Gutachten 366-0244-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55710 ANLAGE: 20 FORD Radtyp: TKHF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller FORD Raddaten: Radgröße nach Norm : 7.5J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 47 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/6 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TKHFGBA47K746 PCD120 ET47 ohne 74,6 1400 2312 12/24 TKHFGBP47K746 PCD120 ET47 ohne 74,6 1400 2312 12/24 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmit tel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 55710*00 Hinweis zum Verwendungsbereich: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 30 Grad Zubehör : OE-Mutter Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm für Typ : FAD; FCD; FED 204 Nm für Typ : NRN; NXN Verkaufsbezeichnung: TOURNEO CUSTOM, TRANSIT CUSTOM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NXN e5*2018/858*00191*.. 85 235/55R18C NAX Van; Lkw 118/116 geschl.Kasten (Serie); Heckantrieb; Elektro; Wohn-/ Campingmobil Serie ab Werk; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0244-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55710 ANLAGE: 20 FORD Radtyp: TKHF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: TOURNEO CUSTOM, TRANSIT CUSTOM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NXN e5*2018/858*00191*.. 81 - 125 225/50R18C Van; Lkw 107/105 86 - 125 235/55R18C NAX geschl.Kasten (Serie); 118/116 Allradantrieb; Frontantrieb; nicht Elektro; inkl. Hybrid; Wohn-/ Campingmobil Serie ab Werk; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O Verkaufsbezeichnung: TRANSIT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FAD e5*2007/46*1032*.. 96 - 110 225/50R18C NBD; 5NK Lkw geschl.Kasten 107/105 (Serie); MPV; nicht Elektro; nicht Fzg. mit Zwillingsbereifung §22 55710*00 Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D FCD e1*2007/46*1100*.. 77 - 121 225/50R18C NBD; 5NK Van; Lkw 107/105 geschl.Kasten (Serie); nicht Elektro; nicht Fzg. mit Zwillingsbereifung Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NE; 7OC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 77E FED e1*2007/46*1096*.. 77 - 121 225/50R18C NBD; 5NK Lkw; nicht Elektro; 107/105 nicht Fzg. mit Zwillingsbereifung Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NE; 7OC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0244-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55710 ANLAGE: 20 FORD Radtyp: TKHF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Verkaufsbezeichnung: TRANSIT CUSTOM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NRN e5*2018/858*00192*.. 85 235/55R18C NAX Van; Lkw 118/116 geschl.Kasten (Serie); Heckantrieb; Elektro; Wohn-/ Campingmobil Serie ab Werk; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S NRN e5*2018/858*00192*.. 81 - 125 225/50R18C Van; Lkw 107/105 235/50R18 101 5KK geschl.Kasten (Serie); 245/45R18 100 5KA Allradantrieb; 86 - 125 235/55R18C NAX Frontantrieb; nicht 118/116 Elektro; inkl. Hybrid; Wohn-/ Campingmobil Serie ab Werk; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; §22 55710*00 76O Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0244-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55710 ANLAGE: 20 FORD Radtyp: TKHF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1650kg. 5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1950kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. §22 55710*00 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7NE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: BB5T-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: F2GT-1A180-CB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0244-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55710 ANLAGE: 20 FORD Radtyp: TKHF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 7PM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsyst ems mit Sensoren Art. Nr.: BB5T-1A180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. NAX) Die Verwendung dieser Reifengröße ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 235/50R19C serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. NBD) Die Verwendung dieser Reifengröße ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen ausschließlich die Reifengröße 215/65R16C serienmäßig, laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) vom Fahrzeuhersteller, freigegeben ist. §22 55710*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.