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Prüfbericht 366-0131-19-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001569
ANLAGE: 9.2                                                          Radtyp: TTA1
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 14.07.2021
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                Fahrzeughersteller                          : CITROEN, MITSUBISHI, PEUGEOT



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
               Rad                             Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
POSTTA10GA38E6 TTA1 ET38                       ohne                        67,1                     740      2254    02/19
71
TTA10BP38EB671 TTA1 ET38                       ohne                        67,1                    740      2254     02/19
TTA10BP38ED671 TTA1 ET38                       ohne                        67,1                    740      2254     02/19
TTA10SA38EB671 TTA1 ET38                       ohne                        67,1                    740      2254     02/19
TTA10SA38ED671 TTA1 ET38                       ohne                        67,1                    740      2254     02/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5
Zubehör                                    : OE-Mutter
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     C-CROSSER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
 V*****       e2*2001/116*0358*.. 115 - 125 225/55R18              12K; 51G                   Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                              711; 714; 721; 73C;
                                                                                              74D; 76V

 Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C4 AIRCROSS
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
 B            e2*2007/46*0117*.. 84 - 110 225/55R18                12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                              7BI; 7NP; 711; 714;
                                                                                              721; 73C; 74D; 76V




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : MITSUBISHI
                Befestigungsteile                           : Flachbundmuttern M12x1,5


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0131-19-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001569
ANLAGE: 9.2                                                       Radtyp: TTA1
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.07.2021
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Zubehör                                   : OE-Mutter
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 108 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI ASX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
GA0          e1*2007/46*0368*.. 84 - 110 225/55R18               12K; 51G                Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                         7AW; 711; 714; 721;
                                                                                         73C; 74D; 76V

Verkaufsbezeichnung:     Mitsubishi Eclipse Cross
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
GK0          e1*2007/46*1769*..  72 - 120 225/55R18              12K; 51G                10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                         7BA; 7OF; 711; 714;
                                                                                         721; 73C; 74D; 76V

Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI OUTLANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
CWB          e1*2001/116*0482*.. 103 - 125 225/55R18             12K; 51G                10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                         711; 714; 721; 73C;
                                                                                         74D; 76V
CW0           e1*2001/116*0406*.. 89 - 130     225/55R18         12K; 51G                10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                         7AW; 7BA; 711; 714;
                                                                                         721; 73C; 74D; 76V
GF0           e1*2007/46*1218*..    110        225/55R18         12K; 51G                10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                         7AW; 7BA; 711; 714;
                                                                                         721; 73C; 74D; 76V




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
                Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5
Zubehör                                   : OE-Mutter
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 108 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 4007
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
V*****       e2*2001/116*0357*.. 115 - 125 225/55R18             12K; 51G                Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                         711; 714; 721; 73C;
                                                                                         74D; 76V

Verkaufsbezeichnung:     4008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
B            e2*2007/46*0115*..     84 - 110 225/55R18           12K; 51G                10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                         7BI; 7NP; 711; 714;
                                                                                         721; 73C; 74D; 76V




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0131-19-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001569
ANLAGE: 9.2                                                      Radtyp: TTA1
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.07.2021
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) ent sprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7AW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4250C477+4250B 976 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4250C275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0131-19-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001569
ANLAGE: 9.2                                                       Radtyp: TTA1
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.07.2021
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7BI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
       Nr.: T51546 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
       Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
       werden.
7NP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrolls ystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 1612477080 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7OF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4250C477 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nac hrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.