Gutachten 366-0220-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55160 ANLAGE: 15 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TKG8 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 10 Fahrzeughersteller DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 52 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TKG88BA52ED666 PCD112 ET52 ohne 66,6 870 2248 02/24 TKG88BP52ED666 PCD112 ET52 ohne 66,6 870 2248 02/24 TKG88SA52ED666 PCD112 ET52 ohne 66,6 870 2248 02/24 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 55160*00 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: TKGF KBA: 55161 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder Radtyp: TKGG KBA: 55162 Lochkreis: 5x112 ET: 44,9 oder Radtyp: TKGG KBA: 55162 Lochkreis: 5x112 ET: 49,9 oder Radtyp: TKGG KBA: 55162 Lochkreis: 5x112 ET: 41,1 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KC8B, KC8C, KDD6, KDD7 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : OE-Schraube Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 204; 204 K 150 Nm für Typ : R2CS; R2CW; 639; 639/2; 639/4; 639/5 180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55160 ANLAGE: 15 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TKG8 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 10 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 245/40R18 97 GB5; 12T; 57F; nicht All-Terrain; KC8B; KC8C; KDD7 nicht C 300 e; nicht C 300 de; nicht C 300 de 4MATIC; Kombilimousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PI; 7PL; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B; 76O; FKA R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 245/40R18 97 GB5; 12T; 57F; nicht C 300 e; nicht KC8B; KC8C; KDD7 C 300 e 4MATIC; nicht C 400 e 4MATIC; nicht C 300 de; nicht C 300 de 4MATIC; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PI; 7PL; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B; 76O; FKA §22 55160*00 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 245/35R18 GA2; 51G; 57F; Nur Baureihe 204; Nur KC8B; KC8C; KDD6; 4-MATIC; Limousine; KDD7 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R18 94 GAX; 11A; 24M; 57F; 12A; 51A; 7AC; 7BU; KC8B; KC8C; KDD6; 7PH; 71C; 71K; 721; KDD7 725; 73C; 74D; 76B; 77E; FKA; 4B8 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/40R18 97 GB5; 57F; 67O; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. KC8B; KC8C; KDD7 Cabrio; Kombilimousine; Coupe; 255/35R18 94Y 57F; 6B2; KC8C; Limousine; KDD7 Allradantrieb; 255/40R18 95Y 57F; 6B3; KC8B; Heckantrieb; nicht KC8C; KDD7 Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 576; 7AC; 7FG; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B; 76O; 77E; FKA; 4B8 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 245/35R18 92 GA2; 57F; KC8B; bis KC8C; KDD6; KDD7 e1*2001/116*0431*36; Coupe; Heckantrieb; 255/35R18 51G; 57F; 68B; 10B; 11B; 11G; 11H; KC8B; KC8C; KDD6; 12A; 51A; 7AC; 7BU; KDD7 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B; 77E; FKA; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55160 ANLAGE: 15 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TKG8 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 10 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 245/40R18 97Y YBG; 5IM; 57F; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. KC8B; KC8C; KDD7 Cabrio; Kombilimousine; Coupe; 255/35R18 94Y 5HI; 57F; 6B2; KC8C; Limousine; KDD7 Allradantrieb; 255/40R18 99 57F; 6B3; KC8B; Heckantrieb; nur KC8C; KDD7 Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 576; 7AC; 7FG; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B; 76O; 77E; FKA; 4B8 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 245/35R18 92Y 57F; 68T; KC8B; Nur Baureihe 204; KC8C; KDD6; KDD7 Limousine; Heckantrieb; 255/35R18 94 11A; 24M; 57F; 68B; 10B; 11B; 11G; 11H; KC8B; KC8C; KDD6; 12A; 51A; 7AC; 7BU; KDD7 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B; 77E; FKA; 4B8 204 K e1*2001/116*0457*.. 150 - 170 245/35ZR18 92Y GA2; 5GM; 51G; 57F; Nur 4-MATIC; bis §22 55160*00 KC8B; KC8C; KDD6; e1*2001/116*0457*24; KDD7 Kombi; 255/35R18 94 GAX; 11A; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; KC8B; KC8C; KDD6; 12A; 51A; 7AC; 7PH; KDD7 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B; 77E; FKA; 4B8 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 200 245/35R18 92 57F; 68T; KC8B; bis KC8C; KDD6; KDD7 e1*2001/116*0457*24; Kombi; Heckantrieb; 255/35R18 94 11A; 24M; 57F; 68B; 10B; 11B; 11G; 11H; KC8B; KC8C; KDD6; 12A; 51A; 7AC; 7PH; KDD7 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B; 77E; FKA; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55160 ANLAGE: 15 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TKG8 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 10 Verkaufsbezeichnung: Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 245/45R18 100 5KA V-Klasse; Vito; Vito Tourer; Vito Mixto; ab e1*2007/46*0459*06; ab e1*2007/46*0458*08; ab e1*2007/46*0457*09; Marco Polo; EQV; Allradantrieb; Frontantrieb; Heckantrieb; inkl. Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AR; 7BV; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 75I; 76O Verkaufsbezeichnung: VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 L275 65 - 170 245/45R18 100 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AR; 71C; §22 55160*00 71K; 721; 725; 73C; 74D 639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 165 245/45R18 100 11A; 24J; 244; 5KA bis 639/5 e1*2007/46*0459*.., 190 245/45R18 100W 11A; 24J; 244; 5KA e1*2007/46*0459*05; L720 bis e1*2007/46*0458*07; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AR; 7FI; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 245/45R18 100 11A; 24J; 24M Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AR; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55160 ANLAGE: 15 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TKG8 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 10 Verkaufsbezeichnung: VITO,VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 245/45R18 100 11A; 24J; 244; 5KA bis 190 245/45R18 100W 11A; 24J; 244; 5KA e1*2007/46*0457*08; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AR; 7BV; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 176 245/45R18 100 5KA V-Klasse; Vito; Vito 639/5 e1*2007/46*0459*.. Tourer; Vito Mixto; ab e1*2007/46*0459*06; ab e1*2007/46*0458*08; ab e1*2007/46*0457*09; Marco Polo; Allradantrieb; Frontantrieb; §22 55160*00 Heckantrieb; inkl. Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AR; 7BV; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 75I; 76O Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55160 ANLAGE: 15 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TKG8 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 10 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maxi mal möglichen §22 55160*00 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend is t. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55160 ANLAGE: 15 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TKG8 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 10 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweis e und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. §22 55160*00 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweis e zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55160 ANLAGE: 15 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TKG8 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 10 Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: §22 55160*00 Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55160 ANLAGE: 15 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TKG8 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 10 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 540 9517 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 447 905 0500 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet §22 55160*00 werden. 7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 447 905 0500 ( nur e1*2007/46*0458*..,e1*2007/46*0459*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kont rollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 8413 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontroll system verwendet werden. 7PL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 8706 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55160 ANLAGE: 15 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TKG8 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 10 GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAX) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GB5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. §22 55160*00 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. KC8B) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse TKGF KBA: 55161 Lochkreis 5x112 ET: 40 KC8C) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse TKGG KBA: 55162 Lochkreis 5x112 ET: 41,1 KDD6) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse TKGG KBA: 55162 Lochkreis 5x112 ET: 49,9 KDD7) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse TKGG KBA: 55162 Lochkreis 5x112 ET: 44,9 YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.