Gutachten 366-0220-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55160 ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: TKG8 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 14 Fahrzeughersteller AUDI Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 36 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TKG88BA36ED666 PCD112 ET36 ohne 66,6 840 2327 02/24 TKG88BA36ED666 PCD112 ET36 ohne 66,6 855 2291 02/24 TKG88BA36ED666 PCD112 ET36 ohne 66,6 870 2248 02/24 TKG88BP36ED666 PCD112 ET36 ohne 66,6 870 2248 02/24 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 55160*00 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: TKGF KBA: 55161 Lochkreis: 5x112 ET: 23 oder Radtyp: TKGF KBA: 55161 Lochkreis: 5x112 ET: 25 oder Radtyp: TKGG KBA: 55162 Lochkreis: 5x112 ET: 30 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KC77, KC78, KC79 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMM Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1 140 Nm für Typ : FY; F2; 8R; 8R1; 8R2 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55160 ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: TKG8 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 14 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/40R18 91Y Nicht A4 Allroad 225/45R18 91Y Quattro; AUDI A4 (B9) 235/45R18 94 11A; 26P; 27I ab MJ2016; AUDI S4 90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 26P; 27I (B9) ab MJ2016; Kombi; 260 225/40R18 M+S 52J Limousine; 225/45R18 M+S 52J Allradantrieb; 235/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/45R18 91 11A; 22I; 52J AUDI A4 bis MJ2015; 100 - 245 235/40R18 91 11A; 22I; 5GG; 51J Nicht A4 Allroad 235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 51J; Quattro; AUDI S4 bis 54F MJ2016; Kombi; 245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 24J; Allradantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 12A; 51A; 573; 71C; 24J; 24M; 54F 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 235/40R18 91 11A; 22I; 51J AUDI A4 bis MJ2015; 235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 51J; Kombi; Frontantrieb; §22 55160*00 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 721; 725; 73C; 74A; 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 76O; 77E 24J; 24M; 54F 100 - 195 225/45R18 91 11A; 22I; 52J Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 11A; 22I; 51J AUDI A4 bis MJ2015; 235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 51J; AUDI S4 bis MJ2016; 54F Limousine; 100 - 245 225/45R18 11A; 22I; 51G; 52J Allradantrieb; 245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 573; 71C; 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 71K; 721; 725; 73C; 24J; 24M; 54F 74A; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y Nicht A4 Allroad 225/45R18 91Y Quattro; AUDI A4 (B9) 235/45R18 94 11A; 26P; 27I ab MJ2016; AUDI S4 90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 26P; 27I (B9) ab MJ2016; Kombi; 260 225/40R18 M+S 52J Limousine; 225/45R18 M+S 52J Allradantrieb; 235/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55160 ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: TKG8 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 14 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/45R18 91 11A; 22I; 52J AUDI A4 bis MJ2015; 100 - 245 235/40R18 91 11A; 22I; 5GG; 51J Nicht A4 Allroad 235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 51J; Quattro; AUDI S4 bis 54F MJ2016; Kombi; 245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 24J; Allradantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 12A; 51A; 573; 71C; 24J; 24M; 54F 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 11A; 22I; 51G; 52J AUDI A4 bis MJ2015; 235/40R18 91 11A; 22I; 51J Limousine; 235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 51J; Frontantrieb; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 721; 725; 73C; 74A; 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 76O; 77E 24J; 24M; 54F B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/40R18 91 11A; 22I; 51J AUDI A4 bis MJ2015; 235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 51J; Kombi; Frontantrieb; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 721; 725; 73C; 74A; §22 55160*00 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 76O; 77E 24J; 24M; 54F 100 - 195 225/45R18 91 11A; 22I; 52J Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55160 ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: TKG8 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 14 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 235/45R18 94 5HI; 52J A6; nicht A6 allroad 100 - 245 225/50R18 95Y 56G quattro; Kombi; 235/45R18 98 52J Stufenheck; 235/50R18 97W 11A; 270 Allradantrieb; 245/45R18 96Y Frontantrieb; 255/40R18 95Y 11A; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 270; 68H; KC77; 12A; 51A; 573; 71C; KC78; KC79 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/45R18 94 52J A7 Sportback; Coupe; 235/50R18 97 4-türig; 245/45R18 96 Allradantrieb; 255/40R18 95 Frontantrieb; 255/45R18 99 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/50R18 97 11A; 27I Nur A6 allroad 235/55R18 100 11A; 27I quattro; 245/50R18 100 11A; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 27I 12A; 51A; 573; 71C; §22 55160*00 265/45R18 101 11A; 27I 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 5HI; 52J A6; nicht A6 allroad 100 - 245 225/50R18 95Y 56G quattro; Kombi; 235/45R18 98 52J Stufenheck; 235/50R18 97W 11A; 270 Allradantrieb; 245/45R18 96Y Frontantrieb; 255/40R18 95Y 11A; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 270; 68H; KC77; 12A; 51A; 573; 71C; KC78; KC79 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94 52J A7 Sportback; Coupe; 235/50R18 97 4-türig; 245/45R18 96 Allradantrieb; 255/40R18 95 Frontantrieb; 255/45R18 99 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R18 97 11A; 27I Nur A6 allroad 235/55R18 100 11A; 27I quattro; 245/50R18 100 11A; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 27I 12A; 51A; 573; 71C; 265/45R18 101 11A; 27I 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55160 ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: TKG8 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 14 Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 235/50R18 101 11A; 26P A6 ALLROAD QUATTRO; 235/55R18 100 11A; 26P Allradantrieb; Hybrid; 235/60R18 103 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R18 100 11A; 248; 26P 12A; 51A; 7BN; 71C; 245/55R18 103 11A; 248; 26P 71K; 721; 725; 73C; 255/45R18 99 11A; 26P 74A; 76O; 77E 255/50R18 102 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27H 255/55R18 105 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27H 265/45R18 101 11A; 26P F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 235/50R18 101 11A; 248; 26P A6; Kombilimousine; 235/55R18 100 11A; 248; 26P Limousine; 245/50R18 100 11A; 245; 248; 26P Allradantrieb; 255/45R18 103 11A; 248; 26P Frontantrieb; 255/50R18 102 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 12A; 51A; 7BN; 71C; 265/45R18 101 11A; 245; 248; 26P 71K; 721; 725; 73C; 275/45R18 103 11A; 24J; 248; 26B 74A; 76O; 77E §22 55160*00 Verkaufsbezeichnung: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 235/60R18 103 11A; 248 Q5; Q5 Sportback; 245/55R18 103 11A; 245; 248; 26N Allradantrieb; 245/60R18 105 11A; 245; 248; 26N Frontantrieb; inkl. 255/55R18 105 11A; 24J; 248; 26N Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5, SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55160 ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: TKG8 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 14 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. §22 55160*00 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55160 ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: TKG8 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 14 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 55160*00 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebs breite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55160 ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: TKG8 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 14 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit §22 55160*00 Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg. 68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R18 Hinterachse: 255/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beacht en. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmut ter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55160 ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: TKG8 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 14 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. KC77) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist z ulässig: Vorderachse TKGF KBA: 55161 Lochkreis 5x112 ET: 23 §22 55160*00 KC78) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse TKGF KBA: 55161 Lochkreis 5x112 ET: 25 KC79) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulä ssig: Vorderachse TKGG KBA: 55162 Lochkreis 5x112 ET: 30 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55160 ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: TKG8 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA §22 55160*00 26J x = 250 y = 350 30 VA 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55160 ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: TKG8 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55160*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA 27F x = 325 y = 390 18 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55160 ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: TKG8 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55160*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55160 ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: TKG8 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55160*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55160 ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: TKG8 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55160*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.