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							Gutachten 366-0335-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52506
ANLAGE: 53 MAZDA                                                     Radtyp: TTA9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.04.2020
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                Fahrzeughersteller              MAZDA, Mazda Motor Logistics Europe




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
TTA9K0BP37B671         PCD114 ET37             Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       750     2364    01/19
TTA9K0BP37D671         PCD114 ET37             Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       750     2364    01/19
TTA9K0SA37B671         PCD114 ET37             Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       750     2364    01/19
TTA9K0SA37D671         PCD114 ET37             Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       750     2364    01/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Logistics Europe
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF; SE
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; GH; GJ
                                             130 Nm für Typ : BP; BPE
                                             133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
                                             135 Nm für Typ : DM
                                             140 Nm für Typ : BL
Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
DM           e13*2007/46*2041*.. 85 - 132 225/45R19 92              11A; 245                  Kombilimousine;
                                          235/40R19 92              11A; 24J; 248; 26P        Frontantrieb;
                                          235/45R19 95              11A; 24J; 248; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 7OX; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52506
ANLAGE: 53 MAZDA                                                  Radtyp: TTA9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.04.2020
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Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/55R19 99          11A; 245                inkl. Mj.2015; nur CX-
KF           e13*2007/46*1803*..           235/45R19 95                                  5; Allradantrieb;
                                           235/50R19 99          11A; 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/55R19 101      11A; 24J; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 573; 7AS;
                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                              245/45R19 98       11A; 245                73C; 74A; 74P; 77E
                                              255/45R19 100      11A; 24J; 248; 26P; 27I

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/40R19 89                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/35R19 87W                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                            245/35R19 89  11A; 22I; 24J; 24M              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..     91  255/45R19 100              11A; 24K                 Allradantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..                                                             Frontantrieb;
EP2          e13*2001/116*0092*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
EP2R         e13*2001/116*0090*..                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 225/35R19 84           11A; 21B; 22B; 24C;      Stufenheck;
                                                                 24M                      Schrägheck;
                                              235/35R19 87       11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24D                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
BK             e1*2001/116*0234*..   191      235/35R19 87       11A; 21P; 22B; 24C;      Mazda 3 MPS;
                                                                 24M                      Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 225/35R19 88W 11A; 21B; 21N; 22B;            bis Mj.2013;
BLE            e13*2007/46*1071*..                         22F; 24C; 248; 5FE             Stufenheck;
                                     76 - 136 235/35R19 91       11A; 21B; 21J; 22B;      Schrägheck;
                                                                 22F; 24C; 244            Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52506
ANLAGE: 53 MAZDA                                                  Radtyp: TTA9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.04.2020
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 191         225/35R19 88Y 11A; 21B; 21N; 22B;           bis Mj.2013;
                                                            22F; 24C; 248; 5FE            Schrägheck;
                                              235/35R19 91  11A; 21B; 21J; 22B;           Frontantrieb;
                                                            22F; 24C; 244                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E
BL             e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 225/35R19 88        11A; 24J; 248; 26B;      ab Mj.2013; ab
                                                                 26J; 27B                 e11*2001/116*0262*10;
                                              235/35R19 87       11A; 242; 244; 245;      (Typ BM/BN);
                                                                 247; 26B; 26J; 27B;      Limousine; Schrägheck;
                                                                 27H
                                              245/35R19 89       11A; 24C; 244; 247;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 26B; 26J; 27B; 27H       12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 235/35R19 91          11A; 21P; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24D                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 225/35R19 88W 11A; 21B; 22B; 22F;              Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                        24C; 24D; 54A                    Schrägheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52506
ANLAGE: 53 MAZDA                                                  Radtyp: TTA9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.04.2020
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 235/35R19 91      11A; 21B; 21N; 22B;           ab
GHE          e13*2007/46*1075*..                            22H; 22L; 24C; 244;           e13*2007/46*1075*02;
                                                            247
                                     88 - 132 225/40R19 93  11A; 21B; 21N; 22B;           ab
                                                            22L; 24C; 244; 247            e1*2001/116*0448*06;
                                              235/35R19 91W 11A; 21B; 21N; 22B;           bis Mj.2012;
                                                            22H; 22L; 24C; 244;           Stufenheck;
                                                            247
                                              245/35R19 93  11A; 21B; 21J; 22B;           Schrägheck;
                                                            22H; 22L; 24C; 244;           Frontantrieb; nur
                                                            247
                                                                                     Mazda 6;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                     74A; 74P; 77E
GH             e1*2001/116*0448*..   110 - 143 225/55R19 99  11A; 245                inkl. Mj.2015; nur CX-
                                               235/45R19 95                          5; Allradantrieb;
                                               235/50R19 99  11A; 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/55R19 101 11A; 24J; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 573; 7AS;
                                                                                     71C; 71K; 721; 725;
                                               245/45R19 98  11A; 245                73C; 74A; 74P; 77E
                                               255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26P; 27I
GH             e1*2001/116*0448*..   107 - 143 225/40R19 92Y 11A; 26P; 27I           ab Mj.2012; inkl.
GJ             e1*2007/46*1001*..              225/45R19 92  11A; 26P; 27I           Mj.2015; Kombi;
                                               235/40R19 92  11A; 26P; 27I           Stufenheck;
                                               235/45R19 95  11A; 26P; 27I           Allradantrieb;
                                               245/35R19 93  11A; 245; 26B; 27B      Frontantrieb; nur
                                               245/40R19 94  11A; 245; 26B; 27B      Mazda 6;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                     74A; 74P; 77E
GH             e1*2001/116*0448*..   83 - 136 225/40R19 93   11A; 21T; 22B; 24C;     bis Mj.2012; Kombi;
GHE            e13*2007/46*1075*..                           24D                     Frontantrieb; nur
                                               235/35R19 91  11A; 21P; 21T; 22B;     Mazda 6;
                                                             24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/35R19 93  11A; 21P; 21T; 22B;     12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                             24C; 24D                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                     74A; 74P; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52506
ANLAGE: 53 MAZDA                                                  Radtyp: TTA9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.04.2020
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 235/35R19 91      11A; 21B; 22B; 22L;           nur bis
GHE          e13*2007/46*1075*..                            24C; 24D                      e13*2007/46*1075*01;
                                 88 - 136 225/40R19 93      11A; 21B; 22B; 22L;           nur bis
                                                            24C; 24D                      e1*2001/116*0448*05;
                                              235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 22L;           Schrägheck;
                                                            24C; 24D                      Frontantrieb; nur
                                              245/35R19 93  11A; 21B; 22B; 22L;           Mazda 6;
                                                            24C; 24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E
GJ             e1*2007/46*1001*..   107 - 141 225/40R19 89W      11A; 26P; 27I            Kombi; Stufenheck;
                                              225/45R19 92       11A; 26P; 27I            Frontantrieb;
                                              235/40R19 92       11A; 26P; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R19 95       11A; 26P; 27I            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                              245/35R19 89W      11A; 245; 26B; 27B       71K; 721; 725; 73C;
                                              245/40R19 94       11A; 245; 26B; 27B       74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 121 235/35R19 87      11A; 24J; 248; 26B;           Limousine;
BPE          e13*2007/46*2249*..                            26J; 27H                      Schräghecklimousine;
                                 85 - 132 225/35R19 88      11A; 24J; 248; 26B;           Frontantrieb;
                                                            26J; 27H                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/35ZR19 91 11A; 24J; 248; 26B;           12A; 51A; 7G3; 7OX;
                                                            26J; 27H                      71C; 71K; 721; 725;
                                              245/35R19 89  11A; 24C; 24M; 26B;           73C; 74A; 74P
                                                            26J; 27H

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52506
ANLAGE: 53 MAZDA                                                  Radtyp: TTA9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.04.2020
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52506
ANLAGE: 53 MAZDA                                                  Radtyp: TTA9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.04.2020
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244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52506
ANLAGE: 53 MAZDA                                                  Radtyp: TTA9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.04.2020
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       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52506
ANLAGE: 53 MAZDA                                                  Radtyp: TTA9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.04.2020
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      Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52506
ANLAGE: 53 MAZDA                                                  Radtyp: TTA9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.04.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BPE
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*2249*..
       Handelsbez.:    MAZDA3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 290            y = 325                     VA
             26P                      x = 340            y = 375                     VA
             27B                      x = 285            y = 365                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 290       y = 325             30                VA
             26J                   x = 290       y = 325              8                VA
             27F                   x = 285       y = 365             22                HA
             27H                   x = 285       y = 365              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52506
ANLAGE: 53 MAZDA                                                  Radtyp: TTA9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.04.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    DM
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*2041*..
       Handelsbez.:    Mazda CX-30

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 320            y = 300                     VA
             26P                      x = 270            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 320       y = 300              8                VA
             26N                   x = 320       y = 300             10                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52506
ANLAGE: 53 MAZDA                                                  Radtyp: TTA9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.04.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    KF
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1803*..
       Handelsbez.:    Mazda CX-5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 345            y = 400                     VA
             27I                      x = 290            y = 360                     HA
             27B                      x = 340            y = 410                     HA
             26P                      x = 295            y = 350                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 345       y = 400              6                VA
             27H                   x = 340       y = 410              7                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52506
ANLAGE: 53 MAZDA                                                  Radtyp: TTA9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.04.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BP
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1972*..
       Handelsbez.:    MAZDA3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 290            y = 325                     VA
             26P                      x = 340            y = 375                     VA
             27B                      x = 285            y = 365                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 290       y = 325             30                VA
             26J                   x = 290       y = 325              8                VA
             27F                   x = 285       y = 365             22                HA
             27H                   x = 285       y = 365              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52506
ANLAGE: 53 MAZDA                                                  Radtyp: TTA9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.04.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GH
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 385            y = 400                     VA
             26B                      x = 400            y = 400                     VA
             27I                      x = 215            y = 350                     HA
             27B                      x = 265            y = 400                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52506
ANLAGE: 53 MAZDA                                                  Radtyp: TTA9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.04.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    KE
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1247*..
       Handelsbez.:    Mazda CX-5

       Variante(n):    Allradantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 345            y = 400                     VA
             27I                      x = 290            y = 360                     HA
             27B                      x = 340            y = 410                     HA
             26P                      x = 295            y = 350                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 345       y = 400              6                VA
             27H                   x = 340       y = 410              7                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52506
ANLAGE: 53 MAZDA                                                  Radtyp: TTA9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.04.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GH
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, nur CX-5

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 345            y = 400                     VA
             27I                      x = 290            y = 360                     HA
             27B                      x = 340            y = 410                     HA
             26P                      x = 295            y = 350                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 345       y = 400              6                VA
             27H                   x = 340       y = 410              7                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52506
ANLAGE: 53 MAZDA                                                  Radtyp: TTA9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.04.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GJ
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1001*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 385            y = 400                     VA
             26B                      x = 400            y = 400                     VA
             27I                      x = 215            y = 350                     HA
             27B                      x = 265            y = 400                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52506
ANLAGE: 53 MAZDA                                                  Radtyp: TTA9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.04.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BL
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0262*..
       Handelsbez.:    MAZDA 3

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 370            y = 400                     VA
             27I                      x = 300            y = 370                     HA
             27B                      x = 350            y = 400                     HA
             26P                      x = 320            y = 375                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 370       y = 400              8                VA
             26J                   x = 370       y = 400             30                VA
             27H                   x = 350       y = 400              8                HA
             27F                   x = 350       y = 400             15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.