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							               Gutachten 366-0371-18-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52616
               ANLAGE: 40 NISSAN                                                    Radtyp: TTAZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 07.08.2023
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                               Fahrzeughersteller              NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 32
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTAZ0BP32REB66          PCD114.3 ET32          ohne                        66,1                     720      2172    04/20
               1
               TTAZ0BP32RE C66         PCD114.3 ET32          ohne                        66,1                    720      2172     04/20
               1
               TTAZ0BP32RE D66         PCD114.3 ET32          ohne                        66,1                    720      2172     04/20
               1
               TTAZ0BP32RE X66         PCD114.3 ET32          ohne                        66,1                    720      2172     04/20
               1
               TTAZ0SA32REB66          PCD114.3 ET32          ohne                        66,1                    720      2172     04/20
§22 52616*10




               1
               TTAZ0SA32RE C66         PCD114.3 ET32          ohne                        66,1                    720      2172     04/20
               1
               TTAZ0SA32RE D66         PCD114.3 ET32          ohne                        66,1                    720      2172     04/20
               1
               TTAZ0SA32RE X66         PCD114.3 ET32          ohne                        66,1                    720      2172     04/20
               1
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : F15; T31; J10; ZE1; C13
               Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZMX1


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : NFK; F16
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJB1


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : J11; (Produktion UNITED KINGDOM)



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0371-18-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52616
               ANLAGE: 40 NISSAN                                                  Radtyp: TTAZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 07.08.2023
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               Zubehör                                : OE-Schraube ww. ZJB1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 108 Nm   für   Typ : T31; ZE1
                                                        110 Nm   für   Typ : NFK
                                                        113 Nm   für   Typ : C13; F16; J10; J11
                                                        118 Nm   für   Typ : F15
                                                        130 Nm   für   Typ : F15
               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN JUKE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen    Auflagen
               F15          e11*2007/46*0132*.., 140 - 157 205/60R16       92      11A; 26P              Allradantrieb;
                            e5*2007/46*1031*..             205/65R16       95      11A; 26P              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/55R16       93      11A; 26P              12A; 51A; 7FW; 7OE;
                                                           215/60R16       95      11A; 26P              71C; 71K; 721; 725;
                                                           225/55R16       95      11A; 24J; 248; 26B    73C; 74C; 76U; MAO
                                                           225/60R16       98      11A; 24J; 248; 26B
               F15          e11*2007/46*0132*.., 69 - 160 205/60R16        92                            Schrägheck; 4-türig;
                            e5*2007/46*1031*..             215/55R16       93      11A;   24J;   270     Frontantrieb;
                                                           225/55R16       95      11A;   24J;   270     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 81 - 160 215/60R16        95      11A;   24J;   270     12A; 51A; 7FW; 7OE;
                                                           225/60R16       98      11A;   24J;   270     71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74C; 76U; MAO
               F16           e9*2007/46*6697*..   84 - 86   215/60R16      95      12I                   Frontantrieb;
§22 52616*10




                                                            215/65R16      98      12I                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/55R16      95      12I                   51A; 7MN; 71C; 71K;
                                                            225/60R16      98      12I                   721; 725; 73C; 74A;
                                                            225/65R16      100     12I                   76U
                                                            235/55R16      98      12Q
                                                            235/60R16      100     12Q

               Verkaufsbezeichnung:     Nissan Leaf
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen                 Auflagen zu Reifen    Auflagen
               ZE1          e9*2007/46*6537*..  90          205/55R16      91      11A; 26N; 26P; 27I    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/60R16      92      11A; 26P; 27I         12A; 51A; 7MN; 71C;
                                                            215/50R16      90      11A; 26B; 26N; 27I    71K; 721; 725; 73C;
                                                            215/55R16      93      11A; 26B; 26N; 27I    74C; 76U
                                                            215/60R16      95      11A; 26B; 26N; 27I
                                                            225/50R16      92      11A; 24J; 26B; 26N;
                                                                                   27B
                                                            225/55R16 95           11A; 24J; 26B; 26N;
                                                                                   27B
                                                            235/55R16 98           11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                   26J; 27B; 27H




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0371-18-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52616
               ANLAGE: 40 NISSAN                                                Radtyp: TTAZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.08.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               J11          e11*2007/46*0963*.., 81 - 120 215/65R16     98      12O                     Allradantrieb;
                            e5*2007/46*1029*..            225/60R16     98      12R                     Frontantrieb;
                                                          225/65R16     100     12R                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/60R16     100     11A; 12A; 245; 248      51A; 7MN; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76U; 4AI

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               J10          e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 215/65R16             51G                     Nissan Qashqai kurz;
                                                          225/60R16 98                                  Nissan Qashqai +2
                                                                                                        (lang); Nicht 7-
                                                                                                        Sitzer Allradantrieb;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76U

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 52616*10




               T31          e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 215/65R16 98                                  Allradantrieb;
                                                          225/60R16 98                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/60R16 100         11A; 24M                12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     PULSAR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               C13          e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 195/60R16 89            12M                     Frontantrieb;
                                                        205/55R16 91            11A; 12A; 246; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        215/50R16 90            11A; 12A; 24J; 248;     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                26P                     725; 73C; 74C; 76U;
                                                            215/55R16 93        11A; 12A; 24J; 248;     4AI
                                                                                26P
                                                            225/50R16 92        11A; 12A; 242; 245;
                                                                                248; 26B

               Verkaufsbezeichnung:     TOWNSTAR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               NFK          e2*2018/858*00024*.. 96         195/55R16   91      12N                     bis
                                                            205/55R16   91      12Q                     e2*2018/858*00024*03;
                                                            205/60R16   92      12Q                     Frontantrieb;
                                                            215/50R16   90      12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/55R16   93      12A                     51A; 7PS; 71C; 71K;
                                                            225/50R16   92      11A; 12A; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                            225/55R16   95      11A; 12A; 24J; 24M      74U; 76U; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0371-18-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52616
               ANLAGE: 40 NISSAN                                                Radtyp: TTAZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.08.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 13
               Verkaufsbezeichnung:     TOWNSTAR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               NFK          e2*2018/858*00024*.. 51 - 96    195/65R16C          12A                     ab
                                                            100/98
                                                            205/60R16 96        11A; 12A; 24M           e2*2018/858*00024*04;
                                                            205/60R16C 100      11A; 12A; 24M           Frontantrieb; inkl.
                                                            215/55R16 97        11A; 12A; 24M           Elektro;
                                                            225/50R16 96        11A; 12A; 24J; 244;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                247                     51A; 7PS; 71C; 71K;
                                                            225/55R16 95        11A; 12A; 24J; 244;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                247                     76U; 77E
                                                  96        195/55R16   91      12N; 5GG
                                                            205/55R16   94      11A; 12A; 24M; 5HI
                                                            215/50R16   94      11A; 12A; 24M; 5HI
               NFK           e2*2018/858*00025*.. 51 - 96   205/55R16   94      12Q                     bis
                                                            215/55R16   93      12A                     e2*2018/858*00025*04;
                                                            225/55R16   95      11A; 12A; 24J; 24M      Frontantrieb; inkl.
                                                  96        195/55R16   91      12N; 5GG                Elektro;
                                                            205/60R16   92      12Q; 5GM                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/50R16   90      12A; 5GA                51A; 7PS; 71C; 71K;
                                                            225/50R16   92      11A; 12A; 24J; 24M;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                5GM                     74U; 76U; 77E
               NFK           e2*2018/858*00025*.. 51 - 96   195/65R16C          12A                     ab
§22 52616*10




                                                            100/98
                                                            205/55R16 94        11A; 12A; 24M; 5HI      e2*2018/858*00025*05;
                                                            205/60R16 96        11A; 12A; 24M; 5IE      Frontantrieb; inkl.
                                                            205/60R16C 100      11A; 12A; 24M           Elektro;
                                                            215/50R16 94        11A; 12A; 24M; 5HI      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/55R16 97        11A; 12A; 24M           51A; 7PS; 71C; 71K;
                                                            225/50R16 96        11A; 12A; 24J; 244;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                247; 5IE                75I; 76U; 77E
                                                            225/55R16 95        11A; 12A; 24J; 244;
                                                                                247; 5HR
                                                  96        195/55R16 91        12N; 5GG


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0371-18-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52616
               ANLAGE: 40 NISSAN                                                 Radtyp: TTAZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 07.08.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 13
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
§22 52616*10




                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlic h
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0371-18-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52616
               ANLAGE: 40 NISSAN                                                 Radtyp: TTAZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 07.08.2023
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               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radm itte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss , unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
§22 52616*10




                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0371-18-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52616
               ANLAGE: 40 NISSAN                                                 Radtyp: TTAZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 07.08.2023
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                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseit e über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4AI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                      Nr.: 40700 3V U0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                      werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
§22 52616*10




                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1200kg.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
               5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1340kg.
               5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1380kg.
               5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1420kg.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0371-18-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52616
               ANLAGE: 40 NISSAN                                                 Radtyp: TTAZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 07.08.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstel lers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
§22 52616*10




                    Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
                    werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7FW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 6W Y0A ( nur e11*2007/46*0132*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7OE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 5Z H0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 6U A0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0371-18-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52616
               ANLAGE: 40 NISSAN                                                Radtyp: TTAZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.08.2023
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                                                                                                                  Seite: 9 von 13
               MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.
§22 52616*10




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0371-18-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52616
               ANLAGE: 40 NISSAN                                                Radtyp: TTAZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.08.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     F15
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1031*..
                      Handelsbez.:     NISSAN JUKE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 400                  VA
                            26P                     x = 250              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 400            20                VA
§22 52616*10




                            26N                  x = 300        y = 400             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 400            20                HA
                            27H                  x = 300        y = 400             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0371-18-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52616
               ANLAGE: 40 NISSAN                                                Radtyp: TTAZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.08.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     F15
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0132*..
                      Handelsbez.:     NISSAN JUKE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 400                  VA
                            26P                     x = 250              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 400            20                VA
§22 52616*10




                            26N                  x = 300        y = 400             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 400            20                HA
                            27H                  x = 300        y = 400             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0371-18-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52616
               ANLAGE: 40 NISSAN                                                 Radtyp: TTAZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 07.08.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     C13
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3086*..
                      Handelsbez.:     PULSAR

                      Variante(n):     Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                            26B                        x = 300              y = 380               VA
                            26P                        x = 250              y = 330               VA
                            27B                        x = 300              y = 320               HA
                            27I                        x = 250              y = 270               HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52616*10




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                   x = 300        y = 380             8                VA
                            26N                   x = 300        y = 380             8                VA
                            27F                   x = 300        y = 320             8                HA
                            27H                   x = 300        y = 320             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0371-18-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52616
               ANLAGE: 40 NISSAN                                                Radtyp: TTAZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.08.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 13

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     ZE1
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*6537*..
                      Handelsbez.:     Nissan Leaf

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            27I                     x = 200              y = 200                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52616*10




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 250            25                VA
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 250            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.