Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0086-24-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002301
ANLAGE: 9.4 Radtyp: TKG8
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.04.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 3
Fahrzeughersteller MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 52
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TKG88BA52ED666 TKG8 ET52 ohne 66,6 870 2248 02/24
TKG88BP52ED666 TKG8 ET52 ohne 66,6 870 2248 02/24
TKG88SA52ED666 TKG8 ET52 ohne 66,6 870 2248 02/24
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
R124 E1*124R00/03*2301*02
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : OE-Schraube
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 245/40R18 GB5; 12K; 51G; 57F nicht All-Terrain;
nicht C 300 e;
nicht C 300 de;
nicht C 300 de
4MATIC; Hybrid;
10B; 11H; 11N; 51A;
7PI; 7PL; 711; 714;
721; 73C; 74D; 76V;
78B
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 245/40R18 GB5; 12K; 51G; 57F nicht C 300 e;
nicht C 400 e
4MATIC; nicht C 300
de; nicht C 300 de
4MATIC; Hybrid;
10B; 11H; 11N; 51A;
7PI; 7PL; 711; 714;
721; 73C; 74D; 76V;
78B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0086-24-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002301
ANLAGE: 9.4 Radtyp: TKG8
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.04.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 3
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
R124 E1*124R00/03*2301*02
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
wird.
78B) Die Verwendung dieser Räder ist nur an der Hinterachse zulässig.Sind Auflagen und Hinweise für
Vorder- und Hinterachse vorhanden, so sind nur die erforderlichen Auflagen und Hinweise für die
Hinterachse zu beachten. Für die Vorderachse sind die Auflagen und Hinweise des verwendeten Rades
zu berücksichtigen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0086-24-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002301
ANLAGE: 9.4 Radtyp: TKG8
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.04.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 3
7PI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 8413 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kont rollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 8706 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
GB5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
R124 E1*124R00/03*2301*02
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.