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							Gutachten 366-0337-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
ANLAGE: 21 MAZDA                                                     Radtyp: TTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 13.10.2019
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                Fahrzeughersteller                          : MAZDA, Mazda Motor Corporation



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
TTAG0BP45B671           PCD114,3 ET45          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       750     2364    04/19
TTAG0BP45D671           PCD114,3 ET45          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       750     2364    04/19
TTAG0SA45B671           PCD114,3 ET45          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       750     2364    04/19
TTAG0SA45D671           PCD114,3 ET45          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       750     2364    04/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF; NC1;
                                             NC1E; SE; TA
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; GH; GJ
                                             126 Nm für Typ : DJ1
                                             130 Nm für Typ : BP
                                             140 Nm für Typ : BL; TB1
Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/55R18 98             122                       inkl. Mj.2015; nur CX-
KF           e13*2007/46*1803*..           225/60R18 100            122                       5; Allradantrieb;
                                           235/55R18 100            122                       Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76O; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0337-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
ANLAGE: 21 MAZDA                                                  Radtyp: TTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.10.2019
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/60R18 103                                 Allradantrieb;
ERE          e13*2007/46*1109*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
TB1          e13*KS07/46*0005*.. 204          245/60R18          51G                      Allradantrieb;
                                              255/55R18                                   10B; 11G; 11H; 12K;
                                              255/60R18          51G                      51A; 7AS; 71C; 71K;
                                              265/55R18                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R18 80          11A; 24J; 24M            MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/40R18 85          11A; 24J; 24M            "Roadster Coupe";
                                           225/35R18 83          11A; 22I; 24C; 24D       Cabrio;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/45R18            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/40R18 91                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                            245/40R18 93                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
TA           e13*98/14*0002*.. 120    225/40R18 88               11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                      235/40R18 91               11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     Mazda 2, Mazda CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/45R18 89                                     Mazda CX-3; Kombi;
                                         225/45R18 91                                     Allradantrieb;
                                         235/45R18 94                                     Frontantrieb;
                                         245/40R18 93            11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0337-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
ANLAGE: 21 MAZDA                                                  Radtyp: TTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.10.2019
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu ReifenAuflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 215/40R18 85           11A; 24J          Stufenheck;
                                          225/40R18 88           11A; 22B; 24J; 24MSchrägheck;
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                   74P
BK             e1*2001/116*0234*.. 191       215/45R18 89  11A; 22I                Mazda 3 MPS;
                                             225/40R18 88  11A; 22I; 24J           Schrägheck;
                                                                                   Frontantrieb;
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                   74P
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 215/40R18 89W 11A; 21P; 22I; 246; 51J bis Mj.2013;
BLE            e13*2007/46*1071*..                                                 Stufenheck;
                                             225/40R18 92  11A; 21P; 22B; 22H;     Schrägheck;
                                                           24J; 248                Frontantrieb;
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                   74A; 74P; 77E
BL             e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 215/45R18 89  11A; 26P; 27I           ab Mj.2013; ab
                                             225/40R18 88  11A; 26B; 26N; 27I      e11*2001/116*0262*10;
                                             225/45R18 91  11A; 26B; 26N; 27I      (Typ BM/BN);
                                             235/40R18 91  11A; 24J; 248; 26B;     Limousine; Schrägheck;
                                                           26N; 27B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                   74A; 74P; 77E
BL             e11*2001/116*0262*.. 191      225/40R18 92  11A; 21P; 22B; 22H;     bis Mj.2013;
                                                           24J; 248                Schrägheck;
                                                                                   Frontantrieb;
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                   74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 225/40R18 91          11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0337-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
ANLAGE: 21 MAZDA                                                  Radtyp: TTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.10.2019
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 225/35R18 87W         11A; 22B; 24J; 24M;       Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                                5ET                       Schrägheck;
                                           225/40R18 88W         11A; 22B; 24J; 24M        Allradantrieb;
                                  122      215/45R18             11A; 22I; 51G             Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74P
GG1            e11*2001/116*0203*.. 191       215/45R18          11A; 22B; 51G             Nur Mazda MPS;
                                              225/40R18 92       11A; 22B; 24J; 24M        Allradantrieb;
                                              235/40R18 91       11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 215/45R18 89W          11A; 22I; 24J; 24M;       nur bis
GHE          e13*2007/46*1075*..                                 5FM; 51J                  e13*2007/46*1075*01;
                                          225/40R18 91           11A; 22I; 24J; 24M        nur bis
                                          225/45R18 91           11A; 21P; 22I; 22M;       e1*2001/116*0448*05;
                                                                 24J; 24M                  Schrägheck;
                                              235/40R18 91       11A; 21P; 22B; 22M;       Frontantrieb; nur
                                                                 24C; 24D                  Mazda 6;
                                     88 - 136 215/45R18 93       11A; 22I; 24J; 24M; 51J   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 7AS; 71C;
                                              225/40R18 91W 11A; 22I; 24J; 24M             71K; 721; 725; 73C;
                                              225/45R18 91W 11A; 21P; 22I; 22M;            74A; 74P; 77E
                                                            24J; 24M
                                              235/40R18 91W 11A; 21P; 22B; 22M;
                                                            24C; 24D
                                              235/45R18 94  11A; 21P; 22B; 22M;
                                                            24C; 24D
GH             e1*2001/116*0448*..   83 - 125 215/45R18 89W 11A; 21S; 24J; 24M;            bis Mj.2012; Kombi;
GHE            e13*2007/46*1075*..                          5FM; 51J                       Frontantrieb; nur
                                     83 - 136 215/45R18 93  11A; 21S; 24J; 24M;            Mazda 6;
                                                            51J                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/40R18 91  11A; 21S; 22I; 24J;            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                            24M                            71K; 721; 725; 73C;
                                              225/45R18 91  11A; 21S; 22I; 24J;            74A; 74P; 77E
                                                            24M
                                              235/40R18 91  11A; 21T; 22I; 24C;
                                                            24D
                                              235/45R18 94  11A; 21T; 22I; 24C;
                                                            24D




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0337-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
ANLAGE: 21 MAZDA                                                  Radtyp: TTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.10.2019
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 225/45R18 91           11A; 21P; 22I; 22M;      ab
GHE          e13*2007/46*1075*..                                 24J; 248                 e13*2007/46*1075*02;
                                          235/40R18 91           11A; 21P; 22B; 22M;      ab
                                                                 241; 246; 248            e1*2001/116*0448*06;
                                     88 - 132 215/45R18 93       11A; 21P; 22I; 22M;      bis Mj.2012;
                                                                 245; 51J                 Stufenheck;
                                              225/40R18 92       11A; 21P; 22I; 22M;      Schrägheck;
                                                                 24J; 248                 Frontantrieb; nur
                                              225/45R18 91W      11A; 21P; 22I; 22M;      Mazda 6;
                                                                 24J; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91W      11A; 21P; 22B; 22M;      12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                 241; 246; 248            71K; 721; 725; 73C;
                                              235/45R18 94       11A; 21P; 22B; 22M;      74A; 74P; 77E
                                                                 241; 246; 248
GH             e1*2001/116*0448*..   110 - 143 225/55R18 98      122                      inkl. Mj.2015; nur CX-
                                               225/60R18 100     122                      5; Allradantrieb;
                                               235/55R18 100     122                      Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76O; 77E
GH             e1*2001/116*0448*..   107 - 143 225/45R18 91W                              ab Mj.2012; inkl.
GJ             e1*2007/46*1001*..              225/50R18 95                               Mj.2015; Kombi;
                                               235/45R18 94                               Stufenheck;
                                               235/50R18 97  11A; 26P; 27I                Allradantrieb;
                                               245/45R18 96  11A; 26P; 27I                Frontantrieb; nur
                                               255/45R18 99  11A; 26P; 27I                Mazda 6;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76O; 77E
GJ             e1*2007/46*1001*..    107 - 141 225/45R18 91                               Kombi; Stufenheck;
                                               225/50R18 95                               Frontantrieb;
                                               235/45R18 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/50R18 97      11A; 26P; 27I            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                               245/45R18 96      11A; 26P; 27I            71K; 721; 725; 73C;
                                               255/45R18 99      11A; 26P; 27I            74A; 74P; 76O; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 121 215/45R18 89           11A; 26P                 Limousine;
                                          225/40R18 88           11A; 26N; 26P            Schräghecklimousine;
                                          225/45R18 91           11A; 26N; 26P            Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0337-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
ANLAGE: 21 MAZDA                                                  Radtyp: TTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.10.2019
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0337-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
ANLAGE: 21 MAZDA                                                  Radtyp: TTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.10.2019
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22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0337-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
ANLAGE: 21 MAZDA                                                  Radtyp: TTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.10.2019
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0337-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
ANLAGE: 21 MAZDA                                                  Radtyp: TTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.10.2019
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5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0337-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
ANLAGE: 21 MAZDA                                                  Radtyp: TTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.10.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BP
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1972*..
       Handelsbez.:    MAZDA3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 325                    VA
             26P                      x = 340             y = 375                    VA
             27B                      x = 285             y = 365                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 290       y = 325             30                VA
             26J                   x = 290       y = 325              8                VA
             27F                   x = 285       y = 365             22                HA
             27H                   x = 285       y = 365              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0337-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
ANLAGE: 21 MAZDA                                                  Radtyp: TTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GH
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                    VA
             26B                      x = 400             y = 400                    VA
             27I                      x = 215             y = 350                    HA
             27B                      x = 265             y = 400                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0337-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
ANLAGE: 21 MAZDA                                                  Radtyp: TTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BL
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0262*..
       Handelsbez.:    MAZDA 3

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 370             y = 400                    VA
             27I                      x = 300             y = 370                    HA
             27B                      x = 350             y = 400                    HA
             26P                      x = 320             y = 375                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 370       y = 400              8                VA
             26J                   x = 370       y = 400             30                VA
             27H                   x = 350       y = 400              8                HA
             27F                   x = 350       y = 400             15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0337-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
ANLAGE: 21 MAZDA                                                  Radtyp: TTAG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GJ
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1001*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                    VA
             26B                      x = 400             y = 400                    VA
             27I                      x = 215             y = 350                    HA
             27B                      x = 265             y = 400                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.