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							                                                                                                              Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0132-19-WIRD/N7
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001564
                            ANLAGE: 9.7                                                          Radtyp: TTA9J
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 21.02.2023
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                                            Fahrzeughersteller              SUZUKI, TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                   Rad                     Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                            TTA9J0BP40EB60         TTA9J ET40              ohne                        60,1                     740      2284    10/20
                            1
                            TTA9J0BP40ED60         TTA9J ET40              ohne                        60,1                    740      2284     10/20
                            1
                            TTA9J0BP40E X60        TTA9J ET40              ohne                        60,1                    740      2284     10/20
R124 E1*124R00/03*1564*07




                            1
                            TTA9J0SA40EB60         TTA9J ET40              ohne                        60,1                    740      2284     10/20
                            1
                            TTA9J0SA40EB60         TTA9J ET40              ohne                        60,1                    740      2284     10/20
                            1
                            TTA9J0SA40ED60         TTA9J ET40              ohne                        60,1                    740      2284     10/20
                            1
                            TTA9J0SA40E X60        TTA9J ET40              ohne                        60,1                    740      2284     10/20
                            1
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
                            Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5
                            Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZOET1
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI ACROSS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             XA5P(S)(EU, e6*2007/46*0430*.. 136     235/55R19                  12K; 51G                   Kombilimousine;
                             M)
                                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                                          Hybrid;
                                                                                                                          10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          7NO; 711; 714; 721;
                                                                                                                          73C; 74C; 76V




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0132-19-WIRD/N7
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001564
                            ANLAGE: 9.7                                                           Radtyp: TTA9J
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 21.02.2023
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                            Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI ACROSS
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                        Auflagen zu Reifen      Auflagen
                            XA5P(S)(EU, e6*2018/858*00058*.. 136   235/55R19                     12K; 51G                Allradantrieb;
                            M)
                                                                                                                         Hybrid;
                                                                                                                         10B; 11H; 11N;   51A;
                                                                                                                         7NO; 711; 714;   721;
                                                                                                                         73C; 74C; 76V
                            XA5P(S)-       e6*2018/858*00058*.. 136           235/55R19          12K; 51G                Allradantrieb;
                            2S                                                                                           Hybrid;
                                                                                                                         10B; 11H; 11N;   51A;
                                                                                                                         7NO; 711; 714;   721;
                                                                                                                         73C; 74C; 76V




                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
                            Befestigungsteile                            : Flachbundmuttern M12x1,5
                            Zubehör                                      : OE-Mutter ww. ZOET1
R124 E1*124R00/03*1564*07




                            Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 103 Nm
                            Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                            XA5(EU,      e6*2007/46*0289*.. 129               235/55R19          12K; 51G                10B; 11H; 11N;   51A;
                            M)                              131               225/55R19          12K; 51G                7NO; 711; 714;   721;
                                                                                                                         73C; 74C; 76V
                            XA5(EU,        e13*2007/46*1991*.. 129            235/55R19          12K; 51G                10B; 11H; 11N;   51A;
                            M)-TMG                                 131        225/55R19          12K; 51G                7NO; 711; 714;   721;
                                                                                                                         73C; 74C; 76V
                            XA5P(EU,       e6*2007/46*0429*..      136        235/55R19          12K; 51G                10B; 11H; 11N;   51A;
                            M)                                                                                           7NO; 711; 714;   721;
                                                                                                                         73C; 74C; 76V
                            XA5P(EU,       e13*2007/46*2356*.. 136            235/55R19          12K; 51G                10B; 11H; 11N;   51A;
                            M)-TGRE                                                                                      7NO; 711; 714;   721;
                                                                                                                         73C; 74C; 76V


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                                 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                          Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0132-19-WIRD/N7
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001564
                            ANLAGE: 9.7                                                      Radtyp: TTA9J
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2023
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                               Seite: 3 von 3
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                                 angebracht werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
R124 E1*124R00/03*1564*07




                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                                 Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                                 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                                 zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            7NO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 42607 - 48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrolls ystem verwendet
                                 werden.




                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.