Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 19 TOYOTA Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 13 Fahrzeughersteller TOYOTA Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTNH2BA35N541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2BA35O541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2BP35N541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2BP35O541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2SA35N541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2SA35O541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 1976 03/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. §22 53519*02 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : L5; XP9(a); E10; E12J; E12U; P1F; P2; XP13M(a)-TMG; E11U; E12T; P1; P9; XP9F(a); E11; XP13M(a) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AB1 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJK2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : AB1; E10; E11; E11U; E12J; E12T; E12U; XP13M(a); XP13M(a)-TMG; XP9(a); XP9F(a) 110 Nm für Typ : L5; P1; P1F; P2; P9 130 Nm für Typ : AB1 erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 19 TOYOTA Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 13 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AYGO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AB1 e11*2001/116*0236*.., 40 - 50 155/65R14 75 bis e11*2007/46*0055*.. 165/60R14 75 e11*2001/116*0236*10; 175/60R14 79 11A; 21Q; 22I 2-türig; 4-türig; 185/55R14 79 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 4NC AB1 e11*2001/116*0236*.., 51 - 60 165/65R14 79 11A; 26P; 27I erhöhtes e6*2007/46*0348*.. Anzugsmoment 175/60R14 79 11A; 248; 26B; 27H; 130 Nm; ab 27I e11*2001/116*0236*11; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76J; 77E; 4NC Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E10 G072 53 - 65 165/70R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 185/65R14-82 12A; 51A; 71C; 71K; §22 53519*02 53 - 84 175/65R14 51G 721; 725; 73C; 74A; 185/60R14 51G 74P 185/60R14-82 195/60R14-85 11A; 22B 84 185/65R14 51G E11 e6*95/54*0043*.. 51 - 63 165/70R14 51G Frontantrieb; E11U e11*98/14*0102*.. 51 - 81 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14-82 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 185/65R14 11A; 21B; 22B; 51G 721; 725; 73C; 74A; 195/60R14-86 11A; 21B; 22B; 22F; 74P 24J E12J e11*2001/116*0180*.., 71 175/70R14 51G Kombi; Stufenheck; e11*98/14*0180*.. E12T e11*2001/116*0181*.., 185/65R14 86 Schrägheck; e11*98/14*0181*.. E12U e11*2001/116*0179*.., 195/60R14 86 10B; 11B; 11G; 11H; e11*98/14*0179*.. 195/65R14 89 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PASEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L5 e6*93/81*0019*.. 66 185/60R14 51G Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 19 TOYOTA Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 13 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA STARLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P9 e6*93/81*0020*.. 55 165/60R14-75 10B; 11B; 11G; 11H; 165/65R14-79 12A; 51A; 71C; 71K; 175/60R14-79 721; 725; 73C; 74A; 185/55R14-79 11A; 22B; 367 74P 185/60R14-82 11A; 22B; 367; 54A Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P1 e6*2001/116*0064*.., 48 - 63 175/65R14-82 11A; 21B; 22B 3-türig; 5-türig; e6*98/14*0064*.. 185/60R14-82 11A; 21B; 22B Frontantrieb; P1F e2*2001/116*0248*.., 10B; 11B; 11G; 11H; e2*98/14*0248*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Verkaufsbezeichnung: Toyota Yaris, Daihatsu Charade Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 51 165/70R14 81 Toyota Yaris; XP9F(a) e11*2001/116*0249*.. 175/65R14 82 Frontantrieb; 185/60R14 82 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14 86 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; §22 53519*02 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P2 e6*2001/116*0066*.., 55 - 78 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; e6*98/14*0066*.. 185/60R14-82 11A; 22B; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 195/60R14-86 11A; 22B; 24M 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XP13M(a) e11*2007/46*0152*.., 51 175/65R14 82 Schrägheck; e6*2007/46*0344*.. 51 - 73 175/70R14 84 Frontantrieb; XP13M(a)-T e13*2007/46*1722*.. 185/60R14 82 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; MG 185/65R14 86 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 195/60R14 86 11A; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A; 195/65R14 89 11A; 26P; 27I 74P; 76J; 4A0 205/60R14 88 11A; 24J; 26P; 27I Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 19 TOYOTA Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 13 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. §22 53519*02 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürz e und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 19 TOYOTA Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 13 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz euges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitt e und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkei t der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenk otflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO §22 53519*02 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4NC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 02030 ( nur e11*2001/116*0236*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 19 TOYOTA Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 13 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen z ulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. §22 53519*02 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungss chrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 19 TOYOTA Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: CITROEN Fahrzeugtyp: P Genehm.Nr.: e6*2007/46*0349*.. Handelsbez.: CITROEN C1 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 240 VA 26P x = 150 y = 190 VA 27B x = 250 y = 240 HA 27I x = 200 y = 190 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53519*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 200 y = 240 14 VA 26N x = 200 y = 240 8 VA 27F x = 250 y = 240 22 HA 27H x = 250 y = 240 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 19 TOYOTA Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: CITROEN Fahrzeugtyp: P***** Genehm.Nr.: e11*2001/116*0238*.. Handelsbez.: CITROEN C1 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 240 VA 26P x = 150 y = 190 VA 27B x = 250 y = 240 HA 27I x = 200 y = 190 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53519*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 200 y = 240 14 VA 26N x = 200 y = 240 8 VA 27F x = 250 y = 240 22 HA 27H x = 250 y = 240 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 19 TOYOTA Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT Fahrzeugtyp: P***** Genehm.Nr.: e11*2001/116*0237*.. Handelsbez.: PEUGEOT 108 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 240 VA 26P x = 150 y = 190 VA 27B x = 250 y = 240 HA 27I x = 200 y = 190 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53519*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 200 y = 240 14 VA 26N x = 200 y = 240 8 VA 27F x = 250 y = 240 22 HA 27H x = 250 y = 240 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 19 TOYOTA Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XP13M(a) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0344*.. Handelsbez.: TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 325 VA 26P x = 270 y = 275 VA 27B x = 300 y = 335 HA 27I x = 250 y = 285 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53519*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 320 y = 325 8 VA 26J x = 320 y = 325 25 VA 27H x = 300 y = 335 8 HA 27F x = 300 y = 335 19 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 19 TOYOTA Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AB1 Genehm.Nr.: e11*2001/116*0236*.. Handelsbez.: TOYOTA AYGO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 240 VA 26P x = 150 y = 190 VA 27B x = 250 y = 240 HA 27I x = 200 y = 190 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53519*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 200 y = 240 14 VA 26N x = 200 y = 240 8 VA 27F x = 250 y = 240 22 HA 27H x = 250 y = 240 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 19 TOYOTA Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XP13M(a) Genehm.Nr.: e11*2007/46*0152*.. Handelsbez.: TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 325 VA 26P x = 270 y = 275 VA 27B x = 300 y = 335 HA 27I x = 250 y = 285 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53519*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 320 y = 325 8 VA 26J x = 320 y = 325 25 VA 27H x = 300 y = 335 8 HA 27F x = 300 y = 335 19 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 19 TOYOTA Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XP13M(a)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*1722*.. Handelsbez.: TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 325 VA 26P x = 270 y = 275 VA 27B x = 300 y = 335 HA 27I x = 250 y = 285 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53519*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 320 y = 325 8 VA 26J x = 320 y = 325 25 VA 27H x = 300 y = 335 8 HA 27F x = 300 y = 335 19 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.