Gutachten 366-0015-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49877 ANLAGE: 76 FIAT Radtyp: TTH7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 11 Fahrzeughersteller : FIAT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TTH70BP35B661 PCD114 ET35 Ø71.6 Ø66.1 66,1 Kunststoff 938 2360 01/15 TTH70BP35661 PCD114 ET35 Ø71.6 Ø66.1 66,1 Kunststoff 938 2360 01/15 TTH70SA35B661 PCD114 ET35 Ø71.6 Ø66.1 66,1 Kunststoff 938 2360 01/15 TTH70SA35661 PCD114 ET35 Ø71.6 Ø66.1 66,1 Kunststoff 938 2360 01/15 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJN6 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: TALENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FFL e2*2007/46*0497*.. 66 - 107 225/55R17 101 11A; 24J; 24M; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 103 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71C; 71K; 26B; 26N 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 4B2 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0015-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49877 ANLAGE: 76 FIAT Radtyp: TTH7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0015-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49877 ANLAGE: 76 FIAT Radtyp: TTH7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte, Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0015-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49877 ANLAGE: 76 FIAT Radtyp: TTH7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FCA Fahrzeugtyp: FJL Genehm.Nr.: e2*2007/46*0496*.. Handelsbez.: TALENTO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 235 y = 195 VA 27B x = 205 y = 225 HA 27I y = 210 y = 230 HA 26B x = 240 y = 200 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0015-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49877 ANLAGE: 76 FIAT Radtyp: TTH7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 Fahrzeug: Hersteller: FIAT Fahrzeugtyp: FFL Genehm.Nr.: e2*2007/46*0497*.. Handelsbez.: TALENTO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 235 y = 195 VA 27B x = 205 y = 225 HA 27I y = 210 y = 230 HA 26B x = 240 y = 200 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0015-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49877 ANLAGE: 76 FIAT Radtyp: TTH7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: J4 Genehm.Nr.: e2*98/14*0271*.. Handelsbez.: NISSAN PRIMASTAR, NV300 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 235 y = 195 VA 27B x = 205 y = 225 HA 27I y = 210 y = 230 HA 26B x = 240 y = 200 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0015-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49877 ANLAGE: 76 FIAT Radtyp: TTH7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: 4 Genehm.Nr.: e2*2007/46*0037*.. Handelsbez.: PRIMASTAR, NV300 Variante(n): NV300 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 240 y = 200 VA 26P x = 235 y = 195 VA 27I y = 210 y = 230 HA 27B x = 205 y = 225 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0015-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49877 ANLAGE: 76 FIAT Radtyp: TTH7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: X83 Genehm.Nr.: e1*98/14*0170*.. Handelsbez.: VIVARO-B Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 240 y = 200 VA 26P x = 235 y = 195 VA 27B x = 205 y = 225 HA 27I y = 210 y = 230 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0015-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49877 ANLAGE: 76 FIAT Radtyp: TTH7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: F7 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0575*.. Handelsbez.: VIVARO-B Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 240 y = 200 VA 26P x = 235 y = 195 VA 27B x = 205 y = 225 HA 27I y = 210 y = 230 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0015-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49877 ANLAGE: 76 FIAT Radtyp: TTH7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: L Genehm.Nr.: e2*2007/46*0014*.. Handelsbez.: RENAULT TRAFIC Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 240 y = 200 VA 26P x = 235 y = 195 VA 27B x = 205 y = 225 HA 27I y = 210 y = 230 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0015-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49877 ANLAGE: 76 FIAT Radtyp: TTH7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: JL Genehm.Nr.: e2*98/14*0213*.. Handelsbez.: RENAULT TRAFIC Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 240 y = 200 VA 26P x = 235 y = 195 VA 27B x = 205 y = 225 HA 27I y = 210 y = 230 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.