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                            Prüfbericht 366-0134-19-WIRD/N9
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001568
                            ANLAGE: 9.1                                                            Radtyp: TTAF
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 22.02.2024
                            ______________________________________________________________________________________________________________
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                                            Fahrzeughersteller               Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
                                                                             LIMITED (GB)




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 45
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                    och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                                                   Rad                     Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                            TTAFHBP45EB634         TTAF ET45               ohne                          63,4                     740      2364    03/19
                            TTAFHBP45EC634         TTAF ET45               ohne                          63,4                     740      2364    03/19
                            TTAFHBP45ED634         TTAF ET45               ohne                          63,4                     740      2364    03/19
                            TTAFHBP45EX634         TTAF ET45               ohne                          63,4                     740      2364    03/19
R124 E1*124R00/03*1568*09




                            TTAFHSA45EB634         TTAF ET45               ohne                          63,4                     740      2364    03/19
                            TTAFHSA45EC634         TTAF ET45               ohne                          63,4                     740      2364    03/19
                            TTAFHSA45ED634         TTAF ET45               ohne                          63,4                     740      2364    03/19
                            TTAFHSA45EX634         TTAF ET45               ohne                          63,4                     740      2364    03/19
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED
                                                                          (GB)
                            Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
                            Zubehör                                     : OE-Mutter ww. ZJL1
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 125 Nm für Typ : DC; DH
                                                                          140 Nm für Typ : LY
                             Verkaufsbezeichnung:     Jaguar F-PACE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             DC           e11*2007/46*3324*.., 120 - 132 235/65R18               12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                           e5*2007/46*1047*..
                                                                     120 - 280 255/60R18         12K; 51G                   7F9; 7HT; 7NA; 711;
                                                                                                                            714; 721; 73C; 74C;
                                                                                                                            76V

                             Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR I-PACE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             DH           e11*2007/46*4311*.. 172   235/65R18                    12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                            7NA; 7PW; 711; 714;
                                                                                                                            721; 73C; 74C; 76V




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                          Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0134-19-WIRD/N9
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001568
                            ANLAGE: 9.1                                                      Radtyp: TTAF
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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                            Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR I-PACE
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            DH           e5*2007/46*1052*.. 172    235/65R18               12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                     7NA; 7PW; 711; 714;
                                                                                                                     721; 73C; 74C; 76V

                            Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Velar
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            LY           e11*2007/46*3954*.. 132 - 177 235/65R18           12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                             132 - 280 255/60R18           12K; 51G                  7MZ; 7PX; 711; 714;
                                                                                                                     721; 73C; 74C; 76V
                            LY            e5*2007/46*1057*..   132 - 177 235/65R18         12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                               132 - 221 255/60R18         51G                       7MZ; 711; 714; 721;
                                                                                                                     73C; 74C; 76V


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
R124 E1*124R00/03*1568*09




                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                                 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatz rades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                                 werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.



                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                          Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0134-19-WIRD/N9
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001568
                            ANLAGE: 9.1                                                      Radtyp: TTAF
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                               Seite: 3 von 3
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                                 Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                                 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                                 zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            7F9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 50533279 ( nur e11*2007/46*3324*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                                 muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                                 Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                            7HT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: M8E2-1A159-AA ( nur e11*2007/46*3324*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
                                 System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                                 Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
R124 E1*124R00/03*1568*09




                            7MZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: LR070840 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            7NA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: C2D47173 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            7PW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: M8E2-1A159-AA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            7PX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: LR156918 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.




                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.