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							Gutachten 366-0015-14-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49877
ANLAGE: 72 FIAT                                                      Radtyp: TTH7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 29.02.2020
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                Fahrzeughersteller              FIAT




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
TTH70BP35B661           PCD114 ET35            Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff       938     2360    01/15
TTH70BP35661            PCD114 ET35            Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff       938     2360    01/15
TTH70SA35B661           PCD114 ET35            Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff       938     2360    01/15
TTH70SA35661            PCD114 ET35            Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff       938     2360    01/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJN6


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     TALENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
FFL          e2*2007/46*0497*.. 66 - 107 225/55R17 101 11A; 24J; 24M; 26B                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/55R17 103 11A; 24C; 244; 247;                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       26B; 26N                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 74U; 4B2

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-14-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49877
ANLAGE: 72 FIAT                                                   Radtyp: TTH7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 29.02.2020
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                                                                                                     Seite: 2 von 11
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-14-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49877
ANLAGE: 72 FIAT                                                   Radtyp: TTH7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 29.02.2020
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      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
     Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-14-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49877
ANLAGE: 72 FIAT                                                   Radtyp: TTH7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 29.02.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FCA
       Fahrzeugtyp:    FJL
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0496*..
       Handelsbez.:    TALENTO

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 240             y = 200                    VA
             26P                      x = 235             y = 195                    VA
             27B                      x = 205             y = 225                    HA
             27I                      y = 210             y = 230                    HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-14-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49877
ANLAGE: 72 FIAT                                                   Radtyp: TTH7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 29.02.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     FIAT
       Fahrzeugtyp:    FFL
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0497*..
       Handelsbez.:    TALENTO

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 205             y = 225                    HA
             27I                      y = 210             y = 230                    HA
             26B                      x = 240             y = 200                    VA
             26P                      x = 235             y = 195                    VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-14-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49877
ANLAGE: 72 FIAT                                                   Radtyp: TTH7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 29.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 11

Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    J4
       Genehm.Nr.:     e2*98/14*0271*..
       Handelsbez.:    NISSAN PRIMASTAR, NV300

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 240             y = 200                    VA
             26P                      x = 235             y = 195                    VA
             27B                      x = 205             y = 225                    HA
             27I                      y = 210             y = 230                    HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-14-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49877
ANLAGE: 72 FIAT                                                   Radtyp: TTH7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 29.02.2020
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                                                                                                     Seite: 7 von 11

Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    4
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0037*..
       Handelsbez.:    PRIMASTAR, NV300

       Variante(n):    NV300

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 240             y = 200                    VA
             26P                      x = 235             y = 195                    VA
             27B                      x = 205             y = 225                    HA
             27I                      y = 210             y = 230                    HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-14-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49877
ANLAGE: 72 FIAT                                                   Radtyp: TTH7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 29.02.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    F7
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0575*..
       Handelsbez.:    VIVARO-B

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 240             y = 200                    VA
             26P                      x = 235             y = 195                    VA
             27B                      x = 205             y = 225                    HA
             27I                      y = 210             y = 230                    HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-14-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49877
ANLAGE: 72 FIAT                                                   Radtyp: TTH7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 29.02.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    X83
       Genehm.Nr.:     e1*98/14*0170*..
       Handelsbez.:    VIVARO-B

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 235             y = 195                    VA
             27B                      x = 205             y = 225                    HA
             27I                      y = 210             y = 230                    HA
             26B                      x = 240             y = 200                    VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-14-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49877
ANLAGE: 72 FIAT                                                   Radtyp: TTH7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 29.02.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    JL
       Genehm.Nr.:     e2*98/14*0213*..
       Handelsbez.:    RENAULT TRAFIC

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 240             y = 200                    VA
             26P                      x = 235             y = 195                    VA
             27B                      x = 205             y = 225                    HA
             27I                      y = 210             y = 230                    HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-14-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49877
ANLAGE: 72 FIAT                                                   Radtyp: TTH7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 29.02.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    L
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0014*..
       Handelsbez.:    RENAULT TRAFIC

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 240             y = 200                    VA
             26P                      x = 235             y = 195                    VA
             27B                      x = 205             y = 225                    HA
             27I                      y = 210             y = 230                    HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.