Gutachten 366-0227-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55167 ANLAGE: 44 AUDI Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 20 Fahrzeughersteller AUDI Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TKG9L8BA35ED66 PCD112 ET35 ohne 66,6 885 2364 01/24 6 TKG9L8BA35ED66 PCD112 ET35 ohne 66,6 900 2327 01/24 6 TKG9L8BP35ED66 PCD112 ET35 ohne 66,6 900 2327 01/24 6 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. §22 55167*00 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: TKG9M KBA: 55163 Lochkreis: 5x112 ET: 41 oder Radtyp: TKG9M KBA: 55163 Lochkreis: 5x112 ET: 42 Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: TKG9K KBA: 55168 Lochkreis: 5x112 ET: 34 oder Radtyp: TKG9K KBA: 55168 Lochkreis: 5x112 ET: 27 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDB1, KDCF, KDCH, KDDC Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 4G1; FY; B81; 8R1; 8R; F8; 8R2; F2; 4G; B8; 4H Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMM Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : GE Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMP Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55167 ANLAGE: 44 AUDI Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 20 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1; 4H 140 Nm für Typ : FY; F2; 8R; 8R1; 8R2 160 Nm für Typ : GE Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/40R19 93W Nicht A4 Allroad 235/35R19 91Y 11A; 26P; 27I Quattro; AUDI A4 (B9) 90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 248; 26P; 27I ab MJ2016; AUDI S4 255/30R19 91Y 11A; 245; 248; 26B; (B9) ab MJ2016; Kombi; 27B; 5GG Limousine; 255/35R19 92Y 11A; 245; 248; 26B; Allradantrieb; 27B Frontantrieb; 260 225/40R19 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 M+S 11A; 26P; 27I; 52J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; 24M; 51J Kombi; Frontantrieb; 245/35R19 93 YDE; 11A; 21P; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22H; 24J; 24M; 51J; 12A; 51A; 71C; 71K; KDB1; KDCF; KDCH; 721; 725; 73C; 74A; KDDC 77E 255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22H; §22 55167*00 24J; 24M; 54F; 6CX B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 180 245/40R19 94 Nur A4 Allroad 255/35R19 92 Quattro bis MJ2015; 255/40R19 96 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A5 Sportback bis 100 - 245 245/35R19 93 YDE; 51J; KDCH MJ2016; 4-türig; 255/35R19 51G; 6CX Allradantrieb; 255/35R19 92 54F; 6CX Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 765; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; 24M; 5GG; 51J Nicht A4 Allroad 100 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 21P; 22B; Quattro; AUDI S4 bis 22H; 24J; 24M; 51J; MJ2016; Kombi; KDB1; KDCF; KDCH; Allradantrieb; KDDC 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22H; 12A; 51A; 573; 71C; 24J; 24M; 54F; 6CX 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55167 ANLAGE: 44 AUDI Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 20 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 245/35R19 93Y YBC; KDCF A5 Coupé (B9) ab 255/35R19 96 YBA; YBB; KDCF MJ2016; A5 Sportback (B9) ab MJ2016; S5 Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; 24M; 51J AUDI S4 bis MJ2016; 100 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 21P; 22B; Limousine; 22H; 24J; 24M; 51J; Allradantrieb; KDB1; KDCF; KDCH; 10B; 11B; 11G; 11H; KDDC 12A; 51A; 573; 71C; §22 55167*00 255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22H; 71K; 721; 725; 73C; 24J; 24M; 54F; 6CX 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; 24M; 51J Limousine; 245/35R19 93 YDE; 11A; 21P; 22B; Frontantrieb; 22H; 24J; 24M; 51J; 10B; 11B; 11G; 11H; KDB1; KDCF; KDCH; 12A; 51A; 71C; 71K; KDDC 721; 725; 73C; 74A; 255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22H; 77E 24J; 24M; 54F; 6CX B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R19 93W Nicht A4 Allroad 235/35R19 91Y 11A; 26P; 27I Quattro; AUDI A4 (B9) 90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 248; 26P; 27I ab MJ2016; AUDI S4 255/30R19 91Y 11A; 245; 248; 26B; (B9) ab MJ2016; Kombi; 27B; 5GG Limousine; 255/35R19 92Y 11A; 245; 248; 26B; Allradantrieb; 27B Frontantrieb; 260 225/40R19 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 M+S 11A; 26P; 27I; 52J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 235/35R19 91Y 5GG; 51J AUDI A5 Cabrio (8T) 105 - 245 245/35R19 93 YDE; 51J; KDCH bis MJ2016; 255/35R19 51G; 6CX Allradantrieb; 255/35R19 92 54F; 6CX Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 765; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55167 ANLAGE: 44 AUDI Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 20 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 255/35R19 51G; 6CX AUDI A5 Coupe (8T) 255/35R19 92 54F; 6CX bis MJ2016; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 765; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; 24M; 5GG; 51J Nicht A4 Allroad 100 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 21P; 22B; Quattro; AUDI S4 bis 22H; 24J; 24M; 51J; MJ2016; Kombi; KDB1; KDCF; KDCH; Allradantrieb; KDDC 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22H; 12A; 51A; 573; 71C; 24J; 24M; 54F; 6CX 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 245/35R19 93Y YBC; KDCF A5 Coupé (B9) ab 255/35R19 96 YBA; YBB; KDCF MJ2016; A5 Sportback (B9) ab MJ2016; S5 Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 §22 55167*00 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Coupé (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A5 Sportback bis 100 - 245 245/35R19 93 YDE; 51J; KDCH MJ2016; 4-türig; 255/35R19 51G; 6CX Allradantrieb; 255/35R19 92 54F; 6CX Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 765; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/40R19 94 Nur A4 Allroad 255/35R19 92 Quattro bis MJ2015; 255/40R19 96 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55167 ANLAGE: 44 AUDI Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 20 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 260 255/35R19 51G; 6CX AUDI S5 Coupé (8T) 255/35R19 92 54F; 6CX bis MJ2016; AUDI A5 Coupe (8T) bis MJ2016; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 765; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; 24M; 51J Kombi; Frontantrieb; 245/35R19 93 YDE; 11A; 21P; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22H; 24J; 24M; 51J; 12A; 51A; 71C; 71K; KDB1; KDCF; KDCH; 721; 725; 73C; 74A; KDDC 77E 255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22H; 24J; 24M; 54F; 6CX Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 235/50R19 103 52J kurzer Radstand; 245/45R19 98 52J langer Radstand; 255/45R19 51G Allradantrieb; §22 55167*00 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76T; 765; 77E; 4B3 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R19 101 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 101 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R19 101 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 101 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R19 101 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55167 ANLAGE: 44 AUDI Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 20 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 245/40R19 94 11A; 270; 5HI A6; nicht A6 allroad 100 - 245 245/40R19 98 11A; 270 quattro; S6; Kombi; 100 - 331 235/40R19 M+S 52J Stufenheck; 235/45R19 M+S 52J Allradantrieb; 255/35R19 96Y 11A; 26P; 270 Frontantrieb; 255/40R19 96Y 11A; 26P; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 270; 52J 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 230 235/40R19 M+S 5GM; 52J A7 Sportback; S7 140 - 245 245/40R19 94 Sportback; Coupe; 4- 140 - 331 235/40R19 M+S 52J türig; Allradantrieb; 235/45R19 M+S 52J Frontantrieb; 255/35R19 96Y 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 51G 12A; 51A; 573; 71C; 309 - 331 245/40R19 M+S 52J 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/45R19 98 51J Nur A6 allroad 255/40R19 100 11A; 27I quattro; 255/45R19 100 11A; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; §22 55167*00 71K; 721; 725; 73C; 74A; 765; 77E Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94 11A; 270; 5HI A6; nicht A6 allroad 100 - 245 245/40R19 98 11A; 270 quattro; S6; Kombi; 100 - 331 235/40R19 M+S 52J Stufenheck; 235/45R19 M+S 52J Allradantrieb; 255/35R19 96Y 11A; 26P; 270 Frontantrieb; 255/40R19 96Y 11A; 26P; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 270; 52J 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 235/40R19 M+S 5GM; 52J A7 Sportback; S7 140 - 245 245/40R19 94 Sportback; Coupe; 4- 140 - 331 235/40R19 M+S 52J türig; Allradantrieb; 235/45R19 M+S 52J Frontantrieb; 255/35R19 96Y 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 51G 12A; 51A; 573; 71C; 309 - 331 245/40R19 M+S 52J 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/45R19 98 51J Nur A6 allroad 255/40R19 100 11A; 27I quattro; 255/45R19 100 11A; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 765; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55167 ANLAGE: 44 AUDI Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 20 Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 225/45R19 96 5IE A6; Kombilimousine; 235/45R19 99 5JK Limousine; 235/50R19 103 11A; 248; 26P Allradantrieb; 245/45R19 102 Frontantrieb; 255/40R19 100 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R19 100 11A; 248; 26P 12A; 51A; 7BN; 71C; 265/45R19 102 11A; 245; 248; 26P 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 235/50R19 99 11A; 26P A6 ALLROAD QUATTRO; 245/45R19 102 Allradantrieb; Hybrid; 245/50R19 101 11A; 248; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 100 11A; 26P 12A; 51A; 7BN; 71C; 255/45R19 100 11A; 26P 71K; 721; 725; 73C; 255/50R19 103 11A; 245; 248; 26B; 74A; 765; 77E 26N; 27H 265/45R19 102 11A; 248; 26P Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 55167*00 F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 235/50R19 99 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R19 101 11A; 26P 12A; 51A; 7BN; 71C; 255/45R19 100 71K; 721; 725; 73C; 265/45R19 102 74A Verkaufsbezeichnung: e-tron/-Sportback,e-tron S/-S Sportback,Q8/SQ8 e-tron/- Sportback,e-tron Dakar Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE e1*2007/46*1914*.. 158 255/55R19 107 12I e-tron; e-tron 265/50R19 106 12A Sportback; Q8 e-tron; 265/55R19 109 12A Q8 Sportback e-tron; 275/50R19 108 12A nicht Q8 e-tron Dakar; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 75I; 765; BF1 Verkaufsbezeichnung: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 245; 248 Q5; SQ5; Q5 Sportback; 245/50R19 101 11A; 245; 248; 26N SQ5 Sportback; 255/50R19 103 11A; 24J; 248; 26N Allradantrieb; 265/50R19 106 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; inkl. 26J Hybrid; 275/45R19 104 11A; 24J; 248; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55167 ANLAGE: 44 AUDI Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 20 Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5, SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R19 101 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. §22 55167*00 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen z u Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55167 ANLAGE: 44 AUDI Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 20 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Hecks chürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch §22 55167*00 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombinatio n muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55167 ANLAGE: 44 AUDI Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 20 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinige n zu lassen. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem §22 55167*00 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenk otflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zuläs sigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55167 ANLAGE: 44 AUDI Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 20 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4B3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 7PP 907 275 F (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit §22 55167*00 unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bi s zu einer zulässigen Achslast von 1340kg. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55167 ANLAGE: 44 AUDI Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 20 6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 255/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. §22 55167*00 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. BF1) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 400mm an der Vorderachse nicht zulässig. KDB1) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp i st zulässig: Hinterachse TKG9M KBA: 55163 Lochkreis 5x112 ET: 42 KDCF) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse TKG9K KBA: 55168 Lochkreis 5x112 ET: 27 KDCH) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zul ässig: Vorderachse TKG9K KBA: 55168 Lochkreis 5x112 ET: 34 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55167 ANLAGE: 44 AUDI Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 20 KDDC) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse TKG9M KBA: 55163 Lochkreis 5x112 ET: 41 YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: §22 55167*00 Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 245/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 245/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55167 ANLAGE: 44 AUDI Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F8 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*.. Handelsbez.: A8 L, A8, S8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA §22 55167*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55167 ANLAGE: 44 AUDI Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 200 y = 350 8 HA §22 55167*00 27F x = 200 y = 350 30 HA 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55167 ANLAGE: 44 AUDI Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55167*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 325 y = 390 18 HA 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55167 ANLAGE: 44 AUDI Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55167*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55167 ANLAGE: 44 AUDI Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 400 30 HA §22 55167*00 27H x = 270 y = 400 8 HA 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55167 ANLAGE: 44 AUDI Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55167*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55167 ANLAGE: 44 AUDI Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55167*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.