Gutachten 366-0046-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55474 ANLAGE: 42 VW Radtyp: TKG0K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.01.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 13 Fahrzeughersteller VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TKG0K8BA45ED57 PCD112 ET45 ohne 57,1 930 2391 10/24 1 TKG0K8BP45ED57 PCD112 ET45 ohne 57,1 930 2391 10/24 1 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmitt el nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 55474*00 Hinweis zum Verwendungsbereich: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: TKG0L KBA: 55475 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder Radtyp: TKG0L KBA: 55475 Lochkreis: 5x112 ET: 38 oder Radtyp: TKG0M KBA: 55476 Lochkreis: 5x112 ET: 42 oder Radtyp: TKG0M KBA: 55476 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder Radtyp: TKG0N KBA: 55477 Lochkreis: 5x112 ET: 47 oder Radtyp: TKG0P KBA: 55478 Lochkreis: 5x112 ET: 58 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDQ0, KDQ3, KDQ4, KDQ5, KDQS, KDQZ Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : E2 Zubehör : OE-Schraube ww. ZJV8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0046-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55474 ANLAGE: 42 VW Radtyp: TKG0K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.01.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 13 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : EB; EBN Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJVI Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : E2; 1KP; E1; E2; 1K; 1T; A1; 1KM Zubehör : OE-Schraube ww. ZJV8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : E1; E2; 1K; 1KM; 1KP; 1T 140 Nm für Typ : A1 160 Nm für Typ : EB; EBN Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 125 225/30R20 85W 11A; 21P; 22H; 22M; Nur Golf 5; nur bis 22P; 24J; 24M; 5EG e1*2001/116*0242*24; 235/30R20 88W 11A; 21B; 22H; 22P; Allradantrieb; 22Q; 24J; 24M; 5FE; Frontantrieb; 56G 55 - 184 235/30R20 88Y 11A; 21B; 22H; 22P; 10B; 11B; 11G; 11H; 22Q; 24J; 24M; 5FE; 12A; 51A; 573; 71C; 56G §22 55474*00 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E 1KM e1*2007/46*0492*.. 59 - 118 225/30R20 85W 11A; 21P; 22H; 22M; GOLF 6 (Variant); bis 22P; 24J; 24M; 5EG e1*2007/46*0492*05; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/30R20 85 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf; Nur 24J; 24M; 5EG bis 235/30R20 88 11A; 21P; 22H; 22M; e1*2001/116*0304*13; 24J; 24M; 56G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/30R20 85 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf 6; Ab 5EG e1*2001/116*0304*21; 235/30R20 88 11A; 21P; 22H; 22M; Frontantrieb; 24J; 248; 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0046-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55474 ANLAGE: 42 VW Radtyp: TKG0K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.01.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 13 Verkaufsbezeichnung: ID. BUZZ CARGO/- 150 KW, - PURE 125 KW, - PRO 210 KW, - CARGO PRO 4MOTION Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EBN e1*2018/858*00165*.. 77 - 89 235/50R20 104 CFD; YGI; 57E; Allradantrieb; KDQ0; KDQ5 Heckantrieb; Elektro; 245/45R20 99 57E; 6AO; KDQ0 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 76A; 768; 77E; 97K EBN e1*2018/858*00165*.. 70 235/50R20 104 CFD; YGI; 57E; Heckantrieb; Elektro; KDQS; KDQ0; KDQ5 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 245/45R20 99 57E; 6AO; KDQS; 721; 725; 73C; 74A; KDQ0 74E; 76A; 768; 77E; 255/45R20 101 57E; 6CU; KDQS 97K Verkaufsbezeichnung: ID. BUZZ PRO/ - 150 KW, - LR/KR 210 kW, - PURE KR 125 KW, - GTX LR/KR 250 kW; Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EB e1*2018/858*00164*.. 70 - 90 235/50R20 104 CFD; YGI; 57E; Allradantrieb; KDQS; KDQ0; KDQ5 Heckantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R20 103 57E; 6AO; KDQS; 12A; 51A; 71C; 71K; §22 55474*00 KDQ0 721; 725; 73C; 74A; 255/45R20 101 57E; 6CU; KDQS 74E; 76A; 768; 77E; 97K Verkaufsbezeichnung: ID.3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E1 e1*2007/46*2033*.. 89 215/45R20 95 12T ID.3 GTX PERF. 240KW; 235/40R20 51G ID.3 GTX 210KW; Heckantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E E1 e1*2007/46*2033*.. 70 215/45R20 95 ID.3 PRO 150KW; ID.3 PRO S 150KW; ID.3 PRO 107kW; ID.3 PURE 110kW; ID.3 PURE 93kW; ID.3 PRO PERF. 170KW; ID.3 PRO S PERF. 170KW; ID.3 PURE 125KW; Heckantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0046-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55474 ANLAGE: 42 VW Radtyp: TKG0K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.01.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 13 Verkaufsbezeichnung: ID.4, ID.5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E2 e1*2018/858*00004*.. 70 - 89 235/50R20 104 YCV; 57E; KDQZ; ID.5 GTX; ID.5 PRO; KDQ0; KDQ3; KDQ4 Allradantrieb; Heckantrieb; 245/45R20 99 YCZ; 57E; KDQ0; 10B; 11B; 11G; 11H; KDQ3 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76A; 768; 77E; FKA E2 e1*2018/858*00004*.. 70 - 89 235/50R20 104 YCV; 57E; KDQZ; PRO 150kW; PURE KDQ0; KDQ3; KDQ4 109kW; PURE 125kW; ID.4; PRO 128kW; PRO 210kW; 245/45R20 99 YCZ; 57E; KDQ0; Heckantrieb; KDQ3 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76A; 77E; FKA E2 e1*2018/858*00004*.. 70 - 89 255/45R20 101 YCV; 57F PRO 150kW; ID.4; PRO 128kW; PRO 210kW; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 55474*00 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76B; 77E; FKA E2 e1*2018/858*00004*.. 70 - 89 255/45R20 101 YCV; 57F ID.5 GTX; ID.5 PRO; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76B; 768; 77E; FKA E2 e1*2018/858*00004*.. 77 235/50R20 104 YCV; 57E; KDQZ; GTX 220kW; ID.4; PRO KDQ0; KDQ3; KDQ4 4MOTION 195kW; PRO 4MOTION 210kW; GTX 245/45R20 99 YCZ; 57E; KDQ0; 250kW; Allradantrieb; KDQ3 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R20 102 YCY; 57E; KDQZ; 12A; 51A; 71C; 71K; KDQ0; KDQ3; KDQ4 721; 725; 73C; 74C; 76A; 77E; FKA E2 e1*2018/858*00004*.. 70 235/50R20 104 ID.5 PURE 125kW; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 768; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0046-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55474 ANLAGE: 42 VW Radtyp: TKG0K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.01.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 13 Verkaufsbezeichnung: ID.4, ID.5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E2 e1*2018/858*00004*.. 70 235/50R20 104 51G; KDQZ; KDQ0; PURE 109kW; PURE KDQ3; KDQ4 125kW; ID.4; Heckantrieb; 245/45R20 99 51G; 52J; KDQ0; 10B; 11B; 11G; 11H; KDQ3 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E E2 e1*2018/858*00004*.. 77 255/45R20 101 YCV; 57F GTX 220kW; ID.4; PRO 4MOTION 195kW; PRO 4MOTION 210kW; GTX 250kW; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76B; 77E; FKA E2 e1*2018/858*00004*.. 70 255/45R20 101 YCV; 57F PURE 109kW; PURE 125kW; ID.4; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76B; 77E; FKA §22 55474*00 Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 125 225/30R20 85W 11A; 21P; 22H; 22M; GOLF (Variant); nur 22P; 24J; 24M; 5EG bis e1*2001/116*0328*14; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E 1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 225/30R20 85W 11A; 21P; 22H; 22M; GOLF 6 (Variant); ab 22P; 24J; 24M; 5EG e1*2001/116*0328*15; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E Verkaufsbezeichnung: TOURAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1T e1*2001/116*0211*.., 81 - 140 235/35R20 92 11A; 245; 248; 27I ab e1*2007/46*0357*14; e1*2007/46*0357*.. ab e1*2001/116*0211*36; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0046-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55474 ANLAGE: 42 VW Radtyp: TKG0K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.01.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 13 Verkaufsbezeichnung: T-ROC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A1 e13*2007/46*1845*.. 81 - 110 225/35R20 90 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E A1 e13*2007/46*1845*.. 110 - 221 225/35R20 90 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. §22 55474*00 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0046-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55474 ANLAGE: 42 VW Radtyp: TKG0K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.01.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 13 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunst stoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. §22 55474*00 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend is t. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0046-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55474 ANLAGE: 42 VW Radtyp: TKG0K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.01.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 13 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass s ie vor allem bei winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. §22 55474*00 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R20 Hinterachse: 275/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6CU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R20 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0046-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55474 ANLAGE: 42 VW Radtyp: TKG0K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.01.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 13 Hinterachse: 285/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu §22 55474*00 beachten. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. 768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. CFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0046-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55474 ANLAGE: 42 VW Radtyp: TKG0K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.01.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 13 Vorderachse: 235/50R20 Hinterachse: 295/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. KDQ0) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse TKG0M KBA: 55476 Lochkreis 5x112 ET: 42 KDQ3) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse TKG0M KBA: 55476 Lochkreis 5x112 ET: 35 KDQ4) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse TKG0L KBA: 55475 Lochkreis 5x112 ET: 38 KDQ5) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse TKG0P KBA: 55478 Lochkreis 5x112 ET: 58 §22 55474*00 KDQS) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse TKG0N KBA: 55477 Lochkreis 5x112 ET: 47 KDQZ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse TKG0L KBA: 55475 Lochkreis 5x112 ET: 40 YCV) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R20 Hinterachse: 255/45R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. YCY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/50R20 Hinterachse: 265/45R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YCZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R20 Hinterachse: 265/40R20 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0046-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55474 ANLAGE: 42 VW Radtyp: TKG0K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.01.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 13 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YGI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R20 Hinterachse: 265/45R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 55474*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0046-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55474 ANLAGE: 42 VW Radtyp: TKG0K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.01.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 1T Genehm.Nr.: e1*2001/116*0211*.. Handelsbez.: TOURAN Variante(n): ab e1*2001/116*0211*36 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 300 VA 26P x = 150 y = 250 VA 27U y = 100 y = 200 HA 27V y = 100 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55474*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 200 y = 300 15 VA 26N x = 200 y = 300 8 VA 27F x = 250 y = 250 15 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0046-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55474 ANLAGE: 42 VW Radtyp: TKG0K Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.01.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 1T Genehm.Nr.: e1*2007/46*0357*.. Handelsbez.: TOURAN Variante(n): ab e1*2007/46*0357*14 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 300 VA 26P x = 150 y = 250 VA 27U y = 100 y = 200 HA 27V y = 100 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55474*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 200 y = 300 15 VA 26N x = 200 y = 300 8 VA 27F x = 250 y = 250 15 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.