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							               Gutachten 366-0222-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55164
               ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                          Radtyp: TKGA
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 15.05.2024
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                               Fahrzeughersteller              DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 30
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TKGA8BA30ED666          PCD112 ET30            ohne                        66,6                     920      2248    03/24
               TKGA8BP30ED666          PCD112 ET30            ohne                        66,6                     920      2248    03/24
               TKGA8SA30ED666          PCD112 ET30            ohne                        66,6                     920      2248    03/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 55164*00




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TKGF KBA: 55161 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder
               Radtyp: TKGG KBA: 55162 Lochkreis: 5x112 ET: 32,5

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KC8B, KC8G
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 212; R2CGLC; R1ECLS
               Zubehör                                    : OE-Schraube


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : R1EC; (Baureihe W213)
               Zubehör                                    : OE-Schraube


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                            Typ : 212; 204 X
               Zubehör                                    : OE-Schraube


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : R1ECLS; R2CGLC; 212
                                                            150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1EC



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0222-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55164
               ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: TKGA
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.05.2024
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                                                       150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                       150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
               Verkaufsbezeichnung:     CLS-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R1ECLS       e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 245/45R18 96         11A; 26P; 57E             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OM; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 76A; 76O; FKA
               R1ECLS        e1*2007/46*1818*..   143 - 270 275/40R18 99      GA9; 57F; KC8G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OM; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 76B; 76O; FKA

               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R1EC         e1*2007/46*1666*..  120 - 270 235/45R18 97        YAR; 11A; 24J; 26B;       Coupé; Cabrio;
                                                                              26J; 27P                  Allradantrieb;
                                                            245/45R18 100     ohne                      Heckantrieb;
                                                                              Radhausverbreiterung      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              (Flap) Serie; GA9; 11A;   12A; 51A; 7MT; 71C;
                                                                              24J; 248; 26B; 26J;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                              27H; 27P
                                                            245/45R18 100     mit                       74D; 76O; 83A; FKA
§22 55164*00




                                                                              Radhausverbreiterung
                                                                              (Flap) Serie; GA9; 11A;
                                                                              24J; 26B; 26J; 27H;
                                                                              27P
                                                            255/40R18 99      11A; 22Q; 24M; 241;
                                                                              246; 26B; 26J; 27H
                                                            265/40R18 97      YAR; 11A; 22Q; 24C;
                                                                              244; 247; 26B; 26J;
                                                                              27F; KC8B; KC8G
                                                            275/40R18 99      GA9; 11A; 22Q; 244;
                                                                              247; 27F; 57F; KC8B;
                                                                              KC8G




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0222-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55164
               ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: TKGA
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.05.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97        YAR; 11A; 24J; 26B;       Baureihe W213; nicht
                                                                              26J; 27P                  E300e/E350e; nicht
                                                            245/45R18 100     mit                       E300de; Allradantrieb;
                                                                              Radhausverbreiterung      Heckantrieb;
                                                                              (Flap) Serie; GA9; 11A;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24J; 26B; 26J; 27H;       12A; 51A; 7AC; 7MT;
                                                                              27P
                                                            245/45R18 100     ohne                      71C; 71K; 721; 725;
                                                                              Radhausverbreiterung      73C; 74D; 76O; FKA;
                                                                              (Flap) Serie; GA9; 11A;   4B8
                                                                              24J; 248; 26B; 26J;
                                                                              27H; 27P
                                                            255/40R18 99      11A; 22Q; 24M; 241;
                                                                              246; 26B; 26J; 27H
                                                            265/40R18 97      YAR; 11A; 22Q; 24C;
                                                                              244; 247; 26B; 26J;
                                                                              27F; KC8B; KC8G
                                                            275/40R18 99      GA9; 11A; 22Q; 244;
                                                                              247; 27F; 57F; KC8B;
                                                                              KC8G
               212           e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/40R18 103      11A; 247; 27B; 27F;       Baureihe W213;
                                                                              57F; 58P; KC8G            E300de;
§22 55164*00




                                                                                                        E300e; nur Limousine
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AC; 7MT;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74D; 76B; 4B8

               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 255/55R18 105      YCB; 12T; 57F; KC8G       GLC 300 e 4MATIC;
                                                                                                        GLC
                                                                                                        300 de 4MATIC; GLC
                                                            275/50R18 107     YGF; YGH; 12A; 57F;       400 e 4MATIC;
                                                                              KC8G                      Kombilimousine;
                                                                                                        Schräghecklimousine;
                                                                                                        mit
                                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                                        Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7PL; 7P0; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 76B; 76O; 930;
                                                                                                        97H




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0222-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55164
               ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: TKGA
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 15
               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/55R18 105      YCB; 12T; 57F; KC8G       nicht GLC 300 e
                                                                                                        4MATIC; nicht GLC 300
                                                            275/50R18 107     YGF; YGH; 11A; 12A;       de 4MATIC; nicht GLC
                                                                              24M; 57F; KC8G            350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                        GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Schräghecklimousine;
                                                                                                        mit
                                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7PL; 7P0; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 76B; 76O; 930
               R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/55R18 105     YCB; 12T; 57F; KC8G       nicht GLC 300 e
                                                                                                        4MATIC; nicht GLC 300
                                                            275/50R18 107     YGF; YGH; 11A; 12A;       de 4MATIC; nicht GLC
                                                                              24M; 27B; 27H; 57F;       350 e 4MATIC; nicht
                                                                              KC8G                      GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                        Kombilimousine;
§22 55164*00




                                                                                                        Schräghecklimousine;
                                                                                                        mit
                                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7PL; 7P0; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 76B; 76O; 934

               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R18 100 11A; 21P; 22I; 24C;             GLK-Klasse;
                                                                        24D; 56G                        Allradantrieb;
                                                          245/50R18 100 11A; 21B; 22B; 24C;             Heckantrieb;
                                                                        24D; 56G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          255/45R18 99  11A; 21P; 22I; 24C;             12A; 51A; 7AC; 7PH;
                                                                        24D                             71C; 71K; 721; 725;
                                                          255/50R18 102 11A; 21B; 22B; 24C;             73C; 74D; 76O; 4B8
                                                                        24D


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0222-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55164
               ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                       Radtyp: TKGA
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.05.2024
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                      Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                      es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                      wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
§22 55164*00




                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunsts toffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0222-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55164
               ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                       Radtyp: TKGA
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.05.2024
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               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beac htung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 55164*00




               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0222-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55164
               ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                       Radtyp: TKGA
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.05.2024
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                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigke it
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§22 55164*00




                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                    Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                    am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachs e zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                  Vorderachse:                           245/45R18



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0222-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55164
               ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: TKGA
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                                   Hinterachse:                        275/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
§22 55164*00




               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7OM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7P0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 84 13 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0222-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55164
               ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                       Radtyp: TKGA
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               7PL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 8706 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig.
               934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig.
               97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/45R18
                    Hinterachse: 275/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
§22 55164*00




                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               KC8B) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TKGF KBA: 55161 Lochkreis 5x112 ET: 40
               KC8G) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TKGG KBA: 55162 Lochkreis 5x112 ET: 32,5
               YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/45R18
                                   Hinterachse:                          265/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YCB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        235/60R18
                                  Hinterachse:                        255/55R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               YGF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                  Vorderachse:                           235/60R18
                                  Hinterachse:                           275/50R18


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0222-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55164
               ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: TKGA
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.05.2024
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                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YGH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         255/55R18
                                   Hinterachse:                         275/50R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 55164*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0222-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55164
               ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: TKGA
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.05.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     R1EC
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1666*..
                      Handelsbez.:     E-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 350              y = 300                  VA
                            26P                     x = 300              y = 250                  VA
                            27P                     x = 280              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 55164*00




                            26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 300            30                VA
                            27H                  x = 280        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 400            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0222-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55164
               ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: TKGA
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 15

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     212
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0501*..
                      Handelsbez.:     E-Klasse

                      Variante(n):     Baureihe W213

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 350              y = 300                  VA
                            26P                     x = 300              y = 250                  VA
                            27P                     x = 280              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 55164*00




                            26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 300            30                VA
                            27H                  x = 280        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 400            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0222-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55164
               ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: TKGA
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 15

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     R1ECLS
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1818*..
                      Handelsbez.:     CLS-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 230                  VA
                            26B                     x = 250              y = 280                  VA
                            27I                     x = 230              y = 250                  HA
                            27B                     x = 280              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55164*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        y = 280             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 280            20                VA
                            27H                  x = 280        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 300            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0222-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55164
               ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: TKGA
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.05.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     212
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0501*..
                      Handelsbez.:     E-Klasse

                      Variante(n):     Baureihe W213

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 350              y = 300                  VA
                            26P                     x = 300              y = 250                  VA
                            27P                     x = 280              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 55164*00




                            26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 300            30                VA
                            27H                  x = 280        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 400            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0222-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55164
               ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: TKGA
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CGLC
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00186*..
                      Handelsbez.:     GLC-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 310              y = 270                  VA
                            26P                     x = 260              y = 220                  VA
                            27B                     x = 275              y = 295                  HA
                            27I                     x = 225              y = 245                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55164*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 310        y = 270            20                VA
                            26N                  x = 310        y = 270             8                VA
                            27F                  x = 275        y = 295            30                HA
                            27H                  x = 275        y = 295             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.