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                            Prüfbericht 366-0178-19-WIRD/N4
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001567
                            ANLAGE: 9.2                                                            Radtyp: TTAG
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 01.02.2023
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                         Seite: 1 von 3


                                            Fahrzeughersteller               Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
                                                                             LIMITED (GB), LAND ROVER (GB)




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                   Einpreßtiefe (mm)       : 45
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                    och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                                                   Rad                     Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                            TTAGHBP45EB634         TTAG ET45               ohne                          63,4                     750      2364    04/19
                            TTAGHBP45ED634         TTAG ET45               ohne                          63,4                     750      2364    04/19
                            TTAGHSA45EB634         TTAG ET45               ohne                          63,4                     750      2364    04/19
                            TTAGHSA45ED634         TTAG ET45               ohne                          63,4                     750      2364    04/19
R124 E1*124R00/03*1567*04




                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED
                                                                          (GB)
                            Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
                            Zubehör                                     : OE-Mutter ww. ZJL1
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 133 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY SPORT
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             LC           e11*2007/46*1659*.., 110 - 227 235/60R18               12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                           e5*2007/46*1058*..
                                                                                                                            7F6; 7HQ; 7MZ; 711;
                                                                                                                            714; 721; 73C; 74C;
                                                                                                                            75I; 76V

                             Verkaufsbezeichnung:     Jaguar E-PACE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             DF           e11*2007/46*4161*.. 110 - 221 235/60R18                12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                            7NA; 7PW; 711; 714;
                                                                                                                            721; 73C; 74C; 76V
                             DF            e5*2007/46*1050*..        110 - 221 235/60R18         12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                            7NA; 711; 714; 721;
                                                                                                                            73C; 74C; 76V




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                              Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0178-19-WIRD/N4
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001567
                            ANLAGE: 9.2                                                          Radtyp: TTAG
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 01.02.2023
                            ______________________________________________________________________________________________________________
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                            Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Evoque
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            LZ           e5*2007/46*0076*.. 110 - 227 235/60R18                12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                         7MZ; 7PX; 711; 714;
                                                                                                                         721; 73C; 74C; 76V




                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : LAND ROVER (GB)
                            Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
                            Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJL1
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 133 Nm
                            Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER EVOQUE
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            LV           e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 235/60R18               12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                         7MF; 7MZ; 711; 714;
                                                                                                                         721; 73C; 74C; 76V
R124 E1*124R00/03*1567*04




                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                                 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0178-19-WIRD/N4
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001567
                            ANLAGE: 9.2                                                       Radtyp: TTAG
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 01.02.2023
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                            714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                                 angebracht werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                                 Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                                 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                                 zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                            75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                   Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                   ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
R124 E1*124R00/03*1567*04




                            7F6) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: LR066378 ( nur e11*2007/46*1659*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                                 muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                                 Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                            7HQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: LR156918 ( nur e11*2007/46*1659*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                                 muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                                 Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                            7MF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: LR066378 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            7MZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: LR070840 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            7NA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: C2D47173 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            7PW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: M8E2-1A159-AA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            7PX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: LR156918 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.