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							               Gutachten 366-0244-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55710
               ANLAGE: 5 PEUGEOT                                                    Radtyp: TKHF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 21.02.2025
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                               Fahrzeughersteller               PEUGEOT




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7.5J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 48
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                       Kennzeichnung           Kennzeichnung         in mm                    last      umf.      Fertig
                                       Rad                     Zentrierring                                   in kg     in mm     datum
               TKHFHBA48K651           PCD108 ET48             ohne                       65,1                   1050      2312    12/24
               TKHFHBP48K651           PCD108 ET48             ohne                       65,1                   1050      2312    12/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmit tel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 55710*00




               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
               Befestigungsteile                          : Flachbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 36 mm
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJPT


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : M; 6*****; 6*RFJ*; 6*RFN*; 6*RHL*; 6*RHR*; 6*UHZ*;
                                                            6*XFV*; 6*3FY*; 6*3FZ*; 6*4HP*; 6*4HT*; 6*6FY*; 6*6FZ*; 6*9HY*;
                                                            6*9HZ*
                                                            100 Nm für Typ : L; 8
                                                            110 Nm für Typ : M
                                                            125 Nm für Typ : EG/DKO 002; V
                Verkaufsbezeichnung:     CROSSCAMP OP 002, CROSSCAMP OP 722, CROSSCAMP PE 002,
                                         CROSSCAMP PE 722
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen      Auflagen zu Reifen Auflagen
                EG/DKO      e1*2007/46*2079*.. 75 - 130 225/50R18C  5NK                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        107/105
                002                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                       721; 725; 73C; 74C;
                                                                                       74E; 74H; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0244-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55710
               ANLAGE: 5 PEUGEOT                                                Radtyp: TKHF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     Expert, Expert Traveller, Vivaro, Scudo
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
               V            e2*2007/46*0533*..  70 - 130 215/55R18 99       5JK                         Expert; Expert
                                                         225/50R18C                                     Traveller; Vivaro;
                                                         107/105
                                                         235/45R18 98       5JA                         nicht Fiat Scudo;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74E; 74H; 77E
               V             e2*2007/46*0533*..   75 - 130 215/55R18 99         5JK                     SCUDO;
                                                           225/50R18 99W        5JK                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/50R18C                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           107/105
                                                           235/45R18 98         5JA                     721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74E; 74H; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     Expert Traveller/Zafira Life/Vivaro Life/Vivaro/Ulysse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
               V            e2*2007/46*0532*..  88 - 130 215/55R18 99        5JK                        ULYSSE;
                                                         225/50R18 99W       5JK                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/50R18C                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         107/105
                                                         235/45R18 98        5JA                        721; 725; 73C; 74C;
§22 55710*00




                                                                                                        74E; 74H
               V             e2*2007/46*0532*..   57 - 130 225/50R18C                                   Expert, Traveller;
                                                           107/105
                                                  70 - 130 215/55R18 99         5JK                     VIVARO / ZAFIRA LIFE;
                                                           235/45R18 98         5JA                     VIVARO LIFE; nicht
                                                                                                        Fiat Ulysse; inkl.
                                                                                                        Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74E; 74H

               Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 308
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               L            e2*2007/46*0405*.. 68 - 115 215/40R18 89                                    Peugeot 308 SW;
                                                                                                        Kombi;
                                                  68 - 151 225/40R18 89                                 Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 740; 77E; 83P
               L             e2*2007/46*0405*..   60 - 96     215/40R18   85                            Schrägheck;
                                                  60 - 151    225/40R18   88                            Frontantrieb;
                                                  110 - 133   215/40R18   89                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  115         215/40R18   85                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 740; 77E; 83P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0244-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55710
               ANLAGE: 5 PEUGEOT                                                Radtyp: TKHF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 407
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               6*****       e2*2001/116*0369*.. 80 - 120    225/45R18 91                                Kombi; Limousine;
               6*RFJ*       e2*2001/116*0331*.. 80 - 155    225/45R18 91Y       5GG                     10B; 11B; 11G; 11H;
               6*RFN*       e2*2001/116*0293*..             225/45R18 95        5GG                     12A; 51A; 54F; 71C;
               6*RHL*       e2*2001/116*0312*..                                                         71K; 721; 725; 73C;
               6*RHR*       e2*2001/116*0297*..                                                         74C; 74H; VCR; 4AQ
               6*UHZ*       e2*2001/116*0328*..
               6*XFV*       e2*2001/116*0295*..
               6*3FY*       e2*2001/116*0332*..
               6*3FZ*       e2*2001/116*0294*..
               6*4HP*       e2*2001/116*0352*..
               6*4HT*       e2*2001/116*0346*..
               6*6FY*       e2*2001/116*0330*..
               6*6FZ*       e2*2001/116*0292*..
               6*9HY*       e2*2001/116*0336*..
               6*9HZ*       e2*2001/116*0296*..

               Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 508
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               8            e2*2007/46*0080*.. 82 - 150 225/45R18 95W                                   Nicht 508 RXH
                                                        235/45R18 98                                    (Allroad); Kombi;
                                                        245/45R18 96W           11A; 248                Limousine;
                                                                                                        Frontantrieb;
§22 55710*00




                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 74H; 76O; 4AQ
               8             e2*2007/46*0080*..   120       225/50R18 95        12A                     Nur 508 RXH (Allroad);
                                                            235/45R18 94        12O                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/45R18 96        12I                     51A; 573; 7AN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 74H; 76T; 4AQ

               Verkaufsbezeichnung:     3008, 5008
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               M            e2*2007/46*0534*..  73 - 133 215/55R18 95           124                     PEUGEOT 3008;
                                                                                                        PEUGEOT
                                                            215/60R18   98      124                     5008; nicht GT-Line;
                                                            225/55R18   98      12A                     Frontantrieb; nicht
                                                            235/50R18   97      11A; 12A; 26P           Hybrid;
                                                            235/55R18   100     11A; 12A; 26P           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                                        76O; 77E; 83P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0244-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55710
               ANLAGE: 5 PEUGEOT                                                Radtyp: TKHF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     3008, 5008
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               M            e2*2007/46*0534*..  73 - 133 215/55R18 95           124                     PEUGEOT 3008;
                                                                                                        PEUGEOT
                                                            215/60R18   98      124                     5008; nur GT-Line;
                                                            225/55R18   98      12A                     Frontantrieb; nicht
                                                            235/50R18   97      11A; 12A; 26P           Hybrid;
                                                            235/55R18   100     11A; 12A; 26P           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                                        76O; 77E; 83P
               M             e2*2007/46*0534*..   133 - 147 225/55R18 98        12T                     PEUGEOT 3008;
                                                                                                        PEUGEOT
                                                            235/50R18 97        11A; 12A; 26N           5008; Allradantrieb;
                                                            235/55R18 100       11A; 12A; 26N           Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                                        76O; 77E; 83P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
§22 55710*00




                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0244-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55710
               ANLAGE: 5 PEUGEOT                                                 Radtyp: TKHF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.02.2025
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                      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlic h
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
§22 55710*00




                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5430T4 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0244-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55710
               ANLAGE: 5 PEUGEOT                                                 Radtyp: TKHF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.02.2025
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               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1500kg.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1950kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
§22 55710*00




                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0244-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55710
               ANLAGE: 5 PEUGEOT                                                 Radtyp: TKHF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.02.2025
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               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 9802003680 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               VCR) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
                    bzw. 283mm bzw. 288mm an der Vorderachse nicht zulässig.
§22 55710*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0244-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55710
               ANLAGE: 5 PEUGEOT                                                Radtyp: TKHF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      PEUGEOT
                      Fahrzeugtyp:     M
                      Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0534*..
                      Handelsbez.:     3008, 5008

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 350                  HA
                            27I                     x = 250              y = 300                  HA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55710*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 350            15                HA
                            27H                  x = 300        y = 350             8                HA
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.