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							Gutachten 366-0016-14-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49876
ANLAGE: 117 HYUNDAI                                                  Radtyp: TTHG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 10.11.2018
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Fahrzeughersteller                         : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company,
                                             HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
TTHG0BP45671            PCD114,3 ET45          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff     945     2360     03/15
TTHG0SA45671            PCD114,3 ET45          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff     945     2360     03/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company,
                                             HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : PDE; (Kegelbund)
Zubehör                                    : ZJM5 ww. OE-Muttern
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AE; GDH; OS;
                                             FD; YN; TL; PDE; DM; JC; MD; JC-HME; TLE-HME; FDH; FS; VF;
                                             TLE; GDH-HME
Zubehör                                    : ZJM5 ww. OE-Muttern
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : FD; FDH; TL; TLE; TLE-HME
                                             107 Nm für Typ : AE; DM; FS; GDH; GDH-HME; MD; VF; YN
                                             110 Nm für Typ : JC; JC-HME
                                             120 Nm für Typ : PDE
                                             127 Nm für Typ : OS; PDE




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-14-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49876
ANLAGE: 117 HYUNDAI                                               Radtyp: TTHG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2018
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Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97        215/35R18 84      11A; 245; 5EA            Stufenheck;
                                               215/40R18 89      11A; 245                 Frontantrieb;
                                               225/35R18 87      11A; 24J; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 27H; 27I                 12A; 51A; 7BC; 71C;
                                               225/40R18 88      11A; 24J; 248; 26P;      71K; 721; 725; 73C;
                                                                 27H; 27I                 74C; 74H; 74P
                                               235/35R18 90      11A; 241; 246; 248;
                                                                 26N; 26P; 27H; 27I
                                               245/35R18 88      11A; 24M; 241; 246;
                                                                 26B; 26N; 27B; 27H;
                                                                 570
                                     97        215/40R18 85      11A; 245
                                               235/35R18 86      11A; 241; 246; 248;
                                                                 26N; 26P; 27H; 27I

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
DM           e11*2007/46*0633*.. 110 - 199 235/60R18 103                                  Santa Fe; Grand Santa
                                                                                          Fe; Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74H; 74P; 76O; 4CT

Verkaufsbezeichnung:     Ioniq
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
AE           e4*2007/46*1157*..      25 - 88   205/40R18 86      11A; 26B; 26J; 27F       Frontantrieb;
                                               215/40R18 89      11A; 248; 26B; 26J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 27F                      12A; 51A; 7MX; 71C;
                                               225/40R18 88      11A; 24M; 245; 26B;      71K; 721; 725; 73C;
                                                                 26J; 27F                 74C; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
JC           e4*2007/46*0207*..,     57 - 94   205/40R18 86      11A; 21P; 245            Schrägheck 4-türig;
               e4*2007/46*0223*..              205/45R18 86      11A; 245; 56G            Frontantrieb;
JC-HME         e13*2007/46*1605*..             215/40R18 89      11A; 21P; 24J; 248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/35R18 87      11A; 21P; 22I; 24J;      12A; 51A; 7AK; 7FQ;
                                                                 24M                      71C; 71K; 721; 725;
                                               225/40R18 88      11A; 21P; 22I; 24J;      73C; 74C; 74H; 74P
                                                                 24M




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-14-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49876
ANLAGE: 117 HYUNDAI                                               Radtyp: TTHG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2018
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Verkaufsbezeichnung:     i30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 100    215/40R18 89       11A; 248                 Kombi; Schrägheck; 3-
             e11*2007/46*0338*.. 66 - 137     225/35R18 87       11A; 248                 türig; 5-türig;
GDH-HME      e13*2007/46*1604*..              225/40R18 88       11A; 248                 Frontantrieb;
                                              235/35R18 86W      11A; 24J; 248; 5EM       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91       11A; 22M; 24J; 248;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 26P                      721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74H; 74P; 4CT

Verkaufsbezeichnung:     i30, i30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18 86          11A; 24M; 5EM; 51J;      i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..                                56G                      Frontantrieb;
                                           205/45R18 90          11A; 24M; 51J; 56G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/40R18 89          11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74H; 74P; 4BO
FD             e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18 86        11A; 24M; 5EM; 51J;      Nicht i 30CW (Kombi);
FDH            e11*2001/116*0343*..                              56G                      Frontantrieb;
                                              215/40R18 89       11A; 22M; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/40R18 88       11A; 21P; 22M; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24M                      721; 725; 73C; 74C;
                                     77 - 105 215/40R18 85       11A; 22M; 24J; 24M;      74H; 74P; 4BO
                                                                 5EG

Verkaufsbezeichnung:     i30, i30N
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
PDE          e11*2007/46*3807*.. 70 - 103 205/40R18 86                                    i30 Fastback;
                                          215/40R18 89           11A; 26P                 Kombilimousine;
                                          225/40R18 88           11A; 24J; 248; 26N;      Schrägheck; 5-türig;
                                                                 26P; 27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/35R18 86       11A; 24J; 248; 26N;      12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                                 26P; 27H                 71K; 721; 725; 73C;
                                              245/35R18 88       11A; 24J; 24M; 26B;      74C; 74H; 74P
                                                                 26J; 27H
PDE            e11*2007/46*3807*..   184 - 202 225/40R18 91      11A; 246; 248; 26B;      i30N;
                                                                 26J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/35R18 90       11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                                 26J; 27H                 71K; 721; 725; 73C;
                                              235/40R18 91       11A; 24J; 248; 26B;      74C; 74H; 74P; 76O
                                                                 26J; 27H
                                              245/35R18 92       11A; 24J; 248; 26B;
                                                                 26J; 27H
                                              245/40R18 93       11A; 24J; 248; 26B;
                                                                 26J; 27H




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-14-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49876
ANLAGE: 117 HYUNDAI                                               Radtyp: TTHG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2018
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Verkaufsbezeichnung:     i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
VF           e4*2007/46*0263*..,    85 - 131 215/45R18 93                                 Kombi; Limousine;
               e4*2007/46*0264*..            225/40R18 92                                 Frontantrieb;
                                             225/45R18 95                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/40R18 91        11A; 26P; 67Q            12A; 51A; 7AY; 71C;
                                             245/35R18 92        11A; 248; 26P; 27H       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 74H; 74P; 4CZ

Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
OS           e4*2007/46*1259*.. 85 - 130 225/40R18 88                                     KONA; nicht KONA EV;
                                         225/45R18 91                                     Allradantrieb;
                                         235/40R18 91            11A; 245; 248; 26P       Frontantrieb;
                                         235/45R18 94            11A; 245; 248; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         245/40R18 93            11A; 24J; 248; 26N;      12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                                 26P                      71K; 721; 725; 73C;
                                              245/45R18 96       11A; 24J; 248; 26N;      74C; 74H; 74P
                                                                 26P
OS             e4*2007/46*1259*..   26 - 28   225/40R18 88                                KONA EV; Frontantrieb;
                                              225/45R18 91                                Höchste Dreißig-
                                              235/40R18 91       11A; 245; 248; 26P       Minuten-Leistung;
                                              235/45R18 94       11A; 245; 248; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 93       11A; 24J; 248; 26N;      12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                                 26P                      71K; 721; 725; 73C;
                                              245/45R18 96       11A; 24J; 248; 26N;      74C; 74H; 74P
                                                                 26P

Verkaufsbezeichnung:     Tucson, ix35
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
TLE-HME      e13*2007/46*1612*.. 85 - 136 225/50R18 95           11A; 245; 248; 54A       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/55R18 98           11A; 245; 248            12A; 51A; 7MI; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TUCSON, IX35
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
TL           e11*2007/46*2711*.. 85 - 136 225/50R18 95           11A; 245; 248; 54A       10B; 11B; 11G; 11H;
TLE          e11*2007/46*2724*..          225/55R18 98           11A; 245; 248            12A; 51A; 7MI; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VELOSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
FS           e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/35R18 84           11A; 27H                 Schrägheck;
                                          215/40R18 85           11A; 27H                 Frontantrieb;
                                          225/35R18 87           11A; 27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/40R18 88           11A; 27H                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                          235/35R18 86           11A; 246; 248; 27H       721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74H; 74P; 4C0




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-14-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49876
ANLAGE: 117 HYUNDAI                                               Radtyp: TTHG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2018
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Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94      215/40R18 89       11A; 245; 248            Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..             225/40R18 88       11A; 24J; 248            Frontantrieb;
                                              235/35R18 90       11A; 22I; 24M; 241;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 246                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/40R18 91       11A; 22I; 24M; 241;      721; 725; 73C; 74C;
                                                                 246                      74H; 74P; 4CQ; 4CT

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-14-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49876
ANLAGE: 117 HYUNDAI                                               Radtyp: TTHG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2018
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      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



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26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4C0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2V100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4CZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3V100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.


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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 117 HYUNDAI                                               Radtyp: TTHG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2018
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54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R18
                    Hinterachse:                        245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
67Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R18
                    Hinterachse:                          235/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.


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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3V600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7FQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 1J000 ( nur e4*2007/46*0207*..,e4*2007/46*0223*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
     zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7NL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 F2000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    AE
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1157*..
       Handelsbez.:    Ioniq

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                    VA
             26P                      x = 250             y = 250                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             26J                   x = 300       y = 300             30                VA
             27H                   x = 250       y = 350              8                HA
             27F                   x = 250       y = 350             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-14-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49876
ANLAGE: 117 HYUNDAI                                               Radtyp: TTHG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    OS
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1259*..
       Handelsbez.:    Kona, Kauai

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 200                    VA
             26B                      x = 250             y = 250                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 250       x = 250              8                VA
             26J                   x = 250       y = 250             30                VA
             27H                   x = 250       y = 250              8                HA
             27F                   x = 250       y = 250             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-14-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49876
ANLAGE: 117 HYUNDAI                                               Radtyp: TTHG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    VF
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0263*..
       Handelsbez.:    i40

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 350                    VA
             26P                      x = 260             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 310       y = 350              8                VA
             26J                   x = 310       y = 350             23                VA
             27H                   x = 270       y = 440              8                HA
             27F                   x = 270       y = 440             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-14-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49876
ANLAGE: 117 HYUNDAI                                               Radtyp: TTHG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    MD
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0254*..
       Handelsbez.:    ELANTRA

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 260             y = 315                    VA
             26P                      x = 210             y = 265                    VA
             27B                      x = 295             y = 360                    HA
             27I                      x = 245             y = 310                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 260       y = 315              8                VA
             26J                   x = 260       y = 315             21                VA
             27H                   x = 295       y = 360              8                HA
             27F                   x = 295       y = 360             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-14-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49876
ANLAGE: 117 HYUNDAI                                               Radtyp: TTHG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    FS
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0194*..
       Handelsbez.:    VELOSTER

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 320                    VA
             26P                      x = 240             y = 270                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 290       y = 320              8                VA
             26J                   x = 290       y = 320             15                VA
             27H                   x = 250       y = 310              8                HA
             27F                   x = 250       y = 310             28                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-14-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49876
ANLAGE: 117 HYUNDAI                                               Radtyp: TTHG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    PDE
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3807*..
       Handelsbez.:    i30, i30N

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 220             y = 200                    VA
             26B                      x = 270             y = 250                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 270       y = 250             30                VA
             26N                   x = 270       y = 250              8                VA
             27F                   x = 250       y = 260             30                HA
             27H                   x = 250       y = 210              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-14-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49876
ANLAGE: 117 HYUNDAI                                               Radtyp: TTHG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    GDH
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0337*..
       Handelsbez.:    i30

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 270             y = 350                    VA
             26P                      x = 220             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 275       y = 280             24                HA
             27H                   x = 275       y = 280              8                HA
             26J                   x = 270       y = 350             16                VA
             26N                   x = 270       y = 350              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.