Gutachten 366-0333-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 37 KIA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024
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Fahrzeughersteller KIA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTA70BP38B671 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 750 2290 03/19
TTA70BP38D671 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 750 2290 03/19
TTA70SA38B671 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 750 2290 03/19
TTA70SA38D671 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 750 2290 03/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 52508*09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DE; (Kegelbund)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : GE; PSEV;
SLS; SG2; AM; FG; JE; SL; UM; JF; LD; QL; XM FL; TF; PS; JES;
XM; UP; SK3; DE
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM
107 Nm für Typ : FG; SK3; SL; SLS; XM FL
108 Nm für Typ : PS; PSEV; TF; UM
110 Nm für Typ : GE; JE; JES; JF; LD; UP
120 Nm für Typ : DE; QL; SG2; XM
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 37 KIA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024
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Verkaufsbezeichnung: CARENS,UN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FG e4*2001/116*0114*.. 84 - 107 205/50R17 93 51J Frontantrieb;
205/55R17 91 11A; 22M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 22M; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
51J 721; 725; 73C; 74A;
215/55R17 94 11A; 22M; 24J; 24M; 74P
51J
225/45R17 91
225/50R17 94 11A; 22L; 24J; 24M
235/45R17 94 11A; 22M; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: KIA CARNIVAL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UP e11*98/14*0112*.. 106 - 110 235/45R17 97 11A; 24J ab e11*98/14*0112*11;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: KIA MAGENTIS, MG, OPTIMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE e4*2001/116*0100*.. 100 - 106 205/50R17 89 51J nur bis
100 - 138 215/50R17 91 11A; 24J e4*2001/116*0100*06;
§22 52508*09
225/45R17 90 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R17 93 11A; 24J 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: KIA OPIRUS,GH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LD e4*2001/116*0075*.. 137 - 149 225/55R17 97 KA3 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 96W KA3; 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
245/50R17 99 KA3; 11A; 21P; 22I; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 24M 74P
Verkaufsbezeichnung: KIA SPORTAGE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JE e4*2001/116*0089*.. 82 - 129 225/55R17 97 11A; 24K Allradantrieb;
JES e4*2001/116*0120*.. 235/55R17 99 11A; 24D; 24O Frontantrieb;
245/50R17 99 11A; 24D; 24O 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 37 KIA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024
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Verkaufsbezeichnung: NIRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SG2 e9*2018/858*11241*.. 68 - 78 205/50R17 89 11A; 24J; 24M; 26B; Frontantrieb; Hybrid;
27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R17 91 11A; 24J; 24M; 26B; 12A; 51A; 7P1; 71C;
27H; 27I 71K; 721; 725; 73C;
215/50R17 91 11A; 24J; 24M; 26B; 74A; 74P; 76S
27B; 27H
215/55R17 94 11A; 24J; 24M; 26B;
27B; 27H
225/50R17 94 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27F
235/45R17 94 11A; 24J; 24M; 26B;
27B; 27H
235/50R17 96 11A; 24C; 24D; 26B;
26N; 27B; 27F
245/45R17 95 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27F
SG2 e9*2018/858*11241*.. 50 - 59 215/55R17 94 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb; Elektro;
26B; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 7P1; 71C;
26B; 26N; 27B; 27F 71K; 721; 725; 73C;
235/50R17 96 11A; 24C; 24D; 26B; 74A; 74P; 76S
26N; 27B; 27F
§22 52508*09
245/45R17 95 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: Niro, Niro Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DE e4*2007/46*1139*.. 27 - 29 215/55R17 94 11A; 24J; 24M; 26B; nicht Niro Plus;
26N; 27H Frontantrieb;
225/50R17 94 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27F 12A; 51A; 7MX; 71C;
235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C;
26B; 26J; 27F 74A; 74P
245/45R17 95 11A; 24J; 24M; 26B;
26N; 27F
DE e4*2007/46*1139*.. 77 205/50R17 89 11A; 26P; 27H nicht Niro Plus;
205/55R17 91 11A; 26B; 27H Frontantrieb;
215/50R17 91 11A; 248; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R17 94 11A; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 7MX; 71C;
27H 71K; 721; 725; 73C;
225/50R17 94 11A; 24J; 24M; 26B; 74A; 74P; 76S
26N; 27F
235/45R17 94 11A; 248; 26P; 27H
235/50R17 96 11A; 24J; 24M; 26B;
26J; 27F
245/45R17 95 11A; 24J; 24M; 26B;
26N; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 37 KIA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024
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Verkaufsbezeichnung: Optima
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JF e4*2007/46*1018*.. 99 - 132 205/55R17 91 11A; 24J; 248; 26P Kombi; Limousine;
215/50R17 91 11A; 24J; 24M; 26N; Frontantrieb;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R17 94 11A; 24J; 24M; 26N; 12A; 51A; 7MX; 71C;
26P 71K; 721; 725; 73C;
225/50R17 94 11A; 24M; 241; 246; 74A; 74P; 76S
26B; 26N; 27H
225/55R17 97 11A; 24M; 241; 246;
26B; 26N; 27H
235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27H
245/45R17 95 11A; 24M; 241; 246;
26B; 26N; 27H
245/50R17 99 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: OPTIMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TF e4*2007/46*0255*.. 100 - 121 205/55R17 91 Limousine; Stufenheck;
215/50R17 91 11A; 248 Frontantrieb;
215/55R17 94 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 12A; 51A; 7AK; 71C;
§22 52508*09
225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26P 71K; 721; 725; 73C;
235/45R17 94 11A; 248 74A; 74P; 76S; 4CQ
235/50R17 96 11A; 24J; 24M; 26P
245/45R17 95 11A; 24J; 248; 26P;
67R; 67T
Verkaufsbezeichnung: SORENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UM e4*2007/46*0894*.. 136 - 204 225/65R17 102 11A; 26B; 27I Allradantrieb;
225/70R17 108 11A; 26P; 27I Frontantrieb;
235/65R17 11A; 26P; 27I; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 82T; 4CT
XM e11*2001/116*0358*.., 110 - 145 235/65R17 104 MPV; Allradantrieb;
e11*2007/46*0141*..
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 4CQ
XM FL e11*2007/46*0634*.. 110 - 204 235/65R17 104 11A; 245; 248 Kombi; Allradantrieb;
245/60R17 108 11A; 245; 248; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
255/60R17 106 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 573; 71C;
27I 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 4CT
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 37 KIA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024
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Verkaufsbezeichnung: SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 205/50R17 89 11A; 24J; 248; 51J Frontantrieb;
e4*2007/46*0133*.. 215/45R17 87 11A; 24J; 248; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R17 94 11A; 24C; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A;
54F 74P; 76S; 4CQ
235/45R17 94 11A; 24J; 248
245/45R17 95 11A; 24C; 244; 247
PS e4*2007/46*0825*.. 91 - 113 205/50R17 89 11A; 248; 26P nur mit Radabdeckung
205/55R17 91 11A; 248; 26P Serie; Frontantrieb;
215/50R17 91 11A; 248; 26N; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71C; 71K;
215/55R17 94 11A; 248; 26B; 26N; 721; 725; 73C; 74A;
27H 74P; 76S; 4B9
225/50R17 94 11A; 244; 245; 26B;
26N; 27H
235/45R17 94 11A; 248; 26N; 26P;
27H
235/50R17 96 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27F
245/45R17 95 11A; 244; 245; 26B;
26N; 27H
e4*2007/46*0825*..
§22 52508*09
PS 24 - 113 205/50R17 89 11A; 24J; 248; 26P Ohne
PSEV e9*2007/46*6160*.. 205/55R17 91 11A; 24J; 248; 26P Radhausverbreiter.
215/50R17 91 11A; 241; 244; 246; Serie; Frontantrieb;
247; 26N; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R17 94 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71C; 71K;
247; 26B; 26N; 27H 721; 725; 73C; 74A;
225/50R17 94 11A; 24C; 244; 247; 74P; 76S; 4B9
26B; 26N; 27H
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246;
247; 26N; 26P; 27H
235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
245/45R17 95 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27H
SK3 e4*2007/46*1365*.. 27 - 29 215/55R17 94 11A; 24J; 248; 26P; Frontantrieb;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 7MX; 71C;
247; 26B; 26N; 27H 71K; 721; 725; 73C;
235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247; 74A; 74P
26B; 26N; 27F
245/45R17 95 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 37 KIA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024
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Verkaufsbezeichnung: Sportage
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
QL e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 215/60R17 96 11A; 248 Allradantrieb;
215/65R17 99 11A; 248; 26P Frontantrieb;
225/60R17 99 11A; 24J; 24M; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I 12A; 51A; 7OT; 71C;
235/55R17 99 11A; 24J; 24M; 26P; 71K; 721; 725; 73C;
27I 74A; 74P
235/60R17 102 11A; 24J; 24M; 26B;
26N; 27H; 27I
245/55R17 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: SPORTAGE,SL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SL e11*2007/46*0166*.. 85 - 135 215/60R17 96 51J Allradantrieb;
215/65R17 99 51J Frontantrieb;
225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R17 99 12A; 51A; 573; 7AM;
235/55R17 99 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76S;
4AY
Verkaufsbezeichnung: SPORTAGE,SL,SLS
§22 52508*09
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SLS e11*2007/46*0136*.. 85 - 135 215/60R17 96 51J Allradantrieb;
215/65R17 99 51J Frontantrieb;
225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R17 99 12A; 51A; 573; 7AM;
235/55R17 99 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76S;
4AY
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 37 KIA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024
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den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
§22 52508*09
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontsc hürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
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246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 52508*09
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFI ZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausrei chend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
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24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerk annten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMM ER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§22 52508*09
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen.
4AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 3M000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4B9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 B2100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N9
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Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
werden.
4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
§22 52508*09
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaft länge zu
beachten.
§22 52508*09
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 2S410 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 D9100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstk ontrollsystem verwendet
werden.
7P1) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52940 CG100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 37 KIA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024
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82T) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser ab 340mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
KA3) Um eine ausreichende Freigängigkeit für die Reifen in den vorderen Radhäusern zu gewährleisten, muß
der Federweg durch den Einbau des Federwegsbegrenzers Stärke 10,0 mm (KIA -Teile-Nr.:
ZK3F037501) reduziert werden - sofern serienmäßig nicht vorhanden.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
§22 52508*09
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 37 KIA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: QL
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3139*..
Handelsbez.: Sportage
Variante(n): ---
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 220 y = 260 HA
26B x = 270 y = 280 VA
27B x = 270 y = 310 HA
26P x = 220 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52508*09
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 270 y = 280 8 VA
26J x = 270 y = 280 26 VA
27H x = 270 y = 310 8 HA
27F x = 270 y = 310 27 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 37 KIA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: DE
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1139*..
Handelsbez.: Niro, Niro Plus
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 270 VA
26P x = 200 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 270 8 VA
§22 52508*09
26J x = 250 y = 270 24 VA
27H x = 270 y = 280 8 HA
27F x = 270 y = 280 27 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 37 KIA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024
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Seite: 15 von 25
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: SG2
Genehm.Nr.: e9*2018/858*11241*..
Handelsbez.: NIRO
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 250 VA
26P x = 220 y = 200 VA
27B x = 280 y = 350 HA
27I x = 230 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52508*09
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 250 15 VA
26N x = 270 y = 250 8 VA
27F x = 280 y = 350 25 HA
27H x = 280 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 37 KIA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: DE
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1139*..
Handelsbez.: Niro, Niro Plus
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 270 VA
26P x = 200 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 270 8 VA
§22 52508*09
26J x = 250 y = 270 24 VA
27H x = 270 y = 280 8 HA
27F x = 270 y = 280 27 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 37 KIA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: SG2
Genehm.Nr.: e9*2018/858*11241*..
Handelsbez.: NIRO
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 250 VA
26P x = 220 y = 200 VA
27B x = 280 y = 350 HA
27I x = 230 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52508*09
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 250 25 VA
26N x = 270 y = 250 8 VA
27F x = 280 y = 350 30 HA
27H x = 280 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 37 KIA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: SK3
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1365*..
Handelsbez.: SOUL
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 280 VA
26P x = 250 y = 230 VA
27B x = 300 y = 255 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 52508*09
26J x = 300 y = 280 20 VA
26N x = 300 y = 280 8 VA
27F x = 300 y = 255 20 HA
27H x = 300 y = 255 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 37 KIA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: JF
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1018*..
Handelsbez.: Optima
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 28 VA
§22 52508*09
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 25 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 37 KIA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: TF
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0255*..
Handelsbez.: OPTIMA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 270 VA
26P x = 230 y = 220 VA
27B x = 300 y = 380 HA
27I x = 250 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52508*09
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 270 21 VA
26N x = 280 y = 270 8 VA
27F x = 300 y = 380 26 HA
27H x = 300 y = 380 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 37 KIA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024
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Seite: 21 von 25
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: PS
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0825*..
Handelsbez.: SOUL
Variante(n): Frontantrieb, Ohne Radhausverbreiter. Serie
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 290 y = 240 VA
26B x = 340 y = 290 VA
27I x = 250 y = 290 HA
27B x = 300 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52508*09
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 340 y = 290 8 VA
26J x = 340 y = 290 23 VA
27H x = 300 y = 340 8 HA
27F x = 300 y = 340 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 37 KIA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024
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Seite: 22 von 25
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: XM FL
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0634*..
Handelsbez.: SORENTO
Variante(n): Allradantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 165 y = 180 VA
26B x = 215 y = 230 VA
27I x = 315 y = 325 HA
27B x = 365 y = 375 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52508*09
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 365 y = 375 6 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 37 KIA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024
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Seite: 23 von 25
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: UM
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0894*..
Handelsbez.: SORENTO
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
27B x = 300 y = 325 HA
27I x = 250 y = 275 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52508*09
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 8 VA
26N x = 300 y = 300 5 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 37 KIA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024
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Seite: 24 von 25
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: QLE
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3144*..
Handelsbez.: KIA SPORTAGE
Variante(n): ---
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 280 VA
27I x = 220 y = 260 HA
27B x = 270 y = 310 HA
26P x = 220 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52508*09
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 270 y = 280 8 VA
26J x = 270 y = 280 26 VA
27H x = 270 y = 310 8 HA
27F x = 270 y = 310 27 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 37 KIA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024
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Seite: 25 von 25
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: QLE
Genehm.Nr.: e5*2007/46*1081*..
Handelsbez.: KIA SPORTAGE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 280 VA
27I x = 220 y = 260 HA
27B x = 270 y = 310 HA
26P x = 220 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52508*09
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 270 y = 280 8 VA
26J x = 270 y = 280 26 VA
27H x = 270 y = 310 8 HA
27F x = 270 y = 310 27 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.