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							Gutachten 366-0225-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53519
ANLAGE: 2 FIAT                                                       Radtyp: TTNH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 22.04.2021
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                Fahrzeughersteller              FIAT




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 98/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
               Rad                             Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
TTNH1BA35EO581 PCD98 ET35                      ohne                        58,1                    590      1976    03/21
TTNH1BP35EO581 PCD98 ET35                      ohne                        58,1                    590      1976    03/21
TTNH1SA35EO581 PCD98 ET35                      ohne                        58,1                    590      1976    03/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : OE-Schraube


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : 178; 182; 185; 187; 188; 223; 225L; 840; 843
                                             100 Nm für Typ : 169; 312
Verkaufsbezeichnung:     FIAT BRAVA, BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
182          e3*96/27*0019*..,  55 - 76 165/65R14                   12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
             G983               55 - 83 175/65R14                   12A; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
                                        185/60R14                   12A; 51G                  725; 73C; 74C; 74H
                                        195/60R14-85                11A; 12A; 21B; 21L;
                                                                    22B; 22G

Verkaufsbezeichnung:     FIAT DOBLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                 Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
223          e3*98/14*0071*..   46 - 77            175/70R14        51G                       10B; 11G; 11H; 12A;
                                                   175/70R14C       51G                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                   175/75R14C       51G                       725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                              75I; 76J




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0225-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53519
ANLAGE: 2 FIAT                                                    Radtyp: TTNH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.04.2021
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Verkaufsbezeichnung:    FIAT FIORINO, QUBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
225L         N157               54 - 55 175/65R14 82             5DK                      Lkw geschl.Kasten
                                        175/70R14 84                                      (Serie); Frontantrieb;
                                        185/65R14 86                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                        185/70R14 88                                      12A; 51A; 7BB; 71C;
                                        195/60R14 86             11A; 24J; 24M            71K; 721; 725; 73C;
                                        195/65R14 89             11A; 24J; 24M            74C; 74H; 744; 76J;
                                                                                          77E

Verkaufsbezeichnung:     FIAT MAREA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
185          e3*93/81*0003*..,  55 - 77        175/70R14         51G                      Pkw geschlossen;
             e3*95/54*0003*..   55 - 83        185/65R14-86                               Frontantrieb;
                                               195/60R14-85                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74H

Verkaufsbezeichnung:     FIAT PALIO WEEKEND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
178          e3*96/27*0033*..   51 - 74 175/65R14                51G                      nur bis
                                        185/60R14-82             11A; 22B; 22F; 24J       e3*96/27*0033*06;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74H

Verkaufsbezeichnung:     FIAT PANDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
169          e3*2001/116*0151*.. 51 - 55       185/65R14         12T; 51G                 Nur FIAT Panda 4x4
                                                                                          Cross;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                          76J
169            e3*2001/116*0151*..   38 - 44   165/70R14         51G                      Frontantrieb;
                                               175/65R14 82      51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                     40 - 55   165/65R14         51G                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74H
169            e3*2001/116*0151*..   44 - 55   165/70R14         51G                      Nicht FIAT Panda 4x4
                                               185/65R14         51G                      Cross; Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12T; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74H




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0225-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53519
ANLAGE: 2 FIAT                                                    Radtyp: TTNH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.04.2021
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Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
188          e3*98/14*0048*..   44 - 70       165/70R14          12T; 51G                 10B; 11G; 11H; 51A;
                                              175/65R14 82       12K; 51J                 71C; 71K; 721; 725;
                                              185/60R14          12K; 51G                 73C; 74C; 74H; 76J;
                                                                                          FES

Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEICENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
187          e3*96/79*0036*..   29 - 40 175/50R14                51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 74H

Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
312          e3*2007/46*0064*.. 63      175/65R14 82  12T                                 nur Panda Cross;
                                        175/70R14 84  12A                                 Allradantrieb;
                                        175/75R14 86  12A                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                        185/60R14 82  12A                                 51A; 71C; 71K; 721;
                                        185/65R14 86  12A                                 725; 73C; 74C; 74H;
                                        185/70R14 88  12A                                 76J; 77E
312          e3*2007/46*0064*.. 44 - 51 165/65R14     51G                                 Fiat 500; Fiat 500 C
                                44 - 74 175/60R14 79                                      (Cabrio); Nicht
                                        175/65R14     51G                                 LANCIA Ypsilon; 2-
                                        185/55R14 80                                      türig; Frontantrieb;
                                        185/60R14 82                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                        195/60R14 86                                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74H; 76J; 77E; 916;
                                                                                          FE0
312            e3*2007/46*0064*..   44 - 63   175/60R14 83       12R                      Nur Fiat Panda
                                    44 - 70   175/65R14          12T; 51G                 (Kombi); nicht Panda
                                              185/55R14 80       12A                      Cross; Frontantrieb;
                                              185/60R14 82       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/65R14 86       12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                    51 - 55   165/65R14          12T; 51G                 725; 73C; 74C; 74H;
                                    51 - 63   165/70R14          12T; 51G                 76J; 77E

Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / 500 ABARTH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
312          e3*2001/116*0261*.. 44 - 51  165/65R14              51G                      Fiat 500; Fiat 500 C
                                 44 - 74 175/60R14 79                                     (Cabrio); Nicht
                                          175/65R14              51G                      LANCIA Ypsilon; 2-
                                          185/55R14 80                                    türig; Frontantrieb;
                                          185/60R14 82                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          195/60R14 86                                    12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74H; 76J; 77E; 916;
                                                                                          FE0




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0225-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53519
ANLAGE: 2 FIAT                                                    Radtyp: TTNH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.04.2021
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Verkaufsbezeichnung:     LANCIA Y
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
840          e3*95/54*0004*..  40 - 63        165/65R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              175/65R14-82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                              185/60R14          51G                      721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74H

Verkaufsbezeichnung:     LANCIA YPSILON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
843          e3*2001/116*0149*.. 44 - 70 185/65R14               51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/60R14 86                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                         195/65R14 89                                     721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74H; 76J; 76T

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0225-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53519
ANLAGE: 2 FIAT                                                    Radtyp: TTNH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.04.2021
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12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0225-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53519
ANLAGE: 2 FIAT                                                    Radtyp: TTNH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.04.2021
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71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 53104671 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
     (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
     Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind.
FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
     Anbau der Sonderräder entfernt werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.