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							               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 55 VW                                                        Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 06.05.2022
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                               Fahrzeughersteller              VOLKSWAGEN




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTNH2BA35N571           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2BA35O571           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2BP35N571           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2BP35O571           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2SA35N571           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2SA35O571           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 53519*01




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJV1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     CADDY MJ 1995-2003
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
                9KV          e9*93/81*0007*.., 42 - 66 175/65R14                   12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                             e9*98/14*0007*..          185/60R14                   12X; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
                9KVF         H337                      195/60R14 86                11A; 12A; 21B; 367        725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     CADDY PICKUP MJ 1996-2000
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
                9U           H498              40 - 55 175/65R14-82                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 55 VW                                                    Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.05.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     UP!
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               AA           e13*2007/46*1167*.. 55          165/65R14   79                              nur Cross UP;
                                                            165/70R14   81                              Frontantrieb;
                                                            175/65R14   82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            185/60R14   82                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            185/65R14   86                              721; 725; 73C; 74A;
                                                            195/60R14   86                              74P; 76J; 77E
               AA            e13*2007/46*1167*.. 44 - 66    165/65R14   79    12R                       nicht Cross UP; Van;
               AAN           e13*2007/46*1182*..            165/70R14   81    12R                       Schrägheck 2-türig;
                                                            175/60R14   79    12R                       Schrägheck 4-türig;
                                                            175/65R14   82    12R                       Frontantrieb;
                                                            185/60R14   82    12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            185/65R14   86    12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                            195/60R14   86    11A; 12A; 245; 248        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76J; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               1H           e1*96/79*0068*..  40 - 66 175/65R14         82    12G; 51J                  Kombi; Frontantrieb;
               1HX0         F804                      185/60R14         82    12G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      185/65R14         86    12A; 51J                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                      195/60R14         86    11A; 12A; 22B             725; 73C; 74A; 74P;
§22 53519*01




                                                                                                        76J; 76T
               1H            e1*96/79*0068*..     40 - 66   175/65R14-82      12G; 51J                  nicht Kombi;
               1HX0          F804                           185/60R14 82      12G                       Frontantrieb;
                                                            185/65R14-85      11A; 12A; 54A             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/60R14-85      12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76J; 76T
               1H            e1*96/79*0068*..     66        175/65R14         12G; 51G                  nicht Kombi;
               1HX1          e1*92/53*0004*..,              185/60R14         12G; 51G                  Allradantrieb;
                             G156                           185/65R14-85      11A; 12A; 54A             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/60R14-85      11A; 12A; 21B             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76T
               1HX0F         F894                 40 - 66   175/65R14         51G; 52J                  Steilheck;
                                                            175/65R14 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            185/60R14 82                                12K; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/60R14 86      11A; 22B                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76J; 76T
               1HX0F         F894                 40 - 66   175/65R14   82    12G; 52J                  Schrägheck;
                                                            185/60R14   82    12G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            185/65R14   86    11A; 12A; 54A             51A; 71C; 71K; 721;
                                                            195/60R14   86    11A; 12A; 22B             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76J; 76T




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 55 VW                                                    Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.05.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     VW LUPO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               6X           e1*2001/116*0085*.., 37 - 55    185/50R14 77      11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*97/27*0085*..,              185/55R14-78      11A; 22B; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                             e1*98/14*0085*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76R

               Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               6N           e1*98/14*0069*..  37 - 55       175/60R14-79      11A; 22B; 22L; 24M;       Polo GP (Facelift
                                                                              51J                       Okt.1999); ab
                                                            185/50R14 77      11A; 22B; 22L; 24M;       e1*98/14*0069*07;
                                                                              5CV                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            185/55R14-79      11A; 22B; 22L; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76J; 76R
               6N            e1*96/79*0069*..,    33 - 55   175/60R14-78      11A; 22B; 24J; 24M        nur bis
                             e1*98/14*0069*..,              185/50R14 77      11A; 22B; 24C; 24D        e1*98/14*0069*06;
                             G774                           185/55R14-78      11A; 22B; 24C; 24D        10B; 11B; 11G; 11H;
               6NF           G951                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76R
§22 53519*01




               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgem einen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 55 VW                                                    Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.05.2022
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               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
                    auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12X) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Reifengröße freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
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                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 55 VW                                                     Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.05.2022
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                      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§22 53519*01




               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 824kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 55 VW                                                     Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 6
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76J)   Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                      COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet
                      sind.
               76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
                    unterschritten wird.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§22 53519*01




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.