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							Gutachten 366-0333-18-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA                                                     Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 20.08.2021
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                Fahrzeughersteller              MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                Europe




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
TTA70BP38B671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        750      2290    03/19
TTA70BP38D671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        750      2290    03/19
TTA70SA38B671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        750      2290    03/19
TTA70SA38D671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        750      2290    03/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                             Europe
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; ER; ERE; GE; GF;
                                             GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF; LW; LWD; SE;
                                             TA
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
                                             126 Nm für Typ : DJ1
                                             130 Nm für Typ : BP; BPE
                                             133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
                                             135 Nm für Typ : DM
                                             140 Nm für Typ : BL
 Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-30
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
 DM           e13*2007/46*2041*.. 85 - 137 215/60R17         96     11A; 245                  Kombilimousine;
                                           225/55R17         97     11A; 24J; 248; 26P        Frontantrieb; inkl.
                                           225/60R17         99     11A; 24J; 248; 26P        Hybrid;
                                           235/55R17         99     11A; 24J; 248; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 7OX; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76S



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA                                                 Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/60R17     99    122                       inkl. Mj.2015; nur CX-
KF           e13*2007/46*1803*..           225/65R17     102   122                       5; Allradantrieb;
                                           235/60R17     102   11A; 12O; 245             Frontantrieb;
                                           235/65R17     104   11A; 12O; 245             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/55R17     102   11A; 12A; 24J; 248        51A; 573; 7AS; 71C;
                                           255/55R17     104   11A; 12A; 24J; 24M        71K; 721; 725; 73C;
                                           255/60R17     106   11A; 12A; 24J; 24M        74A; 74P; 76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/65R17 104      11A; 24J; 24M; 52J        Allradantrieb;
ERE          e13*2007/46*1109*..            255/60R17 106      11A; 22I; 24C; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               52J                       12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  100 - 104 225/50R17       94    11A; 22I; 24J; 24M        nur ab
                                         235/45R17       94    11A; 24J; 24M             e1*98/14*0118*02;
                                         245/45R17       95    11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                               104       225/45R17       94    Ottomotor                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
LW            e1*98/14*0118*..     88 - 90   235/45R17-93      11A; 24J; 24M             nur bis
LWD           e1*98/14*0165*..                                                           e1*98/14*0118*01;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 205/40R17 84            11A; 21B; 22B; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..                                  5EA                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                       205/45R17 88            11A; 21B; 22B; 24D;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               24J; 54F                  74P
                                             215/40R17 87      11A; 21B; 22B; 24D;
                                                               24J
                                             225/35R17 86      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                               24D
                                   74 - 84   225/35R17 82      nicht Dieselmotor; 11A;
                                                               21B; 22B; 24C; 24D;
                                                               5DK
                                   74 - 96   215/40R17 83      nicht Dieselmotor; 11A;
                                                               21B; 22B; 24D; 24J;
                                                               5DW




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA                                                 Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17          51G; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/45R17 93       MCS                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                            245/45R17 95       MCS                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA      TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..       91 - 149 225/60R17 99      11A; 24K; 51J             Allradantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..                 235/55R17 103    11A; 24K                  Frontantrieb;
EP2          e13*2001/116*0092*..   145 - 149 235/65R17 104    11A; 24K; 54F             10B; 11B; 11G; 11H;
EP2R         e13*2001/116*0090*..                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 215/40R17             11A; 22B; 22F; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
              G138                                             631                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             245/35R17         11A; 22B; 22F; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               24M; 631; 66H             74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
TA           e13*95/54*0002*.., 105 - 123 225/45R17-90         11A; 22B; 24J; 24M        Nur Vorderachslenkung;
             G517               105 - 155 225/45R17            11A; 22B; 24J; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               631                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             235/45R17-93      11A; 21B; 22B; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               24M                       74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2, MAZDA CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/50R17 91          11A; 24J; 248             Mazda CX-3; Kombi;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 191         205/50R17 89      11A; 22B; 24J; 24M;       Mazda 3 MPS;
                                                               52J                       Schrägheck;
                                             215/45R17 87      11A; 22I; 24J; 52J        Frontantrieb;
                                             225/45R17 91      11A; 22B; 24J; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               52J                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S; 76Z




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA                                                 Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/50R17       89   11A; 22B; 24J; 24M       Stufenheck;
                                          215/45R17       87   11A; 22B; 24J; 24M       Schrägheck;
                                          225/45R17       90   11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/45R17       93   11A; 21B; 22B; 24C;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               24M                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P
BL            e11*2001/116*0262*.. 76 - 111   205/50R17 8911A;       21B; 21N; 22B;     bis Mj.2013;
BLE           e13*2007/46*1071*..                         22H;       24J; 248           Stufenheck;
                                   76 - 136 205/50R17 89W 11A;       21B; 21N; 22B;     Schrägheck;
                                                          22H;       24J; 248           Frontantrieb;
                                            215/45R17 91  11A;       21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                              225/45R17 91     11A;  21B; 21N; 22B;     71K; 721; 725; 73C;
                                                               22H;  24J; 248           74A; 74P; 76S; 77E
                                              235/45R17 94     11A;  21B; 21N; 22B;
                                                               22H;  242; 245; 248
BL            e11*2001/116*0262*.. 191        205/50R17        11A;  21B; 21N; 22B;     bis Mj.2013;
                                                               22H;  24J; 248; 51G;     Schrägheck;
                                                               52J
                                              215/45R17 91     11A; 21P; 22I; 24J;       Frontantrieb;
                                                               248; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91     11A; 21B; 21N; 22B;       12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                               22H; 24J; 248; 52J        71K; 721; 725; 73C;
                                              235/45R17 94     11A; 21B; 21N; 22B;       74A; 74P; 76S; 76Z;
                                                               22H; 242; 245; 248;       77E
                                                               52J
BL            e11*2001/116*0262*.. 74 - 121   205/50R17 89     11A; 24J; 248; 26B;       ab Mj.2013; ab
                                                               26N; 27B                  e11*2001/116*0262*10;
                                              205/55R17 91     11A; 24J; 248; 26B;       (Typ BM/BN);
                                                               26N; 27B                  Limousine; Schrägheck;
                                              215/50R17 91     11A; 24J; 248; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26J; 27B                  12A; 51A; 7AS; 71C;
                                              225/50R17 94     11A; 242; 244; 245;       71K; 721; 725; 73C;
                                                               247; 26B; 26J; 27B;       74A; 74P; 76S; 77E
                                                               27H
                                              235/45R17 94     11A; 24J; 248; 26B;
                                                               26J; 27B

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.., 106           215/40R17 87  Nur bis 975 kg zul.     Schrägheck 4-türig;
              G878                                          Achslast; 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 87W 11A; 22B; 24J; 5ET      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    74P
BJ            e1*98/14*0094*..     96         205/40R17 80  11A; 22B; 24M           Schrägheck;
BJD           e1*98/14*0181*..                215/40R17 83  11A; 21B; 22B; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24M                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/35R17-82  11A; 21B; 22B; 22F;     721; 725; 73C; 74A;
                                                            24D; 24J                74P



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA                                                 Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91        11A; 21P; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             215/45R17 91      11A; 22I; 24J; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                             225/45R17 91      11A; 21P; 22I; 24J;       74P
                                                               24M
                                             235/45R17 93      11A; 21P; 22B; 24C;
                                                               24D
CW            e1*2007/46*0433*..   85 - 110 205/50R17 93       11A; 21B; 22B; 24J;       Kombi; Frontantrieb;
                                                               248; 271                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/45R17 91      11A; 21B; 22B; 24J;       12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                               270                       71K; 721; 725; 73C;
                                             225/45R17 91      11A; 21B; 22B; 24J;       74A; 74P
                                                               248; 271
                                             235/45R17 94      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                               248; 260; 271

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 215/45R17 87W 11A; 22B; 24J; 24M;             Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                        5ET                             Schrägheck;
                                           215/45R17 91  11A; 22B; 24J; 24M              Allradantrieb;
                                           225/45R17 90  11A; 22B; 24J; 24M              Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/50R17 91         11A; 22I; 24C; 24D;       nur bis
GHE          e13*2007/46*1075*..                               51J                       e13*2007/46*1075*01;
                                          205/55R17 91         11A; 21P; 22I; 22M;       nur bis
                                                               24C; 24D; 51J             e1*2001/116*0448*05;
                                             215/50R17 91      11A; 21P; 22B; 22M;       Schrägheck;
                                                               24C; 24D                  Frontantrieb; nur
                                            225/45R17 91       11A; 22I; 24C; 24D        Mazda 6;
                                   88 - 136 205/50R17 91W      11A; 22I; 24C; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               51J                       12A; 51A; 7AS; 71C;
                                             205/55R17 91W     11A; 21P; 22I; 22M;       71K; 721; 725; 73C;
                                                               24C; 24D; 51J             74A; 74P; 76S; 77E
                                             215/50R17 91W     11A; 21P; 22B; 22M;
                                                               24C; 24D
                                             225/45R17 91W     11A; 22I; 24C; 24D
                                             225/50R17 94      11A; 21B; 22B; 22L;
                                                               24C; 24D
                                             235/45R17 94      11A; 21P; 22B; 22M;
                                                               24C; 24D; 68A




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA                                                 Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 225/50R17     94    11A; 26P; 27I             ab Mj.2012; inkl.
GJ           e1*2007/46*1001*..            225/55R17     97    11A; 26P; 27I             Mj.2015; Kombi;
                                           235/50R17     96    11A; 245; 26B; 27B        Stufenheck;
                                           235/55R17     99    11A; 245; 26B; 27B        Allradantrieb;
                                           245/50R17     99    11A; 24J; 248; 26B;       Frontantrieb; nur
                                                               26N; 27B; 27H             Mazda 6;
                                             255/50R17 101     11A; 241; 246; 248;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26B; 26N; 27B; 27H        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S; 77E
GH            e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/60R17 99 122                             inkl. Mj.2015; nur CX-
                                           225/65R17     102
                                                         122                             5; Allradantrieb;
                                           235/60R17     102
                                                         11A; 12O; 245                   Frontantrieb;
                                           235/65R17     104
                                                         11A; 12O; 245                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/55R17     102
                                                         11A; 12A; 24J; 248              51A; 573; 7AS; 71C;
                                           255/55R17     104
                                                         11A; 12A; 24J; 24M              71K; 721; 725; 73C;
                                           255/60R17     106
                                                         11A; 12A; 24J; 24M              74A; 74P; 76S; 77E
GH            e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R17     91
                                                         11A; 21P; 22I; 22M;             ab
GHE           e13*2007/46*1075*..                        241; 246; 248; 51J              e13*2007/46*1075*02;
                                           215/50R17 91  11A; 21B; 21N; 22B;             ab
                                                         22M; 241; 246; 248              e1*2001/116*0448*06;
                                           225/45R17 91  11A; 21P; 22I; 22M;             bis Mj.2012;
                                                         241; 246; 248                   Stufenheck;
                                  88 - 132 205/50R17 93  11A; 21P; 22I; 22M;             Schrägheck;
                                                         241; 246; 248; 51J              Frontantrieb; nur
                                           205/55R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M;             Mazda 6;
                                                         241; 246; 248; 51J              10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/50R17 91W 11A; 21B; 21N; 22B;             12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                         22M; 241; 246; 248              71K; 721; 725; 73C;
                                           215/55R17 94  11A; 21B; 21N; 22B;             74A; 74P; 76S; 77E
                                                         22M; 241; 246; 248
                                           225/45R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M;
                                                         241; 246; 248
                                           225/50R17 94  11A; 21B; 21N; 22B;
                                                         22L; 24C; 244; 247
                                           235/45R17 94  11A; 21B; 21N; 22B;
                                                         22M; 241; 246; 248;
                                                         68A
GH            e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 205/50R17 91  11A; 21T; 22I; 24C;             bis Mj.2012; Kombi;
GHE           e13*2007/46*1075*..                        24D; 51J                        Frontantrieb; nur
                                           205/55R17 91  11A; 21T; 22I; 24C;             Mazda 6;
                                                         24D; 51J                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/50R17 91  11A; 21T; 22B; 24C;             12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                         24D                             71K; 721; 725; 73C;
                                           225/45R17 91  11A; 21T; 22I; 24C;             74A; 74P; 76S; 77E
                                                         24D
                                           225/50R17 94  11A; 21T; 22B; 24C;
                                                         24D
                                           235/45R17 94  11A; 21T; 22B; 24C;
                                                         24D



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA                                                 Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
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                                                                                                   Seite: 7 von 19
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
GJ           e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/50R17      94    11A; 26P; 27I             Kombi; Stufenheck;
                                          225/55R17      97    11A; 26P; 27I             Frontantrieb;
                                          235/50R17      96    11A; 245; 26B; 27B        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/55R17      99    11A; 245; 26B; 27B        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                          245/50R17      99    11A; 24J; 248; 26B;       71K; 721; 725; 73C;
                                                               26N; 27B; 27H             74A; 74P; 76S; 77E
                                             255/50R17 101     11A; 241; 246; 248;
                                                               26B; 26N; 27B; 27H

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen     Auflagen
GE           G104              121           245/35R17-87      11A; 22B; 22G; 24M;    Frontantrieb;
                                                               66H                    Allradlenkung;
                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                      74P
GF            e1*96/27*0055*..     66 - 100 215/40R17 83       Ottomotor; nicht       Stufenheck;
GFD/GWD       e1*98/14*0164*..                                 Dieselmotor; 11A; 21B; Schrägheck;
GF/GW         e1*96/27*0055*..,                                21J; 22B; 22F; 24D;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24J
              e1*98/14*0055*..               215/40R17 87      11A; 21B; 21J; 22B;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               22F; 24D; 24J          721; 725; 73C; 74A;
                                             215/45R17 87      11A; 21B; 21J; 22B;    74P
                                                               22F; 24D; 24J
GFD/GWD       e1*98/14*0164*..     66 - 100 215/40R17 87       11A; 21B; 21J; 22B;    Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW         e1*96/27*0055*..,                                22F; 24D; 24J          zul.Achslast; Kombi;
              e1*98/14*0055*..               215/45R17 87      11A; 21B; 21J; 22B;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               22F; 24D; 24J; 54A     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                      74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 137 205/50R17 89         11A; 24J; 26B; 26N        Limousine;
BPE          e13*2007/46*2249*..          205/55R17 91         11A; 24J; 26B; 26N        Schräghecklimousine;
                                          215/50R17 91         11A; 24J; 248; 26B;       Allradantrieb;
                                                               26J                       Frontantrieb;
                                             225/50R17 94      11A; 24J; 248; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26J; 27H                  12A; 51A; 7G3; 7OX;
                                             235/45R17 94      11A; 24J; 248; 26B;       71C; 71K; 721; 725;
                                                               26J                       73C; 74A; 74P
                                             245/45R17 95      11A; 24J; 248; 26B;
                                                               26J; 27H


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA                                                  Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.08.2021
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       der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
       Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
       gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/ Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA                                                  Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.08.2021
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21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Berei ch
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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       Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
       im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser A nlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s . Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt



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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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      wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
      berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffe ntlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/50R17
                    Hinterachse:                          235/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen



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      Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
MCS) Die Verwendung dieser Reifengröße als Sommerreifen ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, di e
     serienmäßig mit 16 bzw. 17-Zoll-Sommerreifen ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA                                                 Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
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                                                                                                   Seite: 14 von 19


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     BPE
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2249*..
       Handelsbez.:     MAZDA3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 290              y = 325                  VA
             26P                     x = 340              y = 375                  VA
             27B                     x = 285              y = 365                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 285        y = 365             8                HA
             26J                  x = 290        y = 325            30                VA
             26J                  x = 290        y = 325             8                VA
             27F                  x = 285        y = 365            22                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA                                                 Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     BP
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1972*..
       Handelsbez.:     MAZDA3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 290              y = 325                  VA
             26P                     x = 340              y = 375                  VA
             27B                     x = 285              y = 365                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 285        y = 365             8                HA
             26J                  x = 290        y = 325            30                VA
             26J                  x = 290        y = 325             8                VA
             27F                  x = 285        y = 365            22                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA                                                 Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     DM
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2041*..
       Handelsbez.:     MAZDA CX-30

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 320              y = 300                  VA
             26P                     x = 270              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 320        y = 300             8                VA
             26N                  x = 320        y = 300            10                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA                                                 Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     GH
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):     ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27B                     x = 265              y = 400                  HA
             26P                     x = 385              y = 400                  VA
             26B                     x = 400              y = 400                  VA
             27I                     x = 215              y = 350                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 265        y = 400            24                HA
             26N                  x = 400        y = 400             8                VA
             26J                  x = 400        y = 400            24                VA
             27H                  x = 265        y = 400             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA                                                 Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     GJ
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1001*..
       Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):     Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27B                     x = 265              y = 400                  HA
             26P                     x = 385              y = 400                  VA
             26B                     x = 400              y = 400                  VA
             27I                     x = 215              y = 350                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 265        y = 400            24                HA
             26N                  x = 400        y = 400             8                VA
             26J                  x = 400        y = 400            24                VA
             27H                  x = 265        y = 400             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA                                                 Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     BL
       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
       Handelsbez.:     MAZDA 3

       Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 320              y = 375                  VA
             26B                     x = 370              y = 400                  VA
             27I                     x = 300              y = 370                  HA
             27B                     x = 350              y = 400                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 350        y = 400            15                HA
             26N                  x = 370        y = 400             8                VA
             26J                  x = 370        y = 400            30                VA
             27H                  x = 350        y = 400             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.