Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
							               Gutachten 366-0333-18-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
               ANLAGE: 19 HONDA                                                     Radtyp: TTA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 25.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 13

                               Fahrzeughersteller              HONDA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTA70BP38B641           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        750      2290    03/19
               TTA70BP38D641           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        750      2290    03/19
               TTA70SA38B641           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        750      2290    03/19
               TTA70SA38D641           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        750      2290    03/19
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 52508*06




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJH5


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FD3;
                                                            FK; FK1; FK2; FK3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RW
                                                            110 Nm für Typ : DC2; EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8;
                                                            EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1; RA3; RD1; RD3; ZF1
                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17        91      11A; 24J; 51J            Kombi; Frontantrieb;
                CW3          e6*2001/116*0122*..           215/55R17        94      11A; 24J; 51J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/50R17        94      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           235/45R17        94      11A; 24J                 721; 725; 73C; 74A;
                                                           235/50R17        96      11A; 21P; 21S; 22I;      74P; 76S; 4DT
                                                                                    24C; 24M
                                                                  245/45R17 95      11A; 24J; 24M




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0333-18-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
               ANLAGE: 19 HONDA                                                 Radtyp: TTA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 2 von 13
               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 205/50R17      89      11A; 26P                CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
               FK           e6*2007/46*0256*..           215/45R17      87      11A; 26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/50R17      91      11A; 26N; 26P           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         225/45R17      91      11A; 26P                721; 725; 73C; 74A;
                                                         235/45R17      94      11A; 26N; 26P           74P; 76S; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FD3          e11*2001/116*0271*.. 70    205/50R17 89             11A; 21B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       215/45R17 87             11A; 21P                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       225/45R17 91             11A; 21B                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; SC4

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 205/50R17     89      11A; 24J; 26B           ab
               FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17     87W     11A; 26P; 5ET           e11*2001/116*0255*07;
               FK3          e11*2001/116*0257*..          225/45R17     91      11A; 24J; 26B           ab
                                                          235/45R17     94      11A; 24J; 26B; 26N;     e11*2001/116*0256*07;
                                                                                27I                     ab
                                                                                                        e11*2001/116*0257*06;
§22 52508*06




                                                                                                        CIVIC TOURER;
                                                                                                        Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76S; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RW           e6*2007/46*0265*..    127       235/65R17   104     11A; 245                Frontantrieb;
                                                            245/65R17   107     11A; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/60R17   106     11A; 24J; 248; 26N      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            265/60R17   108     11A; 24C; 24M; 26N      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76S; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZF1          e11*2007/46*0100*.. 84 - 89     195/45R17   81      51J                     2-türig; Frontantrieb;
                                                            205/45R17   84      11A; 21P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/40R17   83      11A; 21P; 22I; 245      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            215/45R17   87      11A; 21P; 22I; 245      721; 725; 73C; 74A;
                                                            225/40R17   86      11A; 21B; 22I; 24J      74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0333-18-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
               ANLAGE: 19 HONDA                                                 Radtyp: TTA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 3 von 13
               Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
               CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 215/50R17      91     11A; 24J; 24M; 51J         Stufenheck;
               CU3          e6*2001/116*0115*..           215/55R17      94     11A; 24J; 24M; 51J         Frontantrieb;
                                                          225/50R17      94     11A; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/45R17      94     11A; 24J; 24M              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          235/50R17      96     11A; 21P; 21S; 22I;        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                24C; 24D                   74P; 76S; 4DT
                                                             245/45R17 95       11A; 24J; 24M

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA      CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
               EP1          e11*98/14*0173*..      66 - 81  205/40R17    80     5DA                        10B; 11B; 11G; 11H;
               EP2          e11*98/14*0174*..               205/40R17    84                                12A; 51A; 71C; 71K;
               EP4          e11*98/14*0188*..      66 - 118 205/45R17    84                                721; 725; 73C; 74A;
               EU5          e11*98/14*0158*..               215/40R17    83     11A; 22I                   74P
               EU6          e11*98/14*0159*..               215/45R17           11A; 21P; 22I; 51G
               EU7          e11*98/14*0160*..
               EU8          e11*98/14*0161*..
               EU9          e11*98/14*0189*..
               EV1          e11*2001/116*0198*..
               EP3          e11*98/14*0175*..      147       205/45R17 84       11A; 21B; 22B              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/40R17 83       11A; 21B; 22B; 24J;        12A; 51A; 71C; 71K;
§22 52508*06




                                                                                24M                        721; 725; 73C; 74A;
                                                             215/45R17          11A; 21B; 22B; 24J;        74P
                                                                                24M; 51G

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
               RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 225/50R17-94             11A; 22B; 22F; 24C;        10B; 11B; 11G; 11H;
               RD3          e6*98/14*0076*..                                    24D; 367                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       245/45R17-95             11A; 22B; 22F; 24C;        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                24D; 367                   74P
               RD8           e11*98/14*0190*..     110       225/55R17 97       11A; 22B; 24J; 24M         ab e11*98/14*0190*02;
                                                             235/55R17 99       11A; 22B; 22H; 24C;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24M                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           74P
               RD8           e11*98/14*0190*..     110       225/50R17   94     11A;   22B;   24C;   24D   nur bis
                                                             225/55R17   97     11A;   22B;   24C;   24D   e11*98/14*0190*01;
                                                             235/50R17   96     11A;   22B;   24C;   24D   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             245/45R17   95     11A;   22B;   24C;   24D   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           74P
               RD9           e11*2001/116*0234*.. 103        225/55R17 97       11A; 22B; 24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/55R17 99       11A; 22B; 22H; 24C;        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                24M                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0333-18-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
               ANLAGE: 19 HONDA                                                 Radtyp: TTA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 13
               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RE5          e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/65R17     102     11A; 24J; 27I           ab
               RE6          e11*2001/116*0302*..          235/55R17     99      11A; 24J; 27I           e11*2001/116*0301*06;
                                                          235/60R17     102     11A; 24J; 27I           ab
                                                          245/55R17     102     11A; 24C; 24M; 27B      e11*2001/116*0302*06;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76S; 77E
               RE5           e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/65R17 102       11A;   24J              bis
               RE6           e11*2001/116*0302*..           235/55R17 99        11A;   24J              e11*2001/116*0301*05;
               RE7           e11*2001/116*0322*..           235/60R17 102       11A;   24J              bis
                                                            245/55R17 102       11A;   22I; 24C; 24M    e11*2001/116*0302*05;
                                                            255/50R17 101       11A;   22I; 24C; 24M    Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76S; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 52508*06




               BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110    205/50R17   89                              10B; 11B; 11G; 11H;
               BE3          e6*2001/116*0100*..             215/45R17   87      5ET                     12A; 51A; 71C; 71K;
               BE5          e6*2001/116*0104*..             215/45R17   91                              721; 725; 73C; 74A;
                                                            225/45R17   90      11A; 24J; 24M           74P
                                                            235/45R17   93      11A; 21P; 24J; 24M

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA HR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GH1          e6*98/14*0062*..  77 - 91       215/50R17-91        11A; 24C; 24D           10B; 11B; 11G; 11H;
               GH2          e6*98/14*0063*..                225/45R17 91        11A; 24J; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
               GH3          e6*98/14*0067*..                                                            721; 725; 73C; 74A;
               GH4          e6*98/14*0068*..                                                            74P

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA INTEGRA TYPE R
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               DC2          e6*95/54*0052*..  140    205/40R17-80               11A; 21B; 22B; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24M                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            215/40R17-83        11A; 21B; 22B; 24J;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                24M; 367                74P
                                                            225/35R17-82        11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                                24D

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA SHUTTLE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RA1          e6*93/81*0002*..  110   235/45R17-93                11A; 22B; 24D; 24J      10B; 11B; 11G; 11H;
               RA3          e6*95/54*0050*..                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0333-18-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
               ANLAGE: 19 HONDA                                                 Radtyp: TTA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 13


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
§22 52508*06




               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0333-18-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
               ANLAGE: 19 HONDA                                                  Radtyp: TTA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 13
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
§22 52508*06




                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0333-18-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
               ANLAGE: 19 HONDA                                                  Radtyp: TTA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 13
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Bet riebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
§22 52508*06




                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 900kg.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0333-18-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
               ANLAGE: 19 HONDA                                                  Radtyp: TTA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 13
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                    Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                    3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                    eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                    B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
§22 52508*06




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0333-18-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
               ANLAGE: 19 HONDA                                                 Radtyp: TTA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 13


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FK
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0256*..
                      Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 300                  VA
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52508*06




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 300            15                HA
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 350            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0333-18-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
               ANLAGE: 19 HONDA                                                 Radtyp: TTA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 13

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     RW
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0265*..
                      Handelsbez.:     CR-V

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            20                VA
§22 52508*06




                            26N                  x = 300         y300               8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0333-18-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
               ANLAGE: 19 HONDA                                                 Radtyp: TTA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 13

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FK1
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
                      Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                       Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
               Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 195              y = 320                  VA
                            26B                     x = 245              y = 370                  VA
                            27I                     x = 245              y = 360                  HA
                            27B                     x = 295              y = 410                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52508*06




                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 295        y = 410             8                HA
                            27F                  x = 295        y = 410            30                HA
                            26N                  x = 245        y = 370             8                VA
                            26J                  x = 245        y = 370            27                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0333-18-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
               ANLAGE: 19 HONDA                                                   Radtyp: TTA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 25.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 13

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     RE5
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0301*..
                      Handelsbez.:     HONDA CR-V

                      Variante(n):     Allradantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                            26B                         x = 260              y = 270              VA
                            26P                         x = 210              y = 220              VA
                            27B                         x = 330              y = 450              HA
                            27I                         x = 280              y = 420              HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
§22 52508*06




                                                 von [mm]       bis [mm]          um [mm]
                            27F                   x = 330        y = 450             15                HA
                            27H                   x = 330        y = 450              8                HA
                            26J                   x = 260        y = 270             15                VA
                            26N                   x = 260        y = 270              8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0333-18-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
               ANLAGE: 19 HONDA                                                 Radtyp: TTA7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 13

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FC
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3633*..
                      Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 300                  VA
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52508*06




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 300            15                HA
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 350            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.