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							Gutachten 366-0337-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
ANLAGE: 4 JAGUAR                                                     Radtyp: TTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 20.08.2020
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                Fahrzeughersteller              JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND
                                                ROVER LIMITED (GB)




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 42,5
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
               Rad                             Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
TTAGHBP425EB63 PCD108 ET42.5                   ohne                        63,4                    750     2364    04/19
4
TTAGHBP425ED63 PCD108 ET42.5                   ohne                        63,4                   750      2364     04/19
4
TTAGHSA425EB63 PCD108 ET42.5                   ohne                        63,4                   750      2364     04/19
4
TTAGHSA425ED63 PCD108 ET42.5                   ohne                        63,4                   750      2364     04/19
4
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
                                             LIMITED (GB)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : JB; JA; CCX; N*3; CC9
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJC2


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : DH; DC; LY; DF; (Kegelbund)
Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJL1


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : LZ; (Kegelbund lose)
Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJL1


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : LC; (SERIE
                                             Kegelbund lose)
Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJL1


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0337-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
ANLAGE: 4 JAGUAR                                                  Radtyp: TTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.08.2020
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Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 102 Nm für Typ : N*3
                                          125 Nm für Typ : CC9; DC; DH; JA; JB
                                          128 Nm für Typ : CCX
                                          133 Nm für Typ : LC; LZ
                                          140 Nm für Typ : LY
                                          144 Nm für Typ : DF erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY SPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
LC           e11*2007/46*1659*.., 110 - 227 225/60R18 100        12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e5*2007/46*1058*..             225/65R18 103        12O                      51A; 7F6; 7MZ; 71C;
                                            235/60R18            12I                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 74H; 75I; 76O

Verkaufsbezeichnung:     Jaguar E-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
DF           e11*2007/46*4161*.., 110 - 221 225/60R18 100        12A                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e5*2007/46*1050*..             225/65R18 103      12A                      144 Nm;
                                              235/55R18 100      12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/60R18 103      12T                      51A; 7NA; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74H; 740; 76O

Verkaufsbezeichnung:     Jaguar F-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
DC           e11*2007/46*3324*.., 120 - 132 235/65R18 106                                 Allradantrieb;
             e5*2007/46*1047*..   120 - 280 255/60R18 108        771                      Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7F9; 7NA;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74C; 74H; 76O

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR I-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
DH           e11*2007/46*4311*.., 172  235/60R18 103                                      Allradantrieb;
             e5*2007/46*1052*..        235/65R18 106                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       245/60R18 105                                      12A; 51A; 7NA; 71C;
                                       255/55R18 105                                      71K; 721; 725; 73C;
                                       255/60R18 108                                      74C; 74H; 76O; 765

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR S-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
CCX          e11*98/14*0115*.. 147 - 175 235/40R18 91W 11A; 21B                           ab e11*98/14*0115*06;
                               147 - 219 245/40R18     11A; 21B; 22B; 22L;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       24J; 24M; 51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 76O; 4BZ




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0337-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
ANLAGE: 4 JAGUAR                                                  Radtyp: TTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
JA           e11*2007/46*2150*.., 120 - 177 225/45R18 95         11A; 245; 26N; 26P;       Allradantrieb;
               e5*2007/46*1049*..                                575                       Heckantrieb;
                                              235/40R18 95       11A; 245; 26N; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R18 94       11A; 245; 26B; 26J        12A; 51A; 7F7; 7NA;
                                              245/40R18 97       11A; 245; 26B; 26J; 27I   71C; 71K; 721; 725;
                                                                                           73C; 74A; 74C; 74H;
                                    250 - 280 225/45R18 95       11A; 245; 26N; 26P;       76O
                                                                 57E; 575

Verkaufsbezeichnung:     Jaguar XF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
JB           e11*2007/46*2981*.., 120 - 184 235/50R18 97         12A                       Kombi; Limousine;
             e5*2007/46*1048*..   120 - 280 245/45R18 96Y        122                       Allradantrieb;
                                            255/45R18 99         12A                       Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           51A; 7F8; 7NA; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74C; 74H; 76O

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
CC9          e11*2001/116*0323*.. 120 - 177 235/45R18 94  12Q; 51J; 76S                    Kombilimousine;
                                  120 - 202 235/45R18 94Y 12Q; 51J; 76S                    Limousine;
                                            245/45R18     12T; 51G                         Heckantrieb;
                                            255/45R18 99  11A; 12A; 21Q                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           51A; 7AF; 7MO; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74H; 76O; 76T;
                                                                                           4BZ

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XJ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
N*3          e11*2001/116*0217*.. 152 - 190 245/45R18 96W                                  nur bis
                                  152 - 291 235/50R18 97                                   e11*2001/116*0217*04;
                                            245/45R18 96Y                                  Heckantrieb;
                                            245/50R18 100 11A; 54A                         Luftfederung; nicht
                                            255/45R18 99                                   für gepanzerte Fz;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74H; 76O; 4BZ




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0337-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
ANLAGE: 4 JAGUAR                                                  Radtyp: TTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.08.2020
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                                                                                                    Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Evoque
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
LZ           e5*2007/46*0076*.. 110 - 227 225/60R18 100          12T                      Range Rover Evoque;
                                          225/65R18 103          12T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/55R18 100          12T                      51A; 7MZ; 71C; 71K;
                                          235/60R18 103          12T                      721; 725; 73C; 74H
                                          235/65R18 106          12A
                                          245/55R18 103          12A
                                          245/60R18 105          12A

Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Velar
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
LY           e11*2007/46*3954*.., 132 - 177 235/65R18 110                                 Allradantrieb;
             e5*2007/46*1057*..   132 - 280 245/60R18 105                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                            255/60R18 108                                 12A; 51A; 7MZ; 71C;
                                            265/55R18 108                                 71K; 721; 725; 73C;
                                            265/60R18 110                                 74C; 74H; 76O

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0337-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
ANLAGE: 4 JAGUAR                                                  Radtyp: TTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.08.2020
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122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0337-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
ANLAGE: 4 JAGUAR                                                  Radtyp: TTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.08.2020
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4BZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: C2Z15016 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0337-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
ANLAGE: 4 JAGUAR                                                  Radtyp: TTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.08.2020
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
     Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
7AF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: C2C41655 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0337-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
ANLAGE: 4 JAGUAR                                                  Radtyp: TTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.08.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 8 von 10
      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
      werden.
7F6) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: LR066378 ( nur e11*2007/46*1659*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7F7) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: C2D43636 ( nur e11*2007/46*2150*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7F8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 50533279 ( nur e11*2007/46*2981*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7F9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 50533279 ( nur e11*2007/46*3324*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: C2D43636 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7MZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: LR070840 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7NA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: C2D47173 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0337-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
ANLAGE: 4 JAGUAR                                                  Radtyp: TTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.08.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 9 von 10


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     JAGUAR
       Fahrzeugtyp:    JA
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2150*..
       Handelsbez.:    JAGUAR XE

       Variante(n):    Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27I                      x = 240            y = 250                     HA
             26B                      x = 300            y = 300                     VA
             26P                      x = 250            y = 230                     VA
             27B                      x = 290            y = 300                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 290       y = 300              8                HA
             26J                   x = 300       y = 300             30                VA
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             27F                   x = 290       y = 300             26                HA

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     JAGUAR
       Fahrzeugtyp:    JA
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2150*..
       Handelsbez.:    JAGUAR XE

       Variante(n):    Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 300            y = 300                     VA
             26P                      x = 250            y = 230                     VA
             27B                      x = 290            y = 300                     HA
             27I                      x = 240            y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0337-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
ANLAGE: 4 JAGUAR                                                  Radtyp: TTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.08.2020
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                                                                                                    Seite: 10 von 10
                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300             30                VA
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             27F                   x = 290       y = 300             26                HA
             27H                   x = 290       y = 300              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.