Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
ANLAGE: 65 RENAULT Radtyp: TTNH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023
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Fahrzeughersteller RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTNH2BA35N601 PCD100 ET35 ohne 60,1 590 1976 03/21
TTNH2BA35O601 PCD100 ET35 ohne 60,1 590 1976 03/21
TTNH2BP35N601 PCD100 ET35 ohne 60,1 590 1976 03/21
TTNH2BP35O601 PCD100 ET35 ohne 60,1 590 1976 03/21
TTNH2SA35N601 PCD100 ET35 ohne 60,1 590 1976 03/21
TTNH2SA35O601 PCD100 ET35 ohne 60,1 590 1976 03/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 53519*02
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJR1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : BA; DA; EA; KA; LA; X 53
100 Nm für Typ : B; B56; C06; FC; FCT; JA; KC
105 Nm für Typ : SR
125 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 185/70R14 88 Logan MCV (Kombi) bis
e2*2007/46*0013*.. 195/65R14 89 11A; 24M Mj.2013; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; 76J; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
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Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 65 165/80R14 85 Sandero bis Mj 2012;
e2*2007/46*0013*.. 175/70R14 84 Nicht Sandero Stepway;
185/65R14 86 Frontantrieb;
185/70R14 88 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R14 89 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; 76J; 77E
SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 64 165/80R14 51G Logan (Stufenheck)
175/70R14 84 5EA; 51J bis Mj 2012; Nicht
185/70R14 88 Lodgy;
195/65R14 89 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; 76J; 77E
Verkaufsbezeichnung: RENAULT CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e2*93/81*0126*.., 40 - 72 165/65R14 51G CLIO (Schrägheck);
e2*98/14*0126*.. 40 - 79 185/55R14-80 nicht Stufenheck THALIA (Stufenheck);
185/60R14 82 nicht Stufenheck 10B; 11B; 11G; 11H;
42 - 72 175/65R14 51G 12K; 51A; 71C; 71K;
§22 53519*02
55 - 72 175/60R14 51G 721; 725; 73C; 74A;
74U; 76J
B e2*93/81*0126*.. 40 - 66 165/65R14 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A;
47 - 66 175/65R14 12K; 51G 71C; 71K; 721; 725;
66 175/60R14 12K; 51G 73C; 74A; 74U
Verkaufsbezeichnung: RENAULT KANGOO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KC e2*93/81*0164*.., 40 - 70 165/70R14 12T; 51G Frontantrieb;
e2*98/14*0164*.. 165/70R14C 12T; 51G; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
165/75R14C 12T; 51G; 56G 51A; 71C; 71K; 721;
175/65R14 12T; 51G 725; 73C; 74A; 74U;
175/65R14 82 12A; 5DK; 51G 767
Verkaufsbezeichnung: RENAULT KANGOO RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FC H984 40 - 70 165/70R14 12T; 51G Frontantrieb;
FCT K558 165/70R14C 12T; 51G; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
165/75R14C 12T; 51G; 56G 51A; 71C; 71K; 721;
175/65R14 12T; 51G 725; 73C; 74A; 74U;
175/65R14 82 12A; 5DK; 51G 767
Verkaufsbezeichnung: RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B56 e2*93/81*0012*.. 61 - 84 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14-86 11A; 22B; 5EM 12A; 51A; 71C; 71K;
195/65R14-89 11A; 22B 721; 725; 73C; 74A;
205/60R14-88 11A; 22B 74U; 76J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
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Verkaufsbezeichnung: RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B56 G638 61 - 83 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14-86 11A; 22B; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
195/65R14-89 11A; 22B 721; 725; 73C; 74A;
205/60R14-88 11A; 22B 74U; 76J
Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA e2*93/81*0010*.., 47 - 72 175/70R14 51G Frontantrieb;
e2*98/14*0010*.. 47 - 79 185/60R14-82 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
DA e2*93/81*0009*.., 47 - 84 175/65R14-82 12A; 51A; 7AP; 71C;
e2*98/14*0009*.. 66 - 72 185/65R14 11A; 22B; 51G 71K; 721; 725; 73C;
80 - 84 185/60R14-82 74A; 74U; RE8
195/60R14-86 11A; 22B; 24M
EA e2*93/81*0103*.., 66 - 84 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0103*.. 185/60R14-82 12K; 51A; 7AP; 71C;
195/60R14-85 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74U; RE8
KA e2*98/14*0192*.. 47 - 70 175/70R14 51G Frontantrieb;
185/65R14-86 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14-86 11A; 22B; 24M 12A; 51A; 7AP; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
§22 53519*02
74A; 74U; RE8
LA e2*93/81*0072*.., 47 - 72 175/70R14 51G Frontantrieb;
e2*98/14*0072*.. 47 - 84 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14-82 12A; 51A; 7AP; 71C;
195/60R14-86 11A; 22B; 24M 71K; 721; 725; 73C;
66 - 72 185/65R14 51G 74A; 74U; RE8
Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA e2*93/81*0068*.., 55 - 66 175/70R14 51G nur bis
e2*98/14*0068*.. 185/65R14-86 e2*98/14*0068*11;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 7AP; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74U; 76J; RE1
Verkaufsbezeichnung: RENAULT TWINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C06 e2*93/81*0071*.., 40 - 55 155/65R14 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0071*.., 51A; 71C; 71K; 721;
G391 725; 73C; 74A; 74U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
ANLAGE: 65 RENAULT Radtyp: TTNH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023
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Verkaufsbezeichnung: RENAULT 19
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X 53 G073 81 175/65R14 12K; 51G Stufenheck;
185/60R14 12A; 51G Schrägheck;
99 165/65R14 12K; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74U;
76J
X 53 G073 43 - 66 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14-82 824 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; 76J
Verkaufsbezeichnung: TWINGO, WIND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N e2*2001/116*0359*.. 43 - 75 165/65R14 51G erhöhtes
Anzugsmoment
175/65R14 51G 125 Nm; Nur Twingo;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; 740; 4B2
§22 53519*02
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
ANLAGE: 65 RENAULT Radtyp: TTNH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereic h 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§22 53519*02
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kot flügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrz eugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§22 53519*02
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
werden.
767) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
serienmäßig mit 13-Zoll-Rad-/Reifen-K ombinationen ausgerüstet sind.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40 00 126 31R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
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ANLAGE: 65 RENAULT Radtyp: TTNH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023
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Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
824) Die Verwendung der Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der
Hinterachse.
RE1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 175/70R14 auf
dem Rad 5 1/2 J x 14 ET36 serienmäßig verwendet wird.
RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der
Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ x 16 ET44 ausgerüstet sind.
§22 53519*02
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.