Gutachten 366-0333-18-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023
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Fahrzeughersteller MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
Europe
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTA70BP38B671 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 750 2290 03/19
TTA70BP38D671 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 750 2290 03/19
TTA70SA38B671 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 750 2290 03/19
TTA70SA38D671 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 750 2290 03/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 52508*08
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
Europe
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; ER; ERE; GE; GF;
GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF; KFE; LW;
LWD; SE; TA
120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
126 Nm für Typ : DJ1
130 Nm für Typ : BP; BPE
133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
135 Nm für Typ : DM
140 Nm für Typ : BL
Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM e13*2007/46*2041*.. 85 - 137 215/60R17 96 11A; 245 Kombilimousine;
225/55R17 97 11A; 24J; 248; 26P Frontantrieb; inkl.
225/60R17 99 11A; 24J; 248; 26P Hybrid;
235/55R17 99 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OX; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/60R17 99 122 inkl. Mj.2015; nur CX-
KF e13*2007/46*1803*.. 225/65R17 102 122 5; Allradantrieb;
235/60R17 102 11A; 12O; 245 Frontantrieb;
235/65R17 104 11A; 12O; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
245/55R17 102 11A; 12A; 24J; 248 51A; 573; 7AS; 71C;
255/55R17 104 11A; 12A; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C;
255/60R17 106 11A; 12A; 24J; 24M 74A; 74P; 76S; 77E
KFE e13*2007/46*1832*.. 110 - 143 225/60R17 99 122 nur CX-5;
225/65R17 102 122 Allradantrieb;
235/60R17 102 11A; 12O; 245 Frontantrieb;
235/65R17 104 11A; 12O; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
245/55R17 102 11A; 12A; 24J; 248 51A; 573; 7AS; 71C;
255/55R17 104 11A; 12A; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C;
255/60R17 106 11A; 12A; 24J; 24M 74A; 74P; 76S; 77E
Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ER e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/65R17 104 11A; 24J; 24M; 52J Allradantrieb;
ERE e13*2007/46*1109*.. 255/60R17 106 11A; 22I; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
52J 12A; 51A; 7AS; 71C;
§22 52508*08
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 76Z
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LW e1*98/14*0118*.. 100 - 104 225/50R17 94 11A; 22I; 24J; 24M nur ab
235/45R17 94 11A; 24J; 24M e1*98/14*0118*02;
245/45R17 95 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
104 225/45R17 94 Ottomotor 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
LW e1*98/14*0118*.. 88 - 90 235/45R17-93 11A; 24J; 24M nur bis
LWD e1*98/14*0165*.. e1*98/14*0118*01;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CP e1*98/14*0116*.. 66 - 96 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
CPD e1*98/14*0161*.. 5EA 12A; 51A; 71C; 71K;
205/45R17 88 11A; 21B; 22B; 24D; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 54F 74P
215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24D;
24J
225/35R17 86 11A; 21B; 22B; 24C;
24D
74 - 84 225/35R17 82 nicht Dieselmotor;
11A; 21B; 22B; 24C;
24D; 5DK
74 - 96 215/40R17 83 nicht Dieselmotor;
11A; 21B; 22B; 24D;
24J; 5DW
Verkaufsbezeichnung: MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SE e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 MCS 12A; 51A; 71C; 71K;
245/45R17 95 MCS 721; 725; 73C; 74A;
74P
§22 52508*08
Verkaufsbezeichnung: MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EP e4*98/14*0044*.. 91 - 149 225/60R17 99 11A; 24K; 51J Allradantrieb;
EPR e4*98/14*0052*.. 235/55R17 103 11A; 24K Frontantrieb;
EP2 e13*2001/116*0092*.. 145 - 149 235/65R17 104 11A; 24K; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
EP2R e13*2001/116*0090*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CA e13*96/79*0028*.., 76 - 106 215/40R17 11A; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
G138 631 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R17 11A; 22B; 22F; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24M; 631; 66H 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TA e13*95/54*0002*.., 105 - 123 225/45R17-90 11A; 22B; 24J; 24M Nur Vorderachslenkung;
G517 105 - 155 225/45R17 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
631 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R17-93 11A; 21B; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
24M 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2, MAZDA CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DJ1 e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/50R17 91 11A; 24J; 248 Mazda CX-3; Kombi;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AS; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BK e1*2001/116*0234*.. 191 205/50R17 89 11A; 22B; 24J; 24M; Mazda 3 MPS;
52J Schrägheck;
215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 52J Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
52J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 76Z
BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/50R17 89 11A; 22B; 24J; 24M Stufenheck;
215/45R17 87 11A; 22B; 24J; 24M Schrägheck;
225/45R17 90 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 725; 73C; 74A;
§22 52508*08
74P
BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22B; bis Mj.2013;
BLE e13*2007/46*1071*.. 22H; 24J; 248 Stufenheck;
76 - 136 205/50R17 89W 11A; 21B; 21N; 22B; Schrägheck;
22H; 24J; 248 Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248 12A; 51A; 7AS; 71C;
225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22B; 71K; 721; 725; 73C;
22H; 24J; 248 74A; 74P; 76S; 77E
235/45R17 94 11A; 21B; 21N; 22B;
22H; 242; 245; 248
BL e11*2001/116*0262*.. 191 205/50R17 11A; 21B; 21N; 22B; bis Mj.2013;
22H; 24J; 248; 51G; Schrägheck;
52J
215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; Frontantrieb;
248; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22B; 12A; 51A; 7AS; 71C;
22H; 24J; 248; 52J 71K; 721; 725; 73C;
235/45R17 94 11A; 21B; 21N; 22B; 74A; 74P; 76S; 76Z;
22H; 242; 245; 248; 77E
52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BL e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/50R17 89 11A; 24J; 248; 26B; ab Mj.2013; ab
26N; 27B e11*2001/116*0262*10;
205/55R17 91 11A; 24J; 248; 26B; (Typ BM/BN);
26N; 27B Limousine; Schrägheck;
215/50R17 91 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27B 12A; 51A; 7AS; 71C;
225/50R17 94 11A; 242; 244; 245; 71K; 721; 725; 73C;
247; 26B; 26J; 27B; 74A; 74P; 76S; 77E
27H
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27B
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA e13*96/27*0023*.., 106 215/40R17 87 Nur bis 975 kg zul. Schrägheck 4-türig;
G878 Achslast; 11A; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J
215/40R17 87W 11A; 22B; 24J; 5ET 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
BJ e1*98/14*0094*.. 96 205/40R17 80 11A; 22B; 24M Schrägheck;
BJD e1*98/14*0181*.. 215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 52508*08
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R17-82 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
24D; 24J 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; 74P
24M
235/45R17 93 11A; 21P; 22B; 24C;
24D
CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 205/50R17 93 11A; 21B; 22B; 24J; Kombi; Frontantrieb;
248; 271 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 7AS; 71C;
270 71K; 721; 725; 73C;
225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; 74A; 74P
248; 271
235/45R17 94 11A; 21B; 22B; 24C;
248; 260; 271
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 215/45R17 87W 11A; 22B; 24J; 24M; Kombi; Stufenheck;
GG1 e11*2001/116*0203*.. 5ET Schrägheck;
215/45R17 91 11A; 22B; 24J; 24M Allradantrieb;
225/45R17 90 11A; 22B; 24J; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/50R17 91 11A; 22I; 24C; 24D; nur bis
GHE e13*2007/46*1075*.. 51J e13*2007/46*1075*01;
205/55R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; nur bis
24C; 24D; 51J e1*2001/116*0448*05;
215/50R17 91 11A; 21P; 22B; 22M; Schrägheck;
24C; 24D Frontantrieb; nur
225/45R17 91 11A; 22I; 24C; 24D Mazda 6;
88 - 136 205/50R17 91W 11A; 22I; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 7AS; 71C;
205/55R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M; 71K; 721; 725; 73C;
24C; 24D; 51J 74A; 74P; 76S; 77E
§22 52508*08
215/50R17 91W 11A; 21P; 22B; 22M;
24C; 24D
225/45R17 91W 11A; 22I; 24C; 24D
225/50R17 94 11A; 21B; 22B; 22L;
24C; 24D
235/45R17 94 11A; 21P; 22B; 22M;
24C; 24D; 68A
GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 225/50R17 94 11A; 26P; 27I ab Mj.2012; inkl.
GJ e1*2007/46*1001*.. 225/55R17 97 11A; 26P; 27I Mj.2015; Kombi;
235/50R17 96 11A; 245; 26B; 27B Stufenheck;
235/55R17 99 11A; 245; 26B; 27B Allradantrieb;
245/50R17 99 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; nur
26N; 27B; 27H Mazda 6;
255/50R17 101 11A; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27B; 27H 12A; 51A; 7AS; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; ab
GHE e13*2007/46*1075*.. 241; 246; 248; 51J e13*2007/46*1075*02;
215/50R17 91 11A; 21B; 21N; 22B; ab
22M; 241; 246; 248 e1*2001/116*0448*06;
225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; bis Mj.2012;
241; 246; 248 Stufenheck;
88 - 132 205/50R17 93 11A; 21P; 22I; 22M; Schrägheck;
241; 246; 248; 51J Frontantrieb; nur
205/55R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M; Mazda 6;
241; 246; 248; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91W 11A; 21B; 21N; 22B; 12A; 51A; 7AS; 71C;
22M; 241; 246; 248 71K; 721; 725; 73C;
215/55R17 94 11A; 21B; 21N; 22B; 74A; 74P; 76S; 77E
22M; 241; 246; 248
225/45R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M;
241; 246; 248
225/50R17 94 11A; 21B; 21N; 22B;
22L; 24C; 244; 247
235/45R17 94 11A; 21B; 21N; 22B;
22M; 241; 246; 248;
68A
GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/60R17 99 122 inkl. Mj.2015; nur CX-
§22 52508*08
225/65R17 102 122 5; Allradantrieb;
235/60R17 102 11A; 12O; 245 Frontantrieb;
235/65R17 104 11A; 12O; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
245/55R17 102 11A; 12A; 24J; 248 51A; 573; 7AS; 71C;
255/55R17 104 11A; 12A; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C;
255/60R17 106 11A; 12A; 24J; 24M 74A; 74P; 76S; 77E
GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 205/50R17 91 11A; 21T; 22I; 24C; bis Mj.2012; Kombi;
GHE e13*2007/46*1075*.. 24D; 51J Frontantrieb; nur
205/55R17 91 11A; 21T; 22I; 24C; Mazda 6;
24D; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 21T; 22B; 24C; 12A; 51A; 7AS; 71C;
24D 71K; 721; 725; 73C;
225/45R17 91 11A; 21T; 22I; 24C; 74A; 74P; 76S; 77E
24D
225/50R17 94 11A; 21T; 22B; 24C;
24D
235/45R17 94 11A; 21T; 22B; 24C;
24D
GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/50R17 94 11A; 26P; 27I Kombi; Stufenheck;
225/55R17 97 11A; 26P; 27I Frontantrieb;
235/50R17 96 11A; 245; 26B; 27B 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 11A; 245; 26B; 27B 12A; 51A; 7AS; 71C;
245/50R17 99 11A; 24J; 248; 26B; 71K; 721; 725; 73C;
26N; 27B; 27H 74A; 74P; 76S; 77E
255/50R17 101 11A; 241; 246; 248;
26B; 26N; 27B; 27H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE G104 121 245/35R17-87 11A; 22B; 22G; 24M; Frontantrieb;
66H Allradlenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
GF e1*96/27*0055*.. 66 - 100 215/40R17 83 Ottomotor; nicht Stufenheck;
GFD/GWD e1*98/14*0164*.. Dieselmotor; 11A; Schrägheck;
GF/GW e1*96/27*0055*.., 21B; 21J; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 24J
e1*98/14*0055*.. 215/40R17 87 11A; 21B; 21J; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
22F; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A;
215/45R17 87 11A; 21B; 21J; 22B; 74P
22F; 24D; 24J
GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 66 - 100 215/40R17 87 11A; 21B; 21J; 22B; Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW e1*96/27*0055*.., 22F; 24D; 24J zul.Achslast; Kombi;
e1*98/14*0055*.. 215/45R17 87 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22F; 24D; 24J; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA3
§22 52508*08
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BP e13*2007/46*1972*.. 85 - 137 205/50R17 89 11A; 24J; 26B; 26N Limousine;
BPE e13*2007/46*2249*.. 205/55R17 91 11A; 24J; 26B; 26N Schräghecklimousine;
215/50R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26J Frontantrieb;
225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27H 12A; 51A; 7G3; 7OX;
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 71C; 71K; 721; 725;
26J 73C; 74A; 74P
245/45R17 95 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27H
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
§22 52508*08
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über di e gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
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22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
§22 52508*08
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Berei ch
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N8
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
§22 52508*08
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustel len.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N8
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser A nlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§22 52508*08
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s . Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023
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Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffe ntlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 52508*08
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 235/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023
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Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstk ontrollsystem verwendet
§22 52508*08
werden.
MCS) Die Verwendung dieser Reifengröße als Sommerreifen ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die
serienmäßig mit 16 bzw. 17-Zoll-Sommerreifen ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: BPE
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2249*..
Handelsbez.: MAZDA3
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 325 VA
26P x = 340 y = 375 VA
27B x = 285 y = 365 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 52508*08
27F x = 285 y = 365 22 HA
27H x = 285 y = 365 8 HA
26J x = 290 y = 325 30 VA
26J x = 290 y = 325 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: BP
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1972*..
Handelsbez.: MAZDA3
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 325 VA
26P x = 340 y = 375 VA
27B x = 285 y = 365 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 52508*08
27F x = 285 y = 365 22 HA
27H x = 285 y = 365 8 HA
26J x = 290 y = 325 30 VA
26J x = 290 y = 325 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: DM
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2041*..
Handelsbez.: MAZDA CX-30
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 300 VA
26P x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 300 8 VA
§22 52508*08
26N x = 320 y = 300 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: GJ
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1001*..
Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 385 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
27I x = 215 y = 350 HA
27B x = 265 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52508*08
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 265 y = 400 8 HA
27F x = 265 y = 400 24 HA
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: GH
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*..
Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Variante(n): ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 385 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
27I x = 215 y = 350 HA
27B x = 265 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52508*08
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 265 y = 400 8 HA
27F x = 265 y = 400 24 HA
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-18-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52508
ANLAGE: 32 MAZDA Radtyp: TTA7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: BL
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0262*..
Handelsbez.: MAZDA 3
Variante(n): ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 370 y = 400 VA
27I x = 300 y = 370 HA
27B x = 350 y = 400 HA
26P x = 320 y = 375 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52508*08
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 350 y = 400 8 HA
27F x = 350 y = 400 15 HA
26N x = 370 y = 400 8 VA
26J x = 370 y = 400 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.