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                            Prüfbericht 366-0086-24-WIRD/N2
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002301
                            ANLAGE: 9.5                                                          Radtyp: TKG8
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 10.04.2025
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 3


                                            Fahrzeughersteller              VOLKSWAGEN




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 56
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                   Rad                     Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                            TKG88BA56ED571         TKG8 ET56               ohne                        57,1                     870      2248    02/24
                            TKG88BP56ED571         TKG8 ET56               ohne                        57,1                     870      2248    02/24
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
R124 E1*124R00/03*2301*02




                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
                            Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm
                            Zubehör                                    : Nur ZJVI
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     ID. BUZZ CARGO/- 150 KW, - PURE 125 KW, - PRO 210 KW, - CARGO PRO
                                                      4MOTION
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen        Auflagen zu Reifen   Auflagen
                             EBN         e1*2018/858*00165*.. 70 - 89 255/55R18     YCB; 12K; 51G; 57F   Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         Elektro; Höchste
                                                                                                         Dreißig-Minuten-
                                                                                                         Leistung;
                                                                                                         10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                         711; 714; 721; 73C;
                                                                                                         74A; 75I; 76V; 77E;
                                                                                                         78B

                             Verkaufsbezeichnung:     ID. BUZZ PRO/ - 150 KW, - LR/KR 210 kW, - PURE KR 125 KW, - GTX LR/KR 250
                                                      kW;
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen   Auflagen
                             EB          e1*2018/858*00164*.. 70 - 90  255/55R18      YCB; 12K; 51G; 57F   Elektro; Höchste
                                                                                                           Dreißig-Minuten-
                                                                                                           Leistung;
                                                                                                           10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                           711; 714; 721; 73C;
                                                                                                           74A; 75I; 76V; 77E;
                                                                                                           78B



                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                          Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0086-24-WIRD/N2
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002301
                            ANLAGE: 9.5                                                      Radtyp: TKG8
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.04.2025
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                               Seite: 2 von 3


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                                 Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                                 und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                                 das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                                 angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                                 Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                                 zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
R124 E1*124R00/03*2301*02




                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                                 Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                                 Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                                 erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                                 montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                                 werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                 die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                 beachten.




                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0086-24-WIRD/N2
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002301
                            ANLAGE: 9.5                                                       Radtyp: TKG8
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.04.2025
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 3 von 3
                            75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                   Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                   ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                 Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                            78B) Die Verwendung dieser Räder ist nur an der Hinterachse zulässig.Sind Auflagen und Hinweise für
                                 Vorder- und Hinterachse vorhanden, so sind nur die erforderlichen Auflagen und Hinweise für die
                                 Hinterachse zu beachten. Für die Vorderachse sind die Auflagen und Hinweise des verwendeten Rades
                                 zu berücksichtigen.
                            YCB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                               Vorderachse:                        235/60R18
                                               Hinterachse:                        255/55R18
                                 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
R124 E1*124R00/03*2301*02




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.