Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0175-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001593 ANLAGE: 9.4 Radtyp: TTAZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE, KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor Logistics Europe Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TTAZ0BP45EB671 TTAZ0 ET45 ohne 67,1 720 2172 04/19 TTAZ0BP45EC671 TTAZ0 ET45 ohne 67,1 720 2172 04/19 TTAZ0BP45ED671 TTAZ0 ET45 ohne 67,1 720 2172 04/19 TTAZ0SA45EB671 TTAZ0 ET45 ohne 67,1 720 2172 04/19 TTAZ0SA45EC671 TTAZ0 ET45 ohne 67,1 720 2172 04/19 TTAZ0SA45ED671 TTAZ0 ET45 ohne 67,1 720 2172 04/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : OE-Mutter ww. ZJC2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : TL; TLE; TLE-HME 107 Nm für Typ : ELH Verkaufsbezeichnung: IX35, TUCSON, LM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ELH e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 215/70R16 12K; 51G bis e11*2007/46*0192*05; 10B; 11H; 11N; 4AY; 4DW; 4DX; 51A; 7AM; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0175-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001593 ANLAGE: 9.4 Radtyp: TTAZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: TUCSON, IX35 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TL e11*2007/46*2711*.., 85 - 136 215/70R16 12K; 51G nicht mit elekt. e5*2007/46*1084*.. Parkbremse; 10B; 11H; 11N; 51A; 7MI; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V TLE e11*2007/46*2724*.. 85 - 136 215/70R16 12K; 51G nicht mit elekt. Parkbremse; 10B; 11H; 11N; 51A; 7MI; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V TLE e5*2007/46*1076*.. 85 - 136 215/70R16 12K; 51G nicht mit elekt. Parkbremse; 10B; 11H; 11N; 51A; 7MI; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V TLE-HME e13*2007/46*1612*.. 85 - 136 215/70R16 12K; 51G nicht mit elekt. Parkbremse; 10B; 11H; 11N; 51A; 7MI; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : OE-Mutter ww. ZJC2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: Niro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e4*2007/46*1139*.. 77 205/60R16 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 51A; 7MX; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0175-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001593 ANLAGE: 9.4 Radtyp: TTAZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : OE-Mutter ww. ZJC2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm Verkaufsbezeichnung: ix35,TUCSON, LM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EL e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 215/70R16 12K; 51G bis e11*2007/46*0104*05; 10B; 11H; 11N; 4AY; 51A; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA, Mazda Motor Logistics Europe Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : OE-Mutter ww. ZJC2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM e13*2007/46*2041*.. 85 - 132 215/65R16 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 51A; 7OX; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V Verkaufsbezeichnung: MAZDA3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BP e13*2007/46*1972*.. 85 - 132 205/60R16 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 51A; 7AS; 7OX; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V BPE e13*2007/46*2249*.. 85 - 132 205/60R16 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 51A; 7OX; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0175-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001593 ANLAGE: 9.4 Radtyp: TTAZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 4AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3M000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4DW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2Y450 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4DX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2S400 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet wird. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0175-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001593 ANLAGE: 9.4 Radtyp: TTAZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 7AM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2S410 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.