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							               Gutachten 366-0223-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55163
               ANLAGE: 12 AUDI                                                       Radtyp: TKG9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 08.04.2025
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                               Fahrzeughersteller              AUDI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 41
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TKG9M8BA41ED66          PCD112 ET41            ohne                        66,6                     920      2327    04/24
               6
               TKG9M8BP41ED66          PCD112 ET41            ohne                        66,6                    920      2327     04/24
               6
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmitt el nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 55163*02




               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse         zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TKG9K KBA: 55168 Lochkreis: 5x112 ET:                    34   oder
               Radtyp: TKG9K KBA: 55168 Lochkreis: 5x112 ET:                    27   oder
               Radtyp: TKG9L KBA: 55167 Lochkreis: 5x112 ET:                    35   oder
               Radtyp: TKG9L KBA: 55167 Lochkreis: 5x112 ET:                    40   oder
               Radtyp: TKG9L KBA: 55167 Lochkreis: 5x112 ET:                    29

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDCF, KDCH, KDCP, KDCQ,
               KDCR
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJMM


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2
                                                            140 Nm für Typ : F2




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55163
               ANLAGE: 12 AUDI                                                  Radtyp: TKG9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.04.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen  Auflagen
               B81          e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 235/35R19 91           11A; 22I; 51J       AUDI A4 bis MJ2015;
                                                         245/35R19 93           YDE; 11A; 21P; 22B; Kombi; Frontantrieb;
                                                                                24J; 24M; 51J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KDCF; KDCH;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                KDCP; KDCQ; KDCR    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                    77E
               B81           e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 235/35R19 91         11A; 22I; 5GG; 51J  AUDI A4 bis MJ2015;
                                                  100 - 245 245/35R19 93        YDE; 11A; 21P; 22B; Nicht A4 Allroad
                                                                                24J; 24M; 51J;      Quattro; AUDI S4 bis
                                                                                KDCF; KDCH;         MJ2016; Kombi;
                                                                                KDCP; KDCQ; KDCR Allradantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                    74A; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91   11A; 22I; 5GG; 51J             AUDI A4 bis MJ2015;
                                                100 - 245 245/35R19 93   YDE; 11A; 21P; 22B;            Nicht A4 Allroad
                                                                         24J; 24M; 51J;                 Quattro; AUDI S4 bis
                                                                         KDCF; KDCH;                    MJ2016; Kombi;
§22 55163*02




                                                                         KDCP; KDCQ; KDCR               Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91         11A; 22I; 51J           AUDI A4 bis MJ2015;
                                                  100 - 245 245/35R19 93        YDE; 11A; 21P; 22B;     AUDI S4 bis MJ2016;
                                                                                24J; 24M; 51J;          Limousine;
                                                                                KDCF; KDCH;             Allradantrieb;
                                                                                KDCP; KDCQ; KDCR        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 88 - 195   235/35R19 91        11A; 22I; 51J           AUDI A4 bis MJ2015;
                                                            245/35R19 93        YDE; 11A; 21P; 22B;     Limousine;
                                                                                24J; 24M; 51J;          Frontantrieb;
                                                                                KDCF; KDCH;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KDCP; KDCQ; KDCR        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 88 - 195   235/35R19 91        11A; 22I; 51J           AUDI A4 bis MJ2015;
                                                            245/35R19 93        YDE; 11A; 21P; 22B;     Kombi; Frontantrieb;
                                                                                24J; 24M; 51J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KDCF; KDCH;             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                KDCP; KDCQ; KDCR        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55163
               ANLAGE: 12 AUDI                                                  Radtyp: TKG9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 8
               Verkaufsbezeichnung:     A5 Limousine/Avant, S5 Limousine/Avant
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen            Auflagen zu Reifen             Auflagen
               F2           e1*2007/46*1801*.. 270     235/40R19 M+S     52J                            S5 Limousine; S5
                                                       245/40R19 98      11A; 248                       Avant; Anzugsmoment
                                                       255/35R19 96      11A; 248; 26P; 27I             f. 1-teilige Schraube
                                                                                                        160NM; Allradantrieb;
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7BN; 7UN;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 765; 77E
               F2            e1*2007/46*1801*..   110 - 150 225/40R19 93        5HA                     A5 Limousine; A5
                                                            235/40R19 96                                Avant; Allradantrieb;
                                                            245/40R19 98        11A; 248; 26P           Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7BN; 7UN;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 765; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                        TFSI e
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen    Auflagen
               F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 250 235/45R19 99   5JK                   A6 (C8);
§22 55163*02




                                                         245/45R19 102                        Kombilimousine;
                                                         255/40R19 100                        Limousine;
                                                         255/45R19 100                        Allradantrieb;
                                                         265/40R19 102  11A; 248; 26P         Frontantrieb;
                                                         265/45R19 102  11A; 248; 26P         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 7BN; 7UN;
                                                                                              71C; 71K; 721; 725;
                                                                                              73C; 74A; 77E
               F2          e1*2007/46*1801*..  150 - 257 245/45R19 102                        A6 ALLROAD
                                                                                              QUATTRO
                                                         255/40R19 100                        (C8); Allradantrieb;
                                                         255/45R19 100                        Hybrid;
                                                         255/50R19 103  11A; 248; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         265/40R19 102  11A; 26P              12A; 51A; 7BN; 7UN;
                                                         265/45R19 102  11A; 26P              71C; 71K; 721; 725;
                                                                                              73C; 74A; 765; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55163
               ANLAGE: 12 AUDI                                                   Radtyp: TKG9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.04.2025
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               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 55163*02




               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Rei fen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55163
               ANLAGE: 12 AUDI                                                   Radtyp: TKG9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.04.2025
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                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreit e nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
§22 55163*02




                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                      R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                      winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55163
               ANLAGE: 12 AUDI                                                   Radtyp: TKG9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.04.2025
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                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7UN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 95C 907 255 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
§22 55163*02




                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsy stem verwendet
                    werden.
               KDCF) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TKG9K KBA: 55168 Lochkreis 5x112 ET: 27
               KDCH) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TKG9K KBA: 55168 Lochkreis 5x112 ET: 34
               KDCP) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TKG9L KBA: 55167 Lochkreis 5x112 ET: 29
               KDCQ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TKG9L KBA: 55167 Lochkreis 5x 112 ET: 35
               KDCR) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TKG9L KBA: 55167 Lochkreis 5x112 ET: 40
               YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/35R19
                                   Hinterachse:                        245/35R19.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55163
               ANLAGE: 12 AUDI                                                  Radtyp: TKG9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.04.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A5 Limousine/Avant, S5 Limousine/Avant

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 280              y = 280                  VA
                            26B                     x = 330              y = 330                  VA
                            27I                     x = 280              y = 280                  HA
                            27B                     x = 330              y = 330                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55163*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 330        y = 330             8                VA
                            26J                  x = 330        y = 330            20                VA
                            27H                  x = 330        y = 330             8                HA
                            27F                  x = 330        y = 330            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55163
               ANLAGE: 12 AUDI                                                  Radtyp: TKG9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 300                  VA
                            26B                     x = 250              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        y = 350             8                VA
§22 55163*02




                            26J                  x = 250        y = 350            30                VA
                            27H                  x = 200        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 200        y = 350            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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