad
235/35R19 91Y 11A; 26P; 27I Quattro; AUDI A4 (B9)
90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 26P; 27I ab MJ2016; AUDI S4
260 225/40R19 M+S 52J (B9) ab MJ2016; Kombi;
235/35R19 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 55168*01
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 210 235/40R19 92Y A4 Allroad Quattro ab
MJ2016;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 21P; 22I; 51J AUDI A4 bis MJ2015;
245/35R19 93 YDE; 11A; 21P; 22B; Kombi; Frontantrieb;
24J; 24M; 51J; 10B; 11B; 11G; 11H;
KDBY; KDBZ; KDB0; 12A; 51A; 71C; 71K;
KDB1; KDDC 721; 725; 73C; 74A;
76T; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 21P; 22I; 5GG; AUDI A4 bis MJ2015;
51J Nicht A4 Allroad
100 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 21P; 22B; Quattro; AUDI S4 bis
24J; 24M; 51J; MJ2016; Kombi;
KDBY; KDBZ; KDB0; Allradantrieb;
KDB1; KDDC 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76T; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 21P; 22I; 51J AUDI A4 bis MJ2015;
100 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 21P; 22B; AUDI S4 bis MJ2016;
24J; 24M; 51J; Limousine;
KDBY; KDBZ; KDB0; Allradantrieb;
KDB1; KDDC 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76T; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0226-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55168
ANLAGE: 60 AUDI Radtyp: TKG9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.09.2024
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R19 93W Nicht A4 Allroad
235/35R19 91Y 11A; 26P; 27I Quattro; AUDI A4 (B9)
90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 26P; 27I ab MJ2016; AUDI S4
260 225/40R19 M+S 52J (B9) ab MJ2016; Kombi;
235/35R19 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 225/40R19 93 52J; 54F AUDI A5 Coupe (8T)
235/35R19 91 52J bis MJ2016;
245/35R19 93 KDBY Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 765; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 245/35R19 93Y YBC A5 Coupé (B9) ab
MJ2016; A5 Sportback
(B9) ab MJ2016; S5
Sportback (B9) ab
§22 55168*01
MJ2016; A5 Cabrio
(B9) ab MJ2016; S5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
S5 Coupé (B9) ab
MJ2016; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/40R19 93 52J; 54F AUDI A5 Sportback bis
235/35R19 91 52J MJ2016; 4-türig;
100 - 245 245/35R19 93 YDE; KDBY; KDBZ Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 765; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/40R19 93 52J; 54F AUDI A5 Coupe (8T)
235/35R19 91 52J bis MJ2016;
245/35R19 93 YDE; KDBY Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
765; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0226-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55168
ANLAGE: 60 AUDI Radtyp: TKG9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.09.2024
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 21P; 22I; 51J AUDI A4 bis MJ2015;
245/35R19 93 YDE; 11A; 21P; 22B; Limousine;
24J; 24M; 51J; Frontantrieb;
KDBY; KDBZ; KDB0; 10B; 11B; 11G; 11H;
KDB1; KDDC 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76T; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/40R19 94 Nur A4 Allroad
Quattro bis MJ2015;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 225/40R19 93 52J; 54F AUDI A5 Cabrio (8T)
235/35R19 91Y 5GG; 52J bis MJ2016;
105 - 245 245/35R19 93 YDE; KDBY; KDBZ Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 765; 77E
§22 55168*01
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R19 101 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 7BN;
255/50R19 103 11A; 24N; 24O 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 101 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R19 101 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 7BN;
255/50R19 103 11A; 24N; 24O 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 101 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R19 101 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 7BN;
255/50R19 103 11A; 24N; 24O 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0226-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55168
ANLAGE: 60 AUDI Radtyp: TKG9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.09.2024
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Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 245/40R19 94 5HI A6; nicht A6 allroad
100 - 245 245/40R19 98 quattro; S6; Kombi;
100 - 331 235/40R19 M+S 52J Stufenheck;
235/45R19 M+S 52J Allradantrieb;
309 - 331 245/40R19 M+S 52J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 77E
4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/45R19 98 51J Nur A6 allroad
255/45R19 100 11A; 27I quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 765; 77E
4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 230 235/40R19 M+S 5GM; 52J A7 Sportback; S7
140 - 245 245/40R19 94 Sportback; Coupe; 4-
140 - 331 235/40R19 M+S 52J türig; Allradantrieb;
235/45R19 M+S 52J Frontantrieb;
309 - 331 245/40R19 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
§22 55168*01
74A; 77E
Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94 5HI A6; nicht A6 allroad
100 - 245 245/40R19 98 quattro; S6; Kombi;
100 - 331 235/40R19 M+S 52J Stufenheck;
235/45R19 M+S 52J Allradantrieb;
309 - 331 245/40R19 M+S 52J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 77E
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/45R19 98 51J Nur A6 allroad
255/45R19 100 11A; 27I quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 765; 77E
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 235/40R19 M+S 5GM; 52J A7 Sportback; S7
140 - 245 245/40R19 94 Sportback; Coupe; 4-
140 - 331 235/40R19 M+S 52J türig; Allradantrieb;
235/45R19 M+S 52J Frontantrieb;
309 - 331 245/40R19 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0226-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55168
ANLAGE: 60 AUDI Radtyp: TKG9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.09.2024
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Seite: 7 von 17
Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 225/45R19 96 12N; 5IE A6; Kombilimousine;
235/45R19 99 12A; 5JK Limousine;
235/50R19 103 11A; 12A; 248; 26P Allradantrieb;
245/45R19 102 12A Frontantrieb;
255/45R19 100 11A; 12A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7BN; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
77E
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 235/50R19 99 A6 ALLROAD
QUATTRO;
245/45R19 102 Allradantrieb; Hybrid;
245/50R19 101 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R19 100 12A; 51A; 7BN; 71C;
255/50R19 103 11A; 245; 248; 26N; 71K; 721; 725; 73C;
26P; 27H 74A; 765; 77E
Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 245/50R19 101 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
§22 55168*01
74A
Verkaufsbezeichnung: e-tron/-Sportback,e-tron S/-S Sportback,Q8/SQ8 e-tron/- Sportback,e-tron
Dakar
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE e1*2007/46*1914*.. 158 255/55R19 107 12T e-tron; e-tron
265/50R19 106 12A Sportback; Q8 e-tron;
265/55R19 109 12A Q8 Sportback e-tron;
275/50R19 108 12A nicht Q8 e-tron Dakar;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7BN; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74E; 75I; 765; BF1
Verkaufsbezeichnung: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 248 Q5; SQ5; Q5 Sportback;
245/50R19 101 11A; 245; 248; 26N SQ5 Sportback;
255/50R19 103 11A; 24J; 248; 26N Allradantrieb;
265/50R19 106 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; inkl.
26J Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0226-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55168
ANLAGE: 60 AUDI Radtyp: TKG9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.09.2024
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Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5, SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R19 101 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 7BN;
255/50R19 103 11A; 24N; 24O 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
§22 55168*01
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0226-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55168
ANLAGE: 60 AUDI Radtyp: TKG9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.09.2024
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21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beac htung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 55168*01
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0226-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55168
ANLAGE: 60 AUDI Radtyp: TKG9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.09.2024
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gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sei n.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
§22 55168*01
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0226-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55168
ANLAGE: 60 AUDI Radtyp: TKG9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.09.2024
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52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, di e noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTE LLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 55168*01
Achslast von 1340kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutt er von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0226-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55168
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.09.2024
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75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
BF1) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 400mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
KDB0) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse TKG9L KBA: 55167 Lochkreis 5x112 ET: 40
KDB1) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse TKG9M KBA: 55163 Lochkreis 5x112 ET: 42
§22 55168*01
KDBY) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse TKG9L KBA: 55167 Lochkreis 5x112 ET: 29
KDBZ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse TKG9L KBA: 55167 Lochkreis 5x112 ET: 35
KDDC) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse TKG9M KBA: 55163 Lochkreis 5x112 ET: 41
YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 245/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 245/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0226-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55168
ANLAGE: 60 AUDI Radtyp: TKG9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.09.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Variante(n): Nur A6 allroad quattro
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 400 y = 220 VA
27B x = 325 y = 390 HA
27I x = 275 y = 340 HA
26B x = 450 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55168*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 325 y = 390 8 HA
27F x = 325 y = 390 18 HA
26N x = 450 y = 270 7 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0226-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55168
ANLAGE: 60 AUDI Radtyp: TKG9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.09.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 350 VA
26P x = 200 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 350 30 VA
§22 55168*01
27H x = 200 y = 350 8 HA
27F x = 200 y = 350 30 HA
26N x = 250 y = 350 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0226-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55168
ANLAGE: 60 AUDI Radtyp: TKG9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.09.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
26P x = 250 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55168*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 25 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
26N x = 300 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0226-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55168
ANLAGE: 60 AUDI Radtyp: TKG9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.09.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*..
Handelsbez.: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55168*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 10 VA
26J x = 250 y = 250 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0226-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55168
ANLAGE: 60 AUDI Radtyp: TKG9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.09.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*..
Handelsbez.: Q5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55168*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 10 VA
26J x = 250 y = 250 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.