Gutachten 366-0225-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53519 ANLAGE: 5 FIAT Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.04.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller FIAT Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTNH2BA35O581 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø58.1 58,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2BP35O581 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø58.1 58,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2SA35O581 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø58.1 58,1 Kunststoff 590 1976 03/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 22,7 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 312 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFF Befestigungsteile : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 24,5 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 178; 159; 169; 176; 176 C; 223; 225L; LANCIA 840; 182; LANCIA 835; 185; 840; 843; 188 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFXN Befestigungsteile : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 29,5 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : ALFA ROMEO 930; 930; LANCIA 836; 187 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFZN Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 930; LANCIA 835; LANCIA 836; LANCIA 840; 159; 176; 176 C; 178; 182; 185; 187; 188; 223; 225L; 840; 843; 930 100 Nm für Typ : 169; 312 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53519 ANLAGE: 5 FIAT Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.04.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 145/146 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ALFA G731 66 - 95 175/65R14 11A; 24M; 51G 3-türig; 5-türig; ROMEO 185/60R14 11A; 22B; 24D; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 930 205/55R14-85 11A; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 930 e3*96/27*0029*.. 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J; FF0 Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVA, BRAVO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 182 e3*96/27*0019*.., 55 - 76 165/65R14 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; G983 55 - 83 175/65R14 12A; 51G 51A; 71C; 71K; 721; 185/60R14 12A; 51G 725; 73C; 74A; 74H; 195/60R14-85 11A; 12A; 21B; 21L; 74P 22B; 22G Verkaufsbezeichnung: FIAT DOBLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 223 e3*98/14*0071*.. 46 - 77 175/70R14 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 175/70R14C 51G 51A; 71C; 71K; 721; 175/75R14C 51G 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 75I; 76J Verkaufsbezeichnung: FIAT FIORINO, QUBO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 225L N157 54 - 55 175/65R14 82 5DK Lkw geschl.Kasten 175/70R14 84 (Serie); Frontantrieb; 185/65R14 86 10B; 11B; 11G; 11H; 185/70R14 88 12A; 51A; 7BB; 71C; 195/60R14 86 11A; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C; 195/65R14 89 11A; 24J; 24M 74A; 74H; 74P; 744; 76J; 77E Verkaufsbezeichnung: FIAT MAREA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 185 e3*93/81*0003*.., 55 - 77 175/70R14 51G Pkw geschlossen; e3*95/54*0003*.. 55 - 83 185/65R14-86 Frontantrieb; 195/60R14-85 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: FIAT PALIO WEEKEND Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 178 e3*96/27*0033*.. 51 - 74 175/65R14 51G nur bis 185/60R14-82 11A; 22B; 22F; 24J e3*96/27*0033*06; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53519 ANLAGE: 5 FIAT Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.04.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: FIAT PANDA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 169 e3*2001/116*0151*.. 51 - 55 185/65R14 12T; 51G Nur FIAT Panda 4x4 Cross; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J 169 e3*2001/116*0151*.. 38 - 44 165/70R14 51G Frontantrieb; 175/65R14 82 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 40 - 55 165/65R14 51G 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P 169 e3*2001/116*0151*.. 44 - 55 165/70R14 51G Nicht FIAT Panda 4x4 185/65R14 51G Cross; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12T; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 176 e3*96/27*0022*.., 40 - 44 165/60R14-75 5BV Pkw geschlossen; G488 165/65R14-78 11A; 54A Cabrio; 176 C G775 185/50R14 77 10B; 11B; 11G; 11H; 40 - 65 165/65R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 175/60R14-78 721; 725; 73C; 74A; 185/55R14-79 74H; 74P 46 - 65 165/65R14-78 54 - 65 185/50R14 77 nicht Dieselmotor; 11A; 5CV; 54A 176 e3*96/27*0022*.., 96 - 98 165/65R14 51G; 52J Pkw geschlossen; G488 185/55R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P 188 e3*98/14*0048*.. 44 - 70 165/70R14 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A; 175/65R14 82 12K; 51J 71C; 71K; 721; 725; 185/60R14 12K; 51G 73C; 74A; 74H; 74P; 76J; FES Verkaufsbezeichnung: FIAT SEICENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 187 e3*96/79*0036*.. 29 - 40 175/50R14 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53519 ANLAGE: 5 FIAT Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.04.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Verkaufsbezeichnung: FIAT TEMPRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 159 F449 55 - 83 165/65R14 51G Frontantrieb; 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 185/60R14-82 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; FES 159 F449/1 51 - 55 165/65R14 51G Frontantrieb; 51 - 83 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 185/60R14-82 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; FES Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 312 e3*2007/46*0064*.. 63 175/65R14 82 12T nur Panda Cross; 175/70R14 84 12A Allradantrieb; 175/75R14 86 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14 82 12A 51A; 71C; 71K; 721; 185/65R14 86 12A 725; 73C; 74A; 74H; 185/70R14 88 12A 74P; 76J; 77E 312 e3*2007/46*0064*.. 44 - 51 165/65R14 51G Fiat 500; Fiat 500 C 44 - 74 175/60R14 79 (Cabrio); Nicht 175/65R14 51G LANCIA Ypsilon; 2- 185/55R14 80 türig; Frontantrieb; 185/60R14 82 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14 86 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J; 77E; 916; FE0 312 e3*2007/46*0064*.. 44 - 63 175/60R14 83 12R Nur Fiat Panda 44 - 70 175/65R14 12T; 51G (Kombi); nicht Panda 185/55R14 80 12A Cross; Frontantrieb; 185/60R14 82 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 185/65R14 86 12A 51A; 71C; 71K; 721; 51 - 55 165/65R14 12T; 51G 725; 73C; 74A; 74H; 51 - 63 165/70R14 12T; 51G 74P; 76J; 77E Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / 500 ABARTH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 312 e3*2001/116*0261*.. 44 - 51 165/65R14 51G Fiat 500; Fiat 500 C 44 - 74 175/60R14 79 (Cabrio); Nicht 175/65R14 51G LANCIA Ypsilon; 2- 185/55R14 80 türig; Frontantrieb; 185/60R14 82 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14 86 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J; 77E; 916; FE0 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53519 ANLAGE: 5 FIAT Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.04.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 Verkaufsbezeichnung: LANCIA DEDRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LANCIA F303/1 57 - 83 175/65R14 51G Frontantrieb; 835 185/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J; FES LANCIA F303/2 55 - 83 175/65R14 51G Pkw geschlossen; 835 185/60R14 51G Frontantrieb; bis Nachtrag 5; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J; FES Verkaufsbezeichnung: LANCIA DELTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 175/65R14 51G nur Ausf. mit Fz- 836 G489 185/60R14 51G Breite 1759mm; 51 - 66 195/60R14-85 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R14-85 12A; 51A; 71C; 71K; 66 185/65R14 51G 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 175/65R14 11A; 22B; 51G nur Ausf. mit Fz- 836 G489 51 - 83 185/60R14 11A; 22B; 51G Breite 1703mm; 195/60R14-85 11A; 21B; 22B; 22G; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 66 185/65R14 11A; 22B; 51G 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: LANCIA Y Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LANCIA H262 40 - 63 165/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 840 175/65R14-82 12A; 51A; 71C; 71K; 840 e3*95/54*0004*.. 185/60R14 51G 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: LANCIA YPSILON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 843 e3*2001/116*0149*.. 44 - 70 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14 86 12A; 51A; 71C; 71K; 195/65R14 89 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J; 76T Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53519 ANLAGE: 5 FIAT Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.04.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53519 ANLAGE: 5 FIAT Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.04.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5BV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 774kg. 5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 824kg. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53519 ANLAGE: 5 FIAT Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.04.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 53104671 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen. FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind. FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden. FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.