Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten 366-0225-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53519
ANLAGE: 16 MAZDA                                                       Radtyp: TTNH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 22.04.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 1 von 4


                Fahrzeughersteller                  MAZDA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                        och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung        in mm                   last      umf.      Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                 in kg     in mm     datum
TTNH2BA35O541          PCD100 ET35                 Ø60.1 Ø54.1              54,1     Kunststoff     590      1976    03/21
TTNH2BP35O541          PCD100 ET35                 Ø60.1 Ø54.1              54,1     Kunststoff     590      1976    03/21
TTNH2SA35O541          PCD100 ET35                 Ø60.1 Ø54.1              54,1     Kunststoff     590      1976    03/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : MAZDA
Befestigungsteile                            : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJT1


Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA DEMIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                         Auflagen zu Reifen        Auflagen
DW           e1*97/27*0093*.., 46 - 55 165/65R14-79                                             10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*98/14*0093*..          175/60R14                      51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                       185/55R14-80                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
EC           e13*96/79*0027*.. 65 - 79              185/65R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/60R14-85      11A; 22B                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    205/60R14-88      11A; 22B                  721; 725; 73C; 74A;
                                         95 - 98    175/70R14         51G; 52J                  74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
NA           e2*93/81*0163*..  66 - 96              175/65R14         51G; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    185/60R14         11A; 24J; 51G             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    195/60R14-85      11A; 21L; 24C; 54A        721; 725; 73C; 74A;
                                                    205/55R14-85      11A; 24C                  74P


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0225-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53519
ANLAGE: 16 MAZDA                                                  Radtyp: TTNH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.04.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
NB           e11*96/79*0083*.., 81 - 103 175/70R14               51G; 52J                 10B; 10S; 11B; 11G;
             e11*98/14*0083*..  81 - 107 175/65R14               51G; 52J                 11H; 12A; 51A; 71C;
                                         185/60R14               51G                      71K; 721; 725; 73C;
                                         185/65R14-86                                     74A; 74P; 76J
                                         195/60R14-86

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.. 52 - 65        185/65R14-85       11A; 22B                 Mazda 323P;
                                              195/60R14-85       11A; 22B; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                    54 - 65   185/60R14-82       11A; 22B                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
BA             e13*96/27*0023*..,   52 - 84   185/65R14-85       11A; 22B                 Mazda 323C/S;
               G878                           195/60R14-85       11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R14-85       11A; 22B                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                    54        165/70R14-79                                721; 725; 73C; 74A;
                                    54 - 65   175/65R14-82       Ottomotor                74P
                                              185/60R14-82       Ottomotor; 11A; 22B
BA             e13*96/27*0023*..,   65        175/65R14-82                              Mazda 323F;
               G878                           185/60R14-82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                    65 - 84   185/65R14-85                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/60R14-85                              721; 725; 73C; 74A;
                                              205/55R14-85                              74P
BJ             e1*97/27*0094*..,    52 - 96   185/60R14-82       nicht 74kW Diesel; 5DK Stufenheck;
               e1*98/14*0094*..               185/65R14          51G                    Schrägheck;
BJD            e1*98/14*0181*..               195/60R14-86       11A; 22B               10B; 10S; 11B; 11G;
                                    53 - 65   175/65R14          51G                    11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                        74A; 74P; 76J

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0225-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53519
ANLAGE: 16 MAZDA                                                  Radtyp: TTNH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.04.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 3 von 4
      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0225-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53519
ANLAGE: 16 MAZDA                                                  Radtyp: TTNH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.04.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 4
      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.