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							               Gutachten 366-0350-18-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52554
               ANLAGE: 11 FORD, FORD MOTOR                                          Radtyp: TTA0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 31.08.2022
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                               Fahrzeughersteller              FORD, FORD MOTOR




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 49,5
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTA0KHBP495EB6          PCD108 ET49.5          ohne                        63,4                     750      2361    01/19
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               TTA0KHBP495ED6          PCD108 ET49.5          ohne                        63,4                    750      2361     01/19
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               TTA0KHSA495EB6          PCD108 ET49.5          ohne                        63,4                    750      2361     01/19
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§22 52554*06




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD, FORD MOTOR
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : BA7H; DFK; BA7-HEV; DEH; BA7; DFHK; DM2
               Zubehör                                    : OE-Mutter (nur TSB) ww. ZJC2


               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : SBF; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : OE-Mutter (nur TSB) ww. ZJL1


               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6; WAH6
               Zubehör                                    : OE-Mutter (nur TSB) ww. ZJL1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm   ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2
                                                            133 Nm   ( bis e13*2001/116*0185*23 ) für Typ : WA6
                                                            135 Nm   für Typ : DEH; DFHK; DFK
                                                            140 Nm   für Typ : BA7; BA7H; BA7-HEV
                                                            180 Nm   für Typ : SBF




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0350-18-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52554
               ANLAGE: 11 FORD, FORD MOTOR                                      Radtyp: TTA0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 31.08.2022
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                                                       180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
                                                       220 Nm für Typ : WAH6
               Verkaufsbezeichnung:     Edge
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               SBF          e1*2007/46*1524*..    110 - 155 235/45R20 96                                Allradantrieb;
                                                  110 - 175 245/45R20 99                                Frontantrieb;
                                                            255/45R20 101                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 4A9

               Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DEH          e13*2007/46*1911*.. 140 - 206 245/30R20 90        11A; 26N; 26P             FOCUS ST;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OC; 7PA;
                                                                                                        7PB; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C

               Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DM2          e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 245/35R20 95                                 Nur Kuga bis
                                                                                                        Modelljahr 2012;
§22 52554*06




                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AX; 7BY;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 74H; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     FORD KUGA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DFK          e13*2007/46*2188*.. 88 - 140 245/45R20 99                                   Allradantrieb;
                                                         255/45R20 101                                  Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7PA; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 74H

               Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BA7          e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 245/35R20 95        11A; 248                  ab
                                                                                                        e13*2001/116*0249*26;
                                                                                                        Kombi; Stufenheck;
                                                                                                        Schrägheck; Ohne
                                                                                                        Radhausverbreiter.
                                                                                                        Serie;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AD; 7AX;
                                                                                                        7BY; 7OC; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0350-18-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52554
               ANLAGE: 11 FORD, FORD MOTOR                                        Radtyp: TTA0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 31.08.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BA7          e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 245/35R20 95                                    ab
                                                                                                          e13*2001/116*0249*26;
                                                                                                          Kombi; Stufenheck;
                                                                                                          Schrägheck; Mit
                                                                                                          Radhausverbreiterung
                                                                                                          Serie;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7AD; 7AX;
                                                                                                          7BY; 7OC; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                          74H

               Verkaufsbezeichnung:     Galaxy, S-MAX
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               WAH6         e13*2007/46*2374*.. 110 - 121 245/40R20 99                                    S-Max; Galaxy; inkl.
                                                                                                          Hybrid;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7OC; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74C; 74H

               Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
§22 52554*06




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
               WA6          e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 245/35R20 95W 5HR                               ab
                                                                                                          e13*2001/116*0185*24;
                                                                                                          Galaxy; S-MAX;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7AD; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74C; 74H; 4A9
               WA6           e13*2001/116*0185*.. 74 - 176    245/35R20 95W FGT; 5HR; 54F                 Ford S-MAX; Ford
                                                                                                          Galaxy; bis
                                                                                                          e13*2001/116*0185*23;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7AD; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74C; 74H; 4A9

               Verkaufsbezeichnung:     Kuga
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DFHK         e13*2018/858*00042*. 112          245/45R20 99                                Frontantrieb; Hybrid;
                             .
                                                              255/45R20 101                               10B;   11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A;   51A; 7PA; 71C;
                                                                                                          71K;   721; 725; 73C;
                                                                                                          74C;   74H




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0350-18-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52554
               ANLAGE: 11 FORD, FORD MOTOR                                      Radtyp: TTA0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 31.08.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     MONDEO HYBRID
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BA7H         e13*2007/46*1485*.. 85 - 177 245/35R20 95         11A; 248                  Kombi; Stufenheck;
               BA7-HEV      e13*2007/46*1485*..                                                         Schrägheck; Ohne
                                                                                                        Radhausverbreiter.
                                                                                                        Serie;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AX; 7BY;
                                                                                                        7OC; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 74H


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
§22 52554*06




                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0350-18-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52554
               ANLAGE: 11 FORD, FORD MOTOR                                      Radtyp: TTA0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 31.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 7
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4A9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: F2GT-1A180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
§22 52554*06




                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1380kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0350-18-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52554
               ANLAGE: 11 FORD, FORD MOTOR                                       Radtyp: TTA0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 31.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 7
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 8G92-1A-189-KB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7BY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7OC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: F2GT-1A180-CB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: JX7T-1A 180-CA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
§22 52554*06




                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: FR3V-1A180-DA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
                    Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
                    Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
                    (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0350-18-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52554
               ANLAGE: 11 FORD, FORD MOTOR                                      Radtyp: TTA0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 31.08.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      FORD
                      Fahrzeugtyp:     DEH
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1911*..
                      Handelsbez.:     FOCUS

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 290              y = 330                  HA
                            27I                     x = 240              y = 280                  HA
                            26B                     x = 295              y = 245                  VA
                            26P                     x = 245              y = 195                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52554*06




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 290        y = 330            15                HA
                            27H                  x = 290        y = 330             8                HA
                            26J                  x = 295        y = 245            30                VA
                            26N                  x = 295        y = 245             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.