Gutachten 366-0227-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55167 ANLAGE: 12 SEAT Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.09.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 15 Fahrzeughersteller SEAT, SEAT, S.A. Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TKG9L8BA38ED57 PCD112 ET38 ohne 57,1 900 2327 01/24 1 TKG9L8BP38ED57 PCD112 ET38 ohne 57,1 900 2327 01/24 1 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 55167*01 Hinweis zum Verwendungsbereich: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A. Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: TKG9K KBA: 55168 Lochkreis: 5x112 ET: 45 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDCL Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Zubehör : OE-Schraube ww. ZJV8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : KL; K1; 1P; 1PN; 3R; 3RN; 5F; 5P; 5PN 140 Nm für Typ : KL; KM; KN; 5FP Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55167 ANLAGE: 12 SEAT Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.09.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 15 Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22H; 22Q; Nicht Altea Freetrack; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 21B; 22H; 22Q; 12A; 51A; 573; 71C; 24C; 24D 71K; 721; 725; 73C; 255/30R19 91 11A; 22F; 22Q; 24D; 74C; 77E; FKA 57F; 585; 671; KDCL 5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 225/35R19 88W YDP; 11A; 22P; 24J; Altea Freetrack; 24M; 5FE; KDCL Frontantrieb; 225/40R19 93 YDI; 11A; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 672; KDCL 12A; 51A; 71C; 71K; 235/35R19 91 11A; 22Q; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74C; 6C3; 990; KDCL 77E 245/35R19 93 YDE; 11A; 22I; 22Q; 24C; 24D 5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 225/35R19 88 YDP; 11A; 22P; 24J; Altea 4 Freetrack; 24M; 5FE; KDCL Allradantrieb; 225/40R19 93 YDI; 11A; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 672; KDCL 12A; 51A; 71C; 71K; 235/35R19 91 11A; 22Q; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74C; 6C3; 990; KDCL 77E 245/35R19 93 YDE; 11A; 22I; 22Q; 24C; 24D §22 55167*01 Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22H; 22Q; Nicht Altea Freetrack; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 21B; 22H; 22Q; 12A; 51A; 573; 71C; 24C; 24D 71K; 721; 725; 73C; 255/30R19 91 11A; 22F; 22Q; 24D; 74C; 77E; FKA 57F; 585; 671; KDCL 5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 225/35R19 88W YDP; 11A; 22P; 24J; Altea Freetrack; 24M; 5FE; KDCL Frontantrieb; 225/40R19 93 YDI; 11A; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 672; KDCL 12A; 51A; 71C; 71K; 235/35R19 91 11A; 22Q; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74C; 6C3; 990; KDCL 77E 245/35R19 93 YDE; 11A; 22I; 22Q; 24C; 24D 5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 225/35R19 88 YDP; 11A; 22P; 24J; Altea 4 Freetrack; 24M; 5FE; KDCL Allradantrieb; 225/40R19 93 YDI; 11A; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 672; KDCL 12A; 51A; 71C; 71K; 235/35R19 91 11A; 22Q; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74C; 6C3; 990; KDCL 77E 245/35R19 93 YDE; 11A; 22I; 22Q; 24C; 24D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55167 ANLAGE: 12 SEAT Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.09.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 15 Verkaufsbezeichnung: ATECA, CUPRA ATECA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5FP e9*2007/46*6394*.. 221 225/40R19 89 ATECA CUPRA; 225/45R19 92 Allradantrieb; 235/40R19 92 11A; 245; 248 Frontantrieb; 245/35R19 89 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 94 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 255/35R19 92 11A; 24J; 248 721; 725; 73C; 74C; 255/40R19 96 11A; 24J; 248 77E 5FP e9*2007/46*6394*.. 81 - 140 225/40R19 89 Allradantrieb; 225/45R19 92 Frontantrieb; 235/40R19 92 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 89 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R19 94 11A; 24J; 248 721; 725; 73C; 74C; 255/35R19 92 11A; 24J; 248 77E 255/40R19 96 11A; 24J; 248 Verkaufsbezeichnung: BORN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K1 e9*2018/858*04001*.. 70 225/45R19 96 11A; 241; 246; 248; Heckantrieb; Elektro; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R19 95 11A; 24C; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N 721; 725; 73C; 74C; §22 55167*01 245/45R19 98 11A; 24C; 244; 26B; 765; 77E 26N Verkaufsbezeichnung: EXEO, EXEO ST Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 155 225/35R19 91W 11A; 21P; 22H Kombi; Frontantrieb; 3RN e9*2007/46*0011*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E 3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 155 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22H; 5FE Stufenheck; 3RN e9*2007/46*0011*.. Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E Verkaufsbezeichnung: Formentor, Formentor e-Hybrid, Formentor VZ e-Hybrid, Formentor VZ5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KM e9*2007/46*4008*.. 287 245/40R19 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 M+S 52J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E KM e9*2007/46*4008*.. 110 - 228 235/40R19 92 inkl. Hybrid; 245/40R19 94 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55167 ANLAGE: 12 SEAT Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.09.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 15 Verkaufsbezeichnung: LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1P e9*2001/116*0052*.. 177 - 195 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22H; 24C; Leon Cupra; Leon 1PN e9*2007/46*0013*.. 24D Cupra R; Frontantrieb; 235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 10S; 11B; 11G; 24D 11H; 12A; 51A; 573; 255/30R19 91 11A; 22F; 24D; 57F; 71C; 71K; 721; 725; 585; 671; KDCL 73C; 74C; 77E; FKA 1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 24C; Schrägheck; 1PN e9*2007/46*0013*.. 24D Frontantrieb; 235/35R19 87Y 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 10S; 11B; 11G; 24D; 5ET 11H; 12A; 51A; 71C; 255/30R19 91 11A; 22F; 24D; 57F; 71K; 721; 725; 73C; 585; 671; KDCL 74C; 77E; FKA Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 140 225/35R19 88 11A; 241; 244; 246; ab 26B; 27F e9*2007/46*0094*01; nicht Leon X-Perience; Kombi; 3-türig; 5- türig; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 55167*01 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E 5F e9*2007/46*0094*.. 81 - 140 225/35R19 88 11A; 245; 248; 26P; Leon X-Perience; 27F Allradantrieb; 225/40R19 89 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E 5F e9*2007/46*0094*.. 81 - 92 225/35R19 88 11A; 245; 248; 26P; Leon X-Perience; 27F Frontantrieb; 225/40R19 89 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E 5F e9*2007/46*0094*.. 195 - 206 215/35R19 85Y 11A; 245; 248; 26B; Cupra; nicht Leon X- 27F; 5EG Perience; Kombi; 3- 195 - 221 225/35R19 88 11A; 24J; 248; 26B; türig; 5-türig; Mit 27F Radhausverbreiterung Serie; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55167 ANLAGE: 12 SEAT Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.09.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 15 Verkaufsbezeichnung: LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL e9*2007/46*3167*.. 66 - 140 235/30R19 86 11A; 24J; 248; 26B; nicht Cupra Leon; 26N; 27H; 5EM Kombi; Schrägheck; 235/35R19 91 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 26N; 27H Frontantrieb; inkl. 110 - 140 225/35R19 88 11A; 245; 248; 26N; Hybrid; 26P; 27H; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E KL e9*2007/46*3167*.. 110 - 140 225/35R19 88 11A; 245; 248; 26N; Leon Cupra; Leon 26P; 27H; 5FE Cupra Sportstourer; 110 - 228 225/35R19 M+S 11A; 245; 248; 26N; Kombi; Schrägheck; 26P; 27H; 52J Allradantrieb; 235/30R19 86 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; inkl. 26N; 27H; 5EM Hybrid; 235/35R19 91 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E Verkaufsbezeichnung: Tarraco Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 55167*01 KN e9*2007/46*6666*.. 110 - 180 235/50R19 103 11A; 24J; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R19 102 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R19 51G 721; 725; 73C; 74C; 255/45R19 104 11A; 24J; 26P 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55167 ANLAGE: 12 SEAT Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.09.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 15 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienst and entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die §22 55167*01 gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55167 ANLAGE: 12 SEAT Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.09.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 15 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkom bination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 55167*01 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens ), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist . Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55167 ANLAGE: 12 SEAT Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.09.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 15 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. §22 55167*01 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55167 ANLAGE: 12 SEAT Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.09.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 15 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd §22 55167*01 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 235/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55167 ANLAGE: 12 SEAT Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.09.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 15 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 990) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. KDCL) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse TKG9K KBA: 55168 Lochkreis 5x112 ET: 45 §22 55167*01 YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 245/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 225/40R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 225/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55167 ANLAGE: 12 SEAT Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.09.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: KL Genehm.Nr.: e9*2007/46*3167*.. Handelsbez.: LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 265 y = 265 VA 26P x = 215 y = 215 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 265 y = 265 20 VA §22 55167*01 26N x = 265 y = 265 8 VA 27F x = 275 y = 275 20 HA 27H y = 275 y = 275 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55167 ANLAGE: 12 SEAT Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.09.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: KN Genehm.Nr.: e9*2007/46*6666*.. Handelsbez.: Tarraco Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 290 VA 26P x = 240 y = 240 VA 27B x = 325 y = 300 HA 27I x = 275 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55167*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 290 28 VA 26N x = 290 y = 290 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55167 ANLAGE: 12 SEAT Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.09.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: K1 Genehm.Nr.: e9*2018/858*04001*.. Handelsbez.: BORN Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 295 y = 295 VA 26P x = 245 y = 245 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 295 y = 295 25 VA §22 55167*01 26N x = 295 y = 295 8 VA 27F x = 310 y = 300 15 HA 27H x = 310 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55167 ANLAGE: 12 SEAT Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.09.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: 5F Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*.. Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 25 VA §22 55167*01 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 400 y = 310 25 HA 27H x = 400 y = 310 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55167 ANLAGE: 12 SEAT Radtyp: TKG9L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.09.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: 5F Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*.. Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 300 VA 26P x = 150 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 200 y = 300 10 VA §22 55167*01 26N x = 200 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 310 30 HA 27H x = 300 y = 310 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.