Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 21 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA) Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 9 Fahrzeughersteller MARUTI, SUZUKI Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTNH2BA35N541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2BA35O541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2BP35N541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2BP35O541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2SA35N541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2SA35O541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 1976 03/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. §22 53519*02 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MARUTI, SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : MM; (nur bis e4*98/14*0042*06) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS5 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : GF; FF; LF; EG; EZ; FH; ER Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS5 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : H00; MM; (MM ab e4*2001/116*0042*07) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJK2 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : MH; EX; NH; MZ Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJK2 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 21 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA) Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 9 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 80 Nm für Typ : FH 85 Nm für Typ : EG; ER; EX; EZ; FF; GF; MH; MZ; NH 100 Nm für Typ : LF 100 Nm ( Radmuttern M12x1,25 ) für Typ : MM 110 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : H00; MM Verkaufsbezeichnung: ALTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GF e6*2001/116*0123*.. 50 155/65R14 75 11A; 245; 248 4-türig; Frontantrieb; 165/60R14 75 11A; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 175/60R14 79 11A; 22I; 241; 244; 12A; 51A; 71C; 71K; 246; 247 721; 725; 73C; 74A; 185/55R14 80 11A; 22B; 241; 244; 74P 246; 247 Verkaufsbezeichnung: CELERIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LF e6*2007/46*0119*.. 50 165/65R14 79 11A; 24J; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: IGNIS, SWIFT NEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 53519*02 FH e4*98/14*0047*.. 61 - 80 165/70R14 51G Allradantrieb; 175/65R14 82 Frontantrieb; 185/60R14 82 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Verkaufsbezeichnung: SPLASH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EX e4*2001/116*0130*.. 48 - 69 165/70R14 81 Frontantrieb; 175/65R14 82 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 175/70R14 84 11A; 24M 12A; 51A; 7AV; 71C; 185/60R14 82 11A; 22I; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C; 185/65R14 86 11A; 22I; 24J; 24M 74A; 74P; 76J 195/60R14 86 11A; 22I; 24J; 24M 195/65R14 89 11A; 22I; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: SUBARU JUSTY G3X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NH e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 165/70R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 175/65R14 82 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 175/70R14 84 721; 725; 73C; 74A; 185/60R14 82 11A; 24J; 24M 74P; 76J 195/60R14 86 11A; 24J; 24M Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 21 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA) Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 9 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI ALTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FF e6*98/14*0086*.. 46 165/60R14 75 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 54A 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI BALENO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EG e6*93/81*0024*.., 52 - 73 175/60R14-79 Frontantrieb; e6*95/54*0024*.., 52 - 89 165/65R14 M+S 51G 10B; 11B; 11G; 11H; e6*98/14*0024*.., 185/60R14-82 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; H032 195/60R14-85 11A; 22B; 54A 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Verkaufsbezeichnung: SUZUKI IGNIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MH e4*2001/116*0070*.. 51 - 73 165/70R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 175/65R14 82 11A; 24K 12A; 51A; 71C; 71K; 175/70R14 84 721; 725; 73C; 74A; 185/60R14 82 11A; 24K 74P; 76J 195/60R14 86 11A; 24K §22 53519*02 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI LIANA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ER e4*98/14*0054*.. 66 - 78 185/65R14 51G Stufenheck; 195/60R14 86 11A; 22L Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EZ e4*2001/116*0102*.. 68 165/70R14 81 ab 175/65R14 82 e4*2001/116*0102*02; 185/60R14 82 11A; 24M Allradantrieb; 195/60R14 86 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 165/70R14 51G nur bis 175/65R14 82 e4*2001/116*0102*01; 185/60R14 82 Frontantrieb; 195/60R14 86 10B; 11B; 11G; 11H; 195/65R14 89 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 21 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA) Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 9 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 165/70R14 51G ab 175/65R14 82 e4*2001/116*0102*02; 185/60R14 82 Frontantrieb; 195/60R14 86 10B; 11B; 11G; 11H; 195/65R14 89 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J EZ e4*2001/116*0102*.. 68 165/70R14 81 nur bis 175/65R14 82 e4*2001/116*0102*01; 185/60R14 82 11A; 24M Allradantrieb; 195/60R14 86 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 165/70R14 51G nur bis 175/65R14 82 e4*2001/116*0090*03; 185/60R14 82 Frontantrieb; 195/60R14 86 10B; 11B; 11G; 11H; 195/65R14 89 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 §22 53519*02 MZ 165/70R14 51G ab 175/65R14 82 e4*2001/116*0090*04; 185/60R14 82 11A; 24M Frontantrieb; 195/60R14 86 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 195/65R14 89 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Verkaufsbezeichnung: SUZUKI WAGON R Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H00 e1*2001/116*0311*.. 39 155/65R14 51G ab MM e4*2001/116*0042*.. 39 - 69 165/60R14 75 11A; 21B; 24M; 5BV e4*2001/116*0042*07; 165/60R14 79 11A; 21B; 24M; 5CW Allradantrieb; 175/60R14 79 11A; 21B; 21J; 22B; Frontantrieb; 22L; 24M Radschrauben; 185/50R14 77 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24D; 24J; 367; 12A; 51A; 71C; 71K; 80G 185/55R14 80 11A; 21B; 21J; 22B; 721; 725; 73C; 74A; 22L; 24D; 24J; 367; 74P 80G Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 21 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA) Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 9 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI WAGON R Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MM e4*98/14*0042*.. 39 - 56 155/65R14 51G nur bis 165/60R14 75 11A; 21B; 24M e4*98/14*0042*06; 175/60R14 79 11A; 21B; 21J; 22B; Allradantrieb; 22L; 24M Frontantrieb; 185/50R14 77 11A; 21B; 21J; 22B; Radmuttern; 22L; 24D; 24J; 367; 10B; 11B; 11G; 11H; 80G 185/55R14 80 11A; 21B; 21J; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K; 22L; 24D; 24J; 367; 721; 725; 73C; 74A; 80G 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. §22 53519*02 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 21 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA) Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 9 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen §22 53519*02 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferleg ung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 21 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA) Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 9 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kot flügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen §22 53519*02 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 21 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA) Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 9 5BV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 774kg. 5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 874kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstell ers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. B ei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. §22 53519*02 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 21 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA) Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 9 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI (THA) Fahrzeugtyp: LF Genehm.Nr.: e6*2007/46*0119*.. Handelsbez.: CELERIO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 300 VA 26P x = 160 y = 240 VA 27B x = 270 y = 270 HA 27I x = 220 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53519*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 270 y = 270 1 HA 27F x = 270 y = 270 1 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.