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							               Gutachten 366-0350-18-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52554
               ANLAGE: 37 NISSAN                                                       Radtyp: TTA0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                           Stand: 20.02.2023
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                               Fahrzeughersteller              NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 20 H2                    Einpreßtiefe (mm)       : 37
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                        och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung             in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                         in kg      in mm     datum
               TTA0K0BP37B661          PCD114,3 ET37          Ø71.6 Ø66.1                    66,1     Kunststoff        750      2361    01/19
               TTA0K0BP37D661          PCD114,3 ET37          Ø71.6 Ø66.1                    66,1     Kunststoff        750      2361    01/19
               TTA0K0SA37B661          PCD114,3 ET37          Ø71.6 Ø66.1                    66,1     Kunststoff        750      2361    01/19
               TTA0K0SA37D661          PCD114,3 ET37          Ø71.6 Ø66.1                    66,1     Kunststoff        750      2361    01/19
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstreck e
               von 50km hingewiesen werden.
§22 52554*07




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : FE0E; ZE1; F15; J10; V37; Z50; T33; Z51
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJN4


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : J11; (Produktion UNITED KINGDOM)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR6


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : J12
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR6


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm   für   Typ : FE0E; T33; ZE1
                                                            110 Nm   für   Typ : Z50; Z51
                                                            113 Nm   für   Typ : J10; J11; J12
                                                            130 Nm   für   Typ : F15
                                                            140 Nm   für   Typ : V37 erhöhtes Anzugsmoment




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0350-18-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52554
               ANLAGE: 37 NISSAN                                                  Radtyp: TTA0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 20.02.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     ARIYA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FE0E         e13*2018/858*00237*. 45 - 90      235/45R20 100                               Allradantrieb;
                             .
                                                              235/50R20 104     11A; 26P                  Frontantrieb; Elektro;
                                                              245/45R20 99      11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              255/45R20 101     11A; 26P                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P

               Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50, Q60
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               V37          e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 235/45R20 100         11A; 27H; 54A             erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                              245/35R20 95      11A; 248; 26P; 27H        140 Nm; INFINITI Q50;
                                                              245/40R20 95      11A; 248; 26P; 27H        Limousine;
                                                              245/45R20 99      11A; 248; 26P; 27H;       Allradantrieb;
                                                                                54A                       Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7AZ; 7MR;
                                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                          73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                                          82U
§22 52554*07




               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN JUKE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               F15          e11*2007/46*0132*.., 140 - 157 225/30R20 85         11A; 26P                  Allradantrieb;
                            e5*2007/46*1031*..             235/35R20 88         11A; 24J; 248; 26B        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7FW; 7OE;
                                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                          73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     Nissan Leaf
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ZE1          e9*2007/46*6537*..  90            245/30R20 90      11A; 24J; 26B; 26J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                27B; 27H                  12A; 51A; 7MN; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MURANO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
               Z50          e1*2001/116*0298*.. 172  255/45R20 101              11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     255/50R20 109              11A; 24C; 24D; 54A        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P
               Z51           e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 255/45R20 101        11A; 245; 248             Allradantrieb;
                                                              255/50R20 109     11A; 241; 244; 246        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              265/50R20 107     11A; 21P; 24C; 244;       12A; 51A; 7BK; 7MB;
                                                                                247                       7MJ; 7MR; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0350-18-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52554
               ANLAGE: 37 NISSAN                                                  Radtyp: TTA0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 20.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 3 von 13
               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               J11          e11*2007/46*0963*.., 81 - 120 225/35R20 90          11A; 54A                  Allradantrieb;
                             e5*2007/46*1029*..                                                           Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7MN; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74P; 4AI

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               J10          e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 245/35R20 91 11A; 22I; 24J; 24M;                Nissan Qashqai kurz;
                                                                       5GG                                Nissan Qashqai +2
                                                          245/35R20 95 11A; 22I; 24J; 24M                 (lang); Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P

               Verkaufsbezeichnung:     Qashqai
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               J12          e9*2018/858*11042*.. 103 - 116 215/45R20 91                                   Allradantrieb;
                                                           235/45R20 96         11A; 27H                  Frontantrieb; Hybrid;
§22 52554*07




                                                           245/40R20 95         11A; 26P; 27H             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7PS; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     X-TRAIL
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               T33          e13*2018/858*00293*. 116          235/45R20 96                                Allradantrieb;
                             .
                                                              235/50R20 104                               Frontantrieb; Hybrid;
                                                              245/45R20 99                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              255/45R20 101                               12A; 51A; 7PS; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0350-18-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52554
               ANLAGE: 37 NISSAN                                                 Radtyp: TTA0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.02.2023
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                      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                      lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
§22 52554*07




                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens ), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0350-18-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52554
               ANLAGE: 37 NISSAN                                                 Radtyp: TTA0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.02.2023
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                      des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, us w.) kann es möglich sein,
                      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§22 52554*07




                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0350-18-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52554
               ANLAGE: 37 NISSAN                                                 Radtyp: TTA0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 13
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4AI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                      Nr.: 40700 3V U0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                      werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
§22 52554*07




                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0350-18-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52554
               ANLAGE: 37 NISSAN                                                Radtyp: TTA0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.02.2023
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               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebene n
                    Zentrierringe verwendet werden.
               7AZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 3J A0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7BK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 JY00B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das Syst em muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7FW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 6W Y0A ( nur e11*2007/46*0132*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7MB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 6W Y0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7MJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 6W Y0B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 52554*07




               7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7MR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 3J A0B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7OE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 5Z H0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 6U A0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               82U) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 355x32mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0350-18-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52554
               ANLAGE: 37 NISSAN                                                Radtyp: TTA0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     ZE1
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*6537*..
                      Handelsbez.:     Nissan Leaf

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            27I                     x = 200              y = 200                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52554*07




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            25                VA
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 250            20                HA
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0350-18-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52554
               ANLAGE: 37 NISSAN                                                Radtyp: TTA0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 13

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     FE0E
                      Genehm.Nr.:      e13*2018/858*00237*..
                      Handelsbez.:     ARIYA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 260              y = 260                  VA
                            27B                     x = 290              y = 320                  HA
                            27I                     x = 240              y = 270                  HA
                            26B                     x = 310              y = 310                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52554*07




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 310        y = 310             8                VA
                            26J                  x = 310        y = 310            20                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0350-18-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52554
               ANLAGE: 37 NISSAN                                                Radtyp: TTA0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.02.2023
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                                                                                                                  Seite: 10 von 13

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     F15
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0132*..
                      Handelsbez.:     NISSAN JUKE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 350                  VA
                            26B                     x = 300              y = 400                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 400             8                VA
§22 52554*07




                            27F                  x = 300        y = 400            20                HA
                            27H                  x = 300        y = 400             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 400            20                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0350-18-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52554
               ANLAGE: 37 NISSAN                                                Radtyp: TTA0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     V37
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1378*..
                      Handelsbez.:     INFINITI Q50, Q60

                      Variante(n):     Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 370              y = 260                  VA
                            26B                     x = 400              y = 310                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 400        y = 310             8                VA
§22 52554*07




                            27F                  x = 300        y = 340            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 340             8                HA
                            26J                  x = 400        y = 310            14                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0350-18-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52554
               ANLAGE: 37 NISSAN                                                Radtyp: TTA0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.02.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     F15
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1031*..
                      Handelsbez.:     NISSAN JUKE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 350                  VA
                            26B                     x = 300              y = 400                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 400             8                VA
§22 52554*07




                            27F                  x = 300        y = 400            20                HA
                            27H                  x = 300        y = 400             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 400            20                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0350-18-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52554
               ANLAGE: 37 NISSAN                                                Radtyp: TTA0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.02.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     J12
                      Genehm.Nr.:      e9*2018/858*11042*..
                      Handelsbez.:     Qashqai

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 260              y = 225                  VA
                            26B                     x = 310              y = 275                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 310        y = 275            30                VA
§22 52554*07




                            27H                  x = 315        y = 290             8                HA
                            27F                  x = 315        y = 290            30                HA
                            26N                  x = 310        y = 275             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.