Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
							Gutachten 366-0333-18-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 19 HONDA                                                     Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 20.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 1 von 13

                Fahrzeughersteller              HONDA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
TTA70BP38B641           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        750      2290    03/19
TTA70BP38D641           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        750      2290    03/19
TTA70SA38B641           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        750      2290    03/19
TTA70SA38D641           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        750      2290    03/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJH5


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FD3;
                                             FK; FK1; FK2; FK3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RW
                                             110 Nm für Typ : DC2; EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8;
                                             EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1; RA3; RD1; RD3; ZF1
 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
 CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17        91     11A; 24J; 51J             Kombi; Frontantrieb;
 CW3          e6*2001/116*0122*..           215/55R17        94     11A; 24J; 51J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/50R17        94     11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                            235/45R17        94     11A; 24J                  721; 725; 73C; 74A;
                                            235/50R17        96     11A; 21P; 21S; 22I;       74P; 76S; 4DT
                                                                    24C; 24M
                                                   245/45R17 95     11A; 24J; 24M




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 19 HONDA                                                 Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 2 von 13
Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 205/50R17      89    11A; 26P                  CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
FK           e6*2007/46*0256*..           215/45R17      87    11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/50R17      91    11A; 26N; 26P             12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/45R17      91    11A; 26P                  721; 725; 73C; 74A;
                                          235/45R17      94    11A; 26N; 26P             74P; 76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70    205/50R17 89           11A; 21B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/45R17 87           11A; 21P                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                        225/45R17 91           11A; 21B                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; SC4

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 205/50R17     89    11A; 24J; 26B             ab
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17     87W   11A; 26P; 5ET             e11*2001/116*0255*07;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/45R17     91    11A; 24J; 26B             ab
                                           235/45R17     94    11A; 24J; 26B; 26N; 27I   e11*2001/116*0256*07;
                                                                                         ab
                                                                                         e11*2001/116*0257*06;
                                                                                         CIVIC TOURER;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
RW           e6*2007/46*0265*..    127       235/65R17   104   11A; 245                  Frontantrieb;
                                             245/65R17   107   11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             255/60R17   106   11A; 24J; 248; 26N        12A; 51A; 71C; 71K;
                                             265/60R17   108   11A; 24C; 24M; 26N        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*.. 84 - 89     195/45R17   81    51J                       2-türig; Frontantrieb;
                                             205/45R17   84    11A; 21P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/40R17   83    11A; 21P; 22I; 245        12A; 51A; 71C; 71K;
                                             215/45R17   87    11A; 21P; 22I; 245        721; 725; 73C; 74A;
                                             225/40R17   86    11A; 21B; 22I; 24J        74P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 19 HONDA                                                 Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 3 von 13
Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 215/50R17      91   11A; 24J; 24M; 51J         Stufenheck;
CU3          e6*2001/116*0115*..           215/55R17      94   11A; 24J; 24M; 51J         Frontantrieb;
                                           225/50R17      94   11A; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R17      94   11A; 24J; 24M              12A; 51A; 71C; 71K;
                                           235/50R17      96   11A; 21P; 21S; 22I;        721; 725; 73C; 74A;
                                                               24C; 24D                   74P; 76S; 4DT
                                              245/45R17 95     11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     HONDA      CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..      66 - 81  205/40R17    80   5DA                        10B; 11B; 11G; 11H;
EP2          e11*98/14*0174*..               205/40R17    84                              12A; 51A; 71C; 71K;
EP4          e11*98/14*0188*..      66 - 118 205/45R17    84                              721; 725; 73C; 74A;
EU5          e11*98/14*0158*..               215/40R17    83   11A; 22I                   74P
EU6          e11*98/14*0159*..               215/45R17         11A; 21P; 22I; 51G
EU7          e11*98/14*0160*..
EU8          e11*98/14*0161*..
EU9          e11*98/14*0189*..
EV1          e11*2001/116*0198*..
EP3          e11*98/14*0175*..      147       205/45R17 84     11A; 21B; 22B              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 83     11A; 21B; 22B; 24J;        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               24M                        721; 725; 73C; 74A;
                                              215/45R17        11A; 21B; 22B; 24J;        74P
                                                               24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 225/50R17-94           11A; 22B; 22F; 24C;        10B; 11B; 11G; 11H;
RD3          e6*98/14*0076*..                                  24D; 367                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                        245/45R17-95           11A; 22B; 22F; 24C;        721; 725; 73C; 74A;
                                                               24D; 367                   74P
RD8           e11*98/14*0190*..     110       225/55R17 97     11A; 22B; 24J; 24M         ab e11*98/14*0190*02;
                                              235/55R17 99     11A; 22B; 22H; 24C;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
RD8           e11*98/14*0190*..     110       225/50R17   94   11A;   22B;   24C;   24D   nur bis
                                              225/55R17   97   11A;   22B;   24C;   24D   e11*98/14*0190*01;
                                              235/50R17   96   11A;   22B;   24C;   24D   10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R17   95   11A;   22B;   24C;   24D   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
RD9           e11*2001/116*0234*.. 103        225/55R17 97     11A; 22B; 24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/55R17 99     11A; 22B; 22H; 24C;        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               24M                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 19 HONDA                                                 Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 4 von 13
Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
RE5          e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/65R17     102   11A; 24J; 27I             ab
RE6          e11*2001/116*0302*..          235/55R17     99    11A; 24J; 27I             e11*2001/116*0301*06;
                                           235/60R17     102   11A; 24J; 27I             ab
                                           245/55R17     102   11A; 24C; 24M; 27B        e11*2001/116*0302*06;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S; 77E
RE5           e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/65R17 102     11A;   24J                bis
RE6           e11*2001/116*0302*..           235/55R17 99      11A;   24J                e11*2001/116*0301*05;
RE7           e11*2001/116*0322*..           235/60R17 102     11A;   24J                bis
                                             245/55R17 102     11A;   22I; 24C; 24M      e11*2001/116*0302*05;
                                             255/50R17 101     11A;   22I; 24C; 24M      Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110    205/50R17   89                              10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..             215/45R17   87    5ET                       12A; 51A; 71C; 71K;
BE5          e6*2001/116*0104*..             215/45R17   91                              721; 725; 73C; 74A;
                                             225/45R17   90    11A; 24J; 24M             74P
                                             235/45R17   93    11A; 21P; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     HONDA HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
GH1          e6*98/14*0062*..  77 - 91       215/50R17-91      11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
GH2          e6*98/14*0063*..                225/45R17 91      11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
GH3          e6*98/14*0067*..                                                            721; 725; 73C; 74A;
GH4          e6*98/14*0068*..                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA INTEGRA TYPE R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
DC2          e6*95/54*0052*..  140    205/40R17-80             11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             215/40R17-83      11A; 21B; 22B; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               24M; 367                  74P
                                             225/35R17-82      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                               24D

Verkaufsbezeichnung:     HONDA SHUTTLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
RA1          e6*93/81*0002*..  110   235/45R17-93              11A; 22B; 24D; 24J        10B; 11B; 11G; 11H;
RA3          e6*95/54*0050*..                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 19 HONDA                                                  Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 13


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausaussc hnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 19 HONDA                                                  Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 6 von 13
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 19 HONDA                                                  Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 7 von 13
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Bet riebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 19 HONDA                                                  Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 8 von 13
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: .......... . ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 19 HONDA                                                   Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 20.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 9 von 13


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     RE5
       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0301*..
       Handelsbez.:     HONDA CR-V

       Variante(n):     Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
             26B                         x = 260              y = 270              VA
             26P                         x = 210              y = 220              VA
             27B                         x = 330              y = 450              HA
             27I                         x = 280              y = 420              HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 330        y = 450             15                HA
             27H                   x = 330        y = 450              8                HA
             26J                   x = 260        y = 270             15                VA
             26N                   x = 260        y = 270              8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 19 HONDA                                                 Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 10 von 13

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FK
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0256*..
       Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 250              y = 300                  VA
             26B                     x = 300              y = 350                  VA
             27I                     x = 200              y = 250                  HA
             27B                     x = 250              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 250        y = 300             8                HA
             27F                  x = 250        y = 300            15                HA
             26N                  x = 300        y = 350             8                VA
             26J                  x = 300        y = 350            25                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 19 HONDA                                                 Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 11 von 13

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FK1
       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

        Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 195              y = 320                  VA
             26B                     x = 245              y = 370                  VA
             27I                     x = 245              y = 360                  HA
             27B                     x = 295              y = 410                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 295        y = 410             8                HA
             27F                  x = 295        y = 410            30                HA
             26N                  x = 245        y = 370             8                VA
             26J                  x = 245        y = 370            27                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 19 HONDA                                                 Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 12 von 13

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     RW
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0265*..
       Handelsbez.:     CR-V

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27B                     x = 300              y = 300                  HA
             27I                     x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 300            20                VA
             26N                  x = 300         y300               8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 19 HONDA                                                 Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 13 von 13

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FC
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3633*..
       Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 250              y = 300                  VA
             26B                     x = 300              y = 350                  VA
             27I                     x = 200              y = 250                  HA
             27B                     x = 250              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 250        y = 300             8                HA
             27F                  x = 250        y = 300            15                HA
             26N                  x = 300        y = 350             8                VA
             26J                  x = 300        y = 350            25                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.