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Prüfbericht 366-0143-19-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R-                      001565
ANLAGE: 9.7                                                          Radtyp: TTAY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 05.10.2020
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                 Fahrzeughersteller                         : Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor
                 Company, KIA



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 47
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
TTAY0BP47EB671         TTAY ET47               ohne                        67,1                     750     2324    02/19
TTAY0BP47EC671         TTAY ET47               ohne                        67,1                     750     2324    02/19
TTAY0BP47ED671         TTAY ET47               ohne                        67,1                     750     2324    02/19
TTAY0SA47EB671         TTAY ET47               ohne                        67,1                     750     2324    02/19
TTAY0SA47EC671         TTAY ET47               ohne                        67,1                     750     2324    02/19
TTAY0SA47ED671         TTAY ET47               ohne                        67,1                     750     2324    02/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : DM
                                             127 Nm für Typ : TM
Verkaufsbezeichnung:      HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen    Auflagen zu Reifen                       Auflagen
DM           e11*2007/46*0633*.. 110 - 147 235/65R17 12K; 51G                                 Santa Fe;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11H; 11N; 4CT;
                                                                                              51A; 711; 714; 721;
                                                                                              73C; 74C; 76V; 82T

Verkaufsbezeichnung:      Santa Fe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
TM           e4*2007/46*1318*..  110 - 147 235/65R17                12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                              7MI; 711; 714; 721;
                                                                                              73C; 74C; 76V; 82T




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                   Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0143-19-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R-                      001565
ANLAGE: 9.7                                                          Radtyp: TTAY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 05.10.2020
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                 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                 nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : UM
                                             110 Nm für Typ : MQ4
Verkaufsbezeichnung:      SORENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
MQ4          e4*2007/46*1530*.. 132 - 148 235/65R17                 12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                             711; 714; 721; 73C;
                                                                                             74C; 76V
UM             e4*2007/46*0894*..      136 - 204 235/65R17          12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 4CT;
                                                                                             51A; 711; 714; 721;
                                                                                             73C; 74C; 76V; 82T

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0143-19-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R-                     001565
ANLAGE: 9.7                                                         Radtyp: TTAY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 05.10.2020
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
82T) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser ab 340mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.