Gutachten 366-0331-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52507 ANLAGE: 40 TOYOTA Radtyp: TTA1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.12.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 18 Fahrzeughersteller TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTA10BP40TED601 PCD114.3 ET40 ohne 60,1 740 2254 11/22 TTA10BP40TE X601 PCD114.3 ET40 ohne 60,1 740 2254 11/22 TTA10SA40TED601 PCD114.3 ET40 ohne 60,1 740 2254 11/22 TTA10SA40TE X601 PCD114.3 ET40 ohne 60,1 740 2254 11/22 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke §22 52507*09 von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Befestigungsteile : Flachbund-muttern M12x1,5, für Typ : AZ1; (Flachbund lose) Zubehör : OE-Mutter ww. ZOET1 Befestigungsteile : Flachbund-muttern M12x1,5, für Typ : E15UT(a)MS1; XA5P(EU,M); XW3(a)-TMG; XPB1F(EU,M)-TGRE; XPB1F(M); XA5P(EU,M)-TGRE; XW3(a); T27; E15J(a); XA3(a); XG1TJ(JP,M)-TGRE; E15UTN(a); XA3(a)-TMG; T25; ZA1(EU,M)-TMG; XA5(EU,M); E15UT(a); AX1T(EU,M); XA5(EU,M)-TMG; XW4(a); XA4(EU,M); XG1TJ(JP,M); ZA1(EU,M); AX1T(EU,M)-TMG; XA4(EU,M)-TMG Zubehör : OE-Mutter ww. ZOET1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0331-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52507 ANLAGE: 40 TOYOTA Radtyp: TTA1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.12.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 18 Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 205/45R18 90 bis E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 215/40R18 89 e11*2001/116*0305*13; E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 2-türig; 4-türig; 1 E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7EH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 66 - 73 205/45R18 90 11A; 26P AURIS TOURING SPORTS; 215/40R18 89 bis e11*2001/116*0305*13; Kombi; Schrägheck; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 4A0 E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 82 - 97 205/45R18 90 11A; 26P AURIS TOURING SPORTS; §22 52507*09 215/40R18 89 ab e11*2001/116*0305*14; Kombi; Schrägheck; Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 4A0 Verkaufsbezeichnung: COROLLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*.. 112 225/50R18 95 12M Allradantrieb; Frontantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PZ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C XG1TJ(JP,M) e13*2018/858*00420*. 112 225/50R18 95 12M Allradantrieb; -TGRE . Frontantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PZ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0331-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52507 ANLAGE: 40 TOYOTA Radtyp: TTA1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.12.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 18 Verkaufsbezeichnung: LEXUS NX300H, LEXUS NX200T Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AZ1 e6*2007/46*0111*.. 114 - 175 225/60R18 100 Allradantrieb; 235/55R18 100 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 4A0 Verkaufsbezeichnung: LEXUS UX200, LEXUS UX250H Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZA1(EU, e6*2007/46*0263*.. 112 225/50R18 95 UX250H; M) 235/50R18 97 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; ZA1(EU, e13*2007/46*2005*.. 12A; 51A; 7FX; 7GQ; M)-TMG 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R18 89 ab e11*2001/116*0196*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C §22 52507*09 T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/40R18 89 nur bis e11*2001/116*0196*04; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/45R18 91 Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76T; 4A0 T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 225/45R18 91 Limousine; 91 - 130 225/45R18 91W Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76T; 4A0 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA C-HR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AX1T(EU, e11*2007/46*3641*.., 72 - 112 205/55R18 91 11A; 26P Allradantrieb; M) e6*2007/46*0338*.. 215/50R18 92 11A; 26N; 26P; 27I Frontantrieb; AX1T(EU, e13*2007/46*1765*.. 215/55R18 95 11A; 26N; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; M)-TMG 225/50R18 95 11A; 245; 26B; 26N; 12A; 51A; 7NO; 71C; 27I 71K; 721; 725; 73C; 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; 74C 26N; 27H; 27I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0331-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52507 ANLAGE: 40 TOYOTA Radtyp: TTA1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.12.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 18 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Prius Plus Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW3(a) e6*2007/46*0347*.. 73 215/45R18 89 Prius Plus; Kombi; XW4(a) e11*2007/46*0157*.. Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7GP; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 4A0 Verkaufsbezeichnung: Toyota Prius Plus TMG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW3(a)- e13*2007/46*1956*.. 73 215/45R18 89 Prius Plus; Kombi; TMG Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 4A0 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW3(a) e11*2001/116*0264*.. 73 215/45R18 89 Prius Plus; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; §22 52507*09 721; 725; 73C; 74C; 4A0 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 225/55R18 98 ab XA3(a)- e13*2007/46*1657*.. 225/60R18 100 e6*2001/116*0105*09; TMG 235/50R18 97 Allradantrieb; XA4(EU, e6*2007/46*0166*.. 235/55R18 100 Frontantrieb; M) 245/50R18 100 11A; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; XA4(EU, e13*2007/46*1658*.. 12A; 51A; 71C; 71K; M)-TMG 721; 725; 73C; 74C; 4A0; 4N5 XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 235/50R18 97 bis 235/55R18 99 e6*2001/116*0105*08; 245/50R18 100 11A; 24O 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 4A0; 4BA XA5(EU, e6*2007/46*0289*.. 129 - 136 225/60R18 100 Allradantrieb; M) Frontantrieb; inkl. XA5(EU, e13*2007/46*1991*.. Hybrid; M)-TMG 10B; 11B; 11G; 11H; XA5P(EU, e6*2007/46*0429*.. 12A; 51A; 7NO; 71C; M) 71K; 721; 725; 73C; XA5P(EU, e13*2007/46*2356*.. 74C; 76O M)-TGRE Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0331-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52507 ANLAGE: 40 TOYOTA Radtyp: TTA1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.12.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 18 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS CROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68 215/50R18 92 12I Frontantrieb; inkl. )-TGRE . XPB1F(M) e6*2018/858*00013*.. 225/45R18 95 12I Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PZ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68 215/50R18 92 11A; 246; 248 Allradantrieb; inkl. )-TGRE . XPB1F(M) e6*2018/858*00013*.. 225/45R18 95 Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PZ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, §22 52507*09 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0331-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52507 ANLAGE: 40 TOYOTA Radtyp: TTA1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.12.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 18 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. §22 52507*09 Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0331-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52507 ANLAGE: 40 TOYOTA Radtyp: TTA1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.12.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 18 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4BA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 50011 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet werden. §22 52507*09 4N5) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 50011 ( nur e6*2001/116*0105*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0331-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52507 ANLAGE: 40 TOYOTA Radtyp: TTA1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.12.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 18 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, di e serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 7EH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 02030 ( nur e11*2001/116*0305*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607-48020 ( nur e6*2007/46*0263*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7GP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 48020 ( nur e6*2007/46*0347*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7GQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 48020 ( nur e13*2007/46*2005*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. §22 52507*09 Nr.: 42607 - 48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0331-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52507 ANLAGE: 40 TOYOTA Radtyp: TTA1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.12.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*1765*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 52507*09 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 250 30 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0331-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52507 ANLAGE: 40 TOYOTA Radtyp: TTA1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.12.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: ZA1(EU,M)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*2005*.. Handelsbez.: LEXUS UX200, LEXUS UX250H Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 220 y = 330 VA 26P x = 270 y = 380 VA 27B x = 250 y = 215 HA 27I x = 300 y = 265 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 52507*09 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 380 22 VA 26N x = 270 y = 380 8 VA 27F x = 300 y = 265 26 HA 27H x = 300 y = 265 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0331-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52507 ANLAGE: 40 TOYOTA Radtyp: TTA1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.12.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M) Genehm.Nr.: e11*2007/46*3641*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 52507*09 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 250 30 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0331-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52507 ANLAGE: 40 TOYOTA Radtyp: TTA1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.12.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XA4(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0166*.. Handelsbez.: TOYOTA RAV4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 400 y = 400 HA 27I x = 350 y = 380 HA §22 52507*09 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0331-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52507 ANLAGE: 40 TOYOTA Radtyp: TTA1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.12.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: ZA1(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0263*.. Handelsbez.: LEXUS UX200, LEXUS UX250H Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 220 y = 330 VA 26P x = 270 y = 380 VA 27B x = 250 y = 215 HA 27I x = 300 y = 265 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 52507*09 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 380 22 VA 26N x = 270 y = 380 8 VA 27F x = 300 y = 265 26 HA 27H x = 300 y = 265 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0331-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52507 ANLAGE: 40 TOYOTA Radtyp: TTA1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.12.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XA3(a) Genehm.Nr.: e6*2001/116*0105*.. Handelsbez.: TOYOTA RAV4 Variante(n): ab e6*2001/116*0105*09 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 400 y = 400 HA 27I x = 350 y = 380 HA §22 52507*09 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0331-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52507 ANLAGE: 40 TOYOTA Radtyp: TTA1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.12.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XA3(a)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*1657*.. Handelsbez.: TOYOTA RAV4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 400 y = 400 HA 27I x = 350 y = 380 HA §22 52507*09 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0331-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52507 ANLAGE: 40 TOYOTA Radtyp: TTA1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.12.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: E15UT(a) Genehm.Nr.: e11*2001/116*0305*.. Handelsbez.: AURIS Variante(n): AURIS TOURING SPORTS, Frontantrieb, Mehrlenkerhinterachse Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 330 VA 27I x = 300 y = 350 HA 26P x = 250 y = 280 VA 27B x = 350 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 52507*09 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 330 8 VA 26J x = 300 y = 330 25 VA 27H x = 350 y = 400 8 HA 27F x = 350 y = 400 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0331-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52507 ANLAGE: 40 TOYOTA Radtyp: TTA1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.12.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XA4(EU,M)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*1658*.. Handelsbez.: TOYOTA RAV4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 400 y = 400 HA 27I x = 350 y = 380 HA §22 52507*09 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0331-18-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52507 ANLAGE: 40 TOYOTA Radtyp: TTA1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.12.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0338*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 52507*09 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 250 30 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.