Seite 1
Seite 2
Seite 3
							                                                                                  Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0132-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001564
ANLAGE: 9.7                                                          Radtyp: TTA9J
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 04.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 1 von 3


                Fahrzeughersteller                          : SUZUKI, TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE
                NV/SA



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
               Rad                             Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
TTA9J0BP40EB60 TTA9J ET40                      ohne                        60,1                    740      2284    10/20
1
TTA9J0BP40ED60 TTA9J ET40                      ohne                        60,1                   740      2284     10/20
1
TTA9J0SA40EB60 TTA9J ET40                      ohne                        60,1                   740      2284     10/20
1
TTA9J0SA40ED60 TTA9J ET40                      ohne                        60,1                   740      2284     10/20
1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5
Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZOET1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm
Verkaufsbezeichnung:    SUZUKI ACROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                         Auflagen zu Reifen        Auflagen
XA5P(S)(EU, e6*2007/46*0430*.. 136   235/55R19                      12K; 51G                  Kombilimousine;
M)
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Hybrid;
                                                                                              10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                              7NO; 711; 714; 721;
                                                                                              73C; 74C; 76V




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
                Befestigungsteile                           : Flachbundmuttern M12x1,5


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                               Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0132-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001564
ANLAGE: 9.7                                                       Radtyp: TTA9J
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 2 von 3
Zubehör                                 : OE-Mutter ww. ZOET1
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 103 Nm
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
XA5(EU,      e6*2007/46*0289*.. 129 - 131 235/55R19              12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
M)                                                                                        7NO; 711; 714; 721;
                                                                                          73C; 74C; 76V
XA5(EU,        e13*2007/46*1991*..   129      235/55R19          12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
M)-TMG                                                                                    7NO; 711; 714; 721;
                                                                                          73C; 74C; 76V
XA5P(EU,       e6*2007/46*0429*..    136      235/55R19          12K; 51G                 Hybrid;
M)                                                                                        10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                          7NO; 711; 714; 721;
                                                                                          73C; 74C; 76V
XA5P(EU,       e13*2007/46*2356*..   136      235/55R19          12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
M)-TGRE                                                                                   7NO; 711; 714; 721;
                                                                                          73C; 74C; 76V

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                               Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0132-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001564
ANLAGE: 9.7                                                       Radtyp: TTA9J
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 3 von 3
      Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7NO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607 - 48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.