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							               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 17 DAIHATSU                                                      Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                            Stand: 26.07.2023
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                               Fahrzeughersteller                  DAIHATSU




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                           Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                         och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                        Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTNH2BA35N541           PCD100 ET35                Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2BA35O541           PCD100 ET35                Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2BP35N541           PCD100 ET35                Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2BP35O541           PCD100 ET35                Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2SA35N541           PCD100 ET35                Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2SA35O541           PCD100 ET35                Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 53519*02




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : DAIHATSU
               Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJT1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     DAIHATSU CUORE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                          Auflagen zu Reifen         Auflagen
                L2           e4*2001/116*0072*.. 43   175/50R14 74                    11A; 21B; 22B; 24J;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      24M                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                 74H; 74P
                L27           e6*2001/116*0110*.. 51                155/65R14   75    11A;    24J; 24M           Frontantrieb;
                                                                    165/60R14   75    11A;    22I; 24C; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    165/65R14   79    11A;    22I; 24C; 24M      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    175/60R14   79    11A;    22I; 24C; 24D      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                 74H; 74P; 76J
                L7            e6*93/81*0057*..          40 - 41     185/50R14 77      11A; 21B; 22B; 24C;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      24D; 367                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                 74H; 74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 17 DAIHATSU                                              Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     DAIHATSU MOVE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               L9           e6*93/81*0058*..  40 - 41 175/50R14-74            11A; 21B; 21J; 22B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24J; 24M; 367             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     DAIHATSU SIRION
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               M1           e6*95/54*0054*..  40 - 75 165/65R14               51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      175/60R14-79                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     DAIHATSU YRV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               M2           e6*98/14*0077*..  43 - 64 165/65R14               51G                       Frontantrieb;
                                              43 - 95 175/60R14 79                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P
               M2            e6*98/14*0077*..      64        165/65R14        51G                       Allradantrieb;
                                                             175/60R14 79                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             185/55R14 80     11A; 21B                  12A; 51A; 71C; 71K;
§22 53519*02




                                                             185/60R14 82     11A; 21B                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     MATERIA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               M4           e13*2001/116*0198*.. 67 - 76     175/65R14 82                               Frontantrieb;
                                                             185/60R14 82                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             195/60R14 86                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P; 76J

               Verkaufsbezeichnung:     SIRION
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW         Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               M3           e13*2001/116*0147*.., 64 - 67    175/65R14 82                               Allradantrieb;
                             e13*2003/97*0147*..
                                                             185/60R14 82     11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             195/60R14 86     11A; 24J; 24M             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P
               M3            e13*2001/116*0147*.., 51 - 76   175/65R14 82                               Frontantrieb;
                             e13*2003/97*0147*..
                                                             185/60R14 82                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             195/60R14 86                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 17 DAIHATSU                                              Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 3 von 5
               Verkaufsbezeichnung:     SIRION, JUSTY
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW         Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               M3           e13*2001/116*0147*.., 51 - 76    175/65R14 82                               Frontantrieb;
                             e13*2003/97*0147*..
                                                             185/60R14 82                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             195/60R14 86                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P
               M3            e13*2001/116*0147*.., 64 - 67   175/65R14 82                               Allradantrieb;
                             e13*2003/97*0147*..
                                                             185/60R14 82     11A; 24J                  10B;   11B; 11G; 11H;
                                                             195/60R14 86     11A; 24J; 24M             12A;   51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K;   721; 725; 73C;
                                                                                                        74A;   74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     TREVIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               L65          e13*2001/116*0174*.. 43          155/65R14   75   11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             165/60R14   75   11A; 22I; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             165/65R14   79   11A; 22I; 24J; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                                             175/60R14   79   11A; 22I; 24C; 24M        74H; 74P; 916
                                                             185/55R14   80   11A; 22B; 24C; 24M
§22 53519*02




               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 17 DAIHATSU                                               Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
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               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind di e dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 53519*02




                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 17 DAIHATSU                                               Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
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               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§22 53519*02




               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befes tigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76J)   Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                      COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet
                      sind.
               916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
                    bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
                    zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
                    auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
                    werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
                    (Fahrzeug-Zulassungs verordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.