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							               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 21 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA)                              Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 26.07.2023
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                               Fahrzeughersteller              MARUTI, SUZUKI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTNH2BA35N541           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2BA35O541           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2BP35N541           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2BP35O541           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2SA35N541           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2SA35O541           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 53519*02




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MARUTI, SUZUKI
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : MM; (nur bis e4*98/14*0042*06)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : GF; FF; LF; EG; EZ; FH; ER
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : H00; MM; (MM ab e4*2001/116*0042*07)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : MH; EX; NH; MZ
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 21 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA)                          Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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               Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 80 Nm für Typ : FH
                                                        85 Nm für Typ : EG; ER; EX; EZ; FF; GF; MH; MZ; NH
                                                        100 Nm für Typ : LF
                                                        100 Nm ( Radmuttern M12x1,25 ) für Typ : MM
                                                        110 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : H00; MM
               Verkaufsbezeichnung:     ALTO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GF           e6*2001/116*0123*.. 50          155/65R14 75      11A; 245; 248             4-türig; Frontantrieb;
                                                            165/60R14 75      11A; 22I; 24J; 248        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            175/60R14 79      11A; 22I; 241; 244;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              246; 247                  721; 725; 73C; 74A;
                                                            185/55R14 80      11A; 22B; 241; 244;       74P
                                                                              246; 247

               Verkaufsbezeichnung:     CELERIO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               LF           e6*2007/46*0119*.. 50           165/65R14 79      11A; 24J; 26P; 27I        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     IGNIS, SWIFT NEO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
§22 53519*02




               FH           e4*98/14*0047*..    61 - 80 165/70R14             51G                       Allradantrieb;
                                                        175/65R14 82                                    Frontantrieb;
                                                        185/60R14 82          11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76J

               Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69     165/70R14   81                              Frontantrieb;
                                                            175/65R14   82    11A;   24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            175/70R14   84    11A;   24M                12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                            185/60R14   82    11A;   22I; 24J;   24M    71K; 721; 725; 73C;
                                                            185/65R14   86    11A;   22I; 24J;   24M    74A; 74P; 76J
                                                            195/60R14   86    11A;   22I; 24J;   24M
                                                            195/65R14   89    11A;   22I; 24J;   24M

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU JUSTY G3X
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               NH           e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 165/70R14             51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        175/65R14       82    11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        175/70R14       84                              721; 725; 73C; 74A;
                                                        185/60R14       82    11A; 24J; 24M             74P; 76J
                                                        195/60R14       86    11A; 24J; 24M




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 21 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA)                          Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI ALTO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FF           e6*98/14*0086*..   46           165/60R14 75      11A; 21B; 22B; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24J; 54A                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI BALENO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EG           e6*93/81*0024*..,  52 - 73 175/60R14-79                                     Frontantrieb;
                            e6*95/54*0024*..,  52 - 89 165/65R14 M+S          51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                            e6*98/14*0024*..,          185/60R14-82           11A; 22B                  12A; 51A; 71C; 71K;
                            H032                       195/60R14-85           11A; 22B; 54A             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76J

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI IGNIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               MH           e4*2001/116*0070*.. 51 - 73     165/70R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            175/65R14   82    11A; 24K                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            175/70R14   84                              721; 725; 73C; 74A;
                                                            185/60R14   82    11A; 24K                  74P; 76J
                                                            195/60R14   86    11A; 24K
§22 53519*02




               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI LIANA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ER           e4*98/14*0054*..   66 - 78      185/65R14         51G                       Stufenheck;
                                                            195/60R14 86      11A; 22L                  Schrägheck;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76J

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EZ           e4*2001/116*0102*.. 68          165/70R14   81                              ab
                                                            175/65R14   82                              e4*2001/116*0102*02;
                                                            185/60R14   82    11A; 24M                  Allradantrieb;
                                                            195/60R14   86    11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76J
               EZ            e4*2001/116*0102*.. 67 - 75    165/70R14         51G                       nur bis
                                                            175/65R14   82                              e4*2001/116*0102*01;
                                                            185/60R14   82                              Frontantrieb;
                                                            195/60R14   86                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/65R14   89                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76J




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 21 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA)                          Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 9
               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EZ           e4*2001/116*0102*.. 67 - 75     165/70R14         51G                       ab
                                                            175/65R14   82                              e4*2001/116*0102*02;
                                                            185/60R14   82                              Frontantrieb;
                                                            195/60R14   86                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/65R14   89                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76J
               EZ            e4*2001/116*0102*.. 68         165/70R14   81                              nur bis
                                                            175/65R14   82                              e4*2001/116*0102*01;
                                                            185/60R14   82    11A; 24M                  Allradantrieb;
                                                            195/60R14   86    11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76J
               MZ            e4*2001/116*0090*.. 51 - 75    165/70R14         51G                       nur bis
                                                            175/65R14   82                              e4*2001/116*0090*03;
                                                            185/60R14   82                              Frontantrieb;
                                                            195/60R14   86                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/65R14   89                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76J
                             e4*2001/116*0090*.. 51 - 75
§22 53519*02




               MZ                                           165/70R14         51G                       ab
                                                            175/65R14   82                              e4*2001/116*0090*04;
                                                            185/60R14   82    11A; 24M                  Frontantrieb;
                                                            195/60R14   86    11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/65R14   89    11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76J

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI    WAGON R
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               H00          e1*2001/116*0311*..   39      155/65R14           51G                       ab
               MM           e4*2001/116*0042*..   39 - 69 165/60R14 75        11A; 21B; 24M; 5BV        e4*2001/116*0042*07;
                                                          165/60R14 79        11A; 21B; 24M; 5CW        Allradantrieb;
                                                          175/60R14 79        11A; 21B; 21J; 22B;       Frontantrieb;
                                                                              22L; 24M                  Radschrauben;
                                                            185/50R14 77      11A; 21B; 21J; 22B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              22L; 24D; 24J; 367;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              80G
                                                            185/55R14 80      11A; 21B; 21J; 22B;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              22L; 24D; 24J; 367;       74P
                                                                              80G




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 21 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA)                          Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI WAGON R
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               MM           e4*98/14*0042*..   39 - 56 155/65R14              51G                       nur bis
                                                       165/60R14 75           11A; 21B; 24M             e4*98/14*0042*06;
                                                       175/60R14 79           11A; 21B; 21J; 22B;       Allradantrieb;
                                                                              22L; 24M                  Frontantrieb;
                                                            185/50R14 77      11A; 21B; 21J; 22B;       Radmuttern;
                                                                              22L; 24D; 24J; 367;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              80G
                                                            185/55R14 80      11A; 21B; 21J; 22B;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              22L; 24D; 24J; 367;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              80G
                                                                                                        74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
§22 53519*02




               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 21 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA)                           Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
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               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§22 53519*02




                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferleg ung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 21 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA)                           Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
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                      hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                    durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kot flügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§22 53519*02




                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 21 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA)                           Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 8 von 9
               5BV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 774kg.
               5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 874kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstell ers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. B ei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
§22 53519*02




               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76J)   Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                      COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet
                      sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 21 MARUTI, SUZUKI, SUZUKI (THA)                          Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SUZUKI (THA)
                      Fahrzeugtyp:     LF
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0119*..
                      Handelsbez.:     CELERIO

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 200              y = 300                  VA
                            26P                     x = 160              y = 240                  VA
                            27B                     x = 270              y = 270                  HA
                            27I                     x = 220              y = 220                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53519*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 270        y = 270             1                HA
                            27F                  x = 270        y = 270             1                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.